Pressemitteilung: 027/2025
Dessau-Roßlau, den 18.12.2025

Urteil im Schwurgerichtsverfahren wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 027/2025 
Dessau-Roßlau, den 18.12.2025 
Urteil im Schwurgerichtsverfahren wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hat heute gegen eine 30-jährige Frau aus Wittenberg wegen Totschlags in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verhängt und ferner die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Die Hauptverhandlung hatte im August dieses Jahres begonnen.

Das Gericht hat es im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Frau im November vergangenen Jahres in der 40. Schwangerschaftswoche Zwillingsmädchen in ihrer Wohnung zur Welt gebracht und sie in Müllsäcken in die Badewanne gelegt hat. Die Angeklagte, die bereits drei Kinder hat, hat die Schwangerschaft gegenüber ihrem Umfeld verheimlicht und auf Nachfrage geleugnet.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen haben ergeben, dass beide Säuglinge voll ausgebildet waren, selbständig geatmet haben und nach etwa 15 bis maximal 45 Minuten erstickt sind. Die Mutter der Angeklagten entdeckte die Leichname am nächsten Tag, als sie Bekleidung für einen Krankenhausaufenthalt aus der Wohnung ihrer Tochter holen wollte. Den Einwand der Verteidigung, es komme auch eine andere Person als Täter in Betracht, hat das Gericht in der Summe aller gegen die Angeklagten sprechenden Indizien als widerlegt angesehen.

Die Kammer ist mit ihrer Entscheidung hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Vaters der Zwillinge, der als Nebenkläger aufgetreten ist, zurückgeblieben. Beide hatten eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Frank Straube 
Pressesprecher

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