Urteil gegen 63-jähringen Mann wegen Tötung seines Sohnes rechtskräftig
Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 001/2026
Dessau-Roßlau, den 07.01.2026
Urteil gegen 63-jährigen Mann wegen Tötung seines Sohnes rechtskräftig
1. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10.12.2025 (Az. 6 StR 370/25) die Revisionen des Angeklagten sowie einer Nebenklägerin gegen ein Urteil der 2. Großen Strafkammer als unbegründet verworfen. Die Kammer hatte gegen einen zwischenzeitlich 63-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau mit Urteil vom 21.03.2025 wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren verhängt. Sie hatte es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Mann in den Abendstunden des 16.07.2024 in seiner Wohnung nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung seinen 33-jährigen Sohn mit einer Axt erschlagen hat. Sowohl der strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getretene Angeklagte als auch das Opfer waren zur Tatzeit erheblich alkoholisiert.
Das Urteil ist damit rechtskräftig. 2 Ks 114 Js 19881/24
2. Die 2. Große Strafkammer hat heute einen 24-jährigen Mann aus Wittenberg aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in den Morgenstunden des 19.01.2024 im Keller eines Mehrfamilienhauses in Wittenberg, in dem er zu diesem Zeitpunkt wohnte, unter Verwendung von Brandbeschleunigern ein Feuer entfacht zu haben. Das Feuer griff auf sämtliche Kellerräume über und beschädigte die dort verlaufenden Versorgungsleitungen. Infolge der starken Rauchentwicklung mussten mehrere Bewohner des Hauses über eine Drehleiter gerettet werden, drei von ihnen mussten mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ärztlich behandelt werden. Den Sachschaden hat die Staatsanwaltschaft auf mindestens 100.000,00 € geschätzt.
Der Kammer sind im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten geblieben, die zum Freispruch führten. Mit dem Urteil ist das Gericht dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen schwerer Brandstiftung gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 2 Ks 111 Js 1749/24
Frank Straube
Pressesprecher
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