Pressemitteilung: 015/2025
Dessau-Roßlau, den 23.06.2025

47-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung ihres Lebensgefährten zu langjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 015/2025  
Dessau-Roßlau, den 23.06.2025 
47-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung ihres Lebensgefährten zu langjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hat heute gegen eine 47-jährige Angeklagte aus Dessau-Roßlau wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Trunkenheit im Verkehr eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Das Gericht hat es im Ergebnis der zehntägigen Hauptverhandlung als erwiesen angesehen, dass die Frau in den Nachtstunden des 27.10.2024 ihren Lebensgefährten mit mindestens bedingtem Tötungsvorsatz mit ihrem Pkw überfahren und ihm dabei tödliche Verletzungen zugefügt hat. Voraus ging ein heftiger Streit, bei dem beide unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss standen. Als die Angeklagte beabsichtigte, mit ihrem Pkw den späteren Tatort zu verlassen, versuchte der Geschädigte sie am Wegfahren zu hindern, indem er sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs setzte. Die Angeklagte setzte ihr Fahrzeug dennoch in Bewegung. Während der Fahrt geriet das Opfer unter den Pkw und wurde mitgeschleift. Die Angeklagte hielt daraufhin kurz an, fuhr dann aber mit dem noch immer unter dem Fahrzeug eingeklemmten Opfer einige Meter rückwärts. Der Geschädigte erstickte infolge einer Thoraxkompression.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Verteidiger hat auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung plädiert und beantragt, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.

Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

 

Frank Straube  
Pressesprecher

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