Pressemitteilung: 022/2025
Dessau-Roßlau, den 01.09.2025

Urteil im Verfahren 2 Ks 114 Js 16116/23 um Tötung einer Frau mit Blauem Eisenhut rechtskräftig

Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 022/2025  
Dessau-Roßlau, den 01.09.2025 

Urteil im Verfahren 2 Ks 114 Js 16116/23 um Tötung einer Frau mit Blauem Eisenhut rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26.08.2025 (Aktenzeichen: 4 StR 459/24) die Revisionen eines mittlerweile 59-jährigen Mannes und einer jetzt 60-jährigen Frau gegen ein Urteil der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau als unbegründet verworfen.

Die Kammer hatte gegen den Mann aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Urteil vom 24.05.2024 wegen heimtückischen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Sie hatte es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im April 2023 dem Essen seiner Ehefrau Teile der hochgiftigen Pflanze „Blauer Eisenhut“ mit dem Wirkstoff Aconitin beigegeben hat. Weil die Dosis keine tödliche Wirkung entfaltete, mischte er am nächsten Morgen erneut eine größere Menge in einen Joghurt, den das Opfer ahnungslos zu sich nahm. Die Frau litt daraufhin wenig später unter für eine Vergiftung typischen Symptomen. Auf Veranlassung des Angeklagten wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert, wo sie ins Koma fiel und am Folgetag verstarb. Todesursache war nach retrospektiver Einschätzung eines kardiologischen Sachverständigen eine Aconitin-Intoxikation.

Hintergrund des Tatgeschehens war eine längere außereheliche Beziehung des Täters zur Mitangeklagten. Sie hatte wiederholt und ultimativ auf eine Scheidung gedrängt und ihm angedroht, andernfalls die Beziehung offenzulegen. Gegen die Frau hat das Landgericht wegen versuchter Nötigung und Nichtanzeige einer geplanten Straftat eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

 

Frank Straube 
Pressesprecher

 

 

Impressum:
Landgericht Dessau-Roßlau
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: 0340 202-1445
Fax: 0340 202-1442, 202-1430
Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung