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Halle (Saale), den 28.02.2014

(LG HAL) Terminsvorschau März 2014

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Tag         Uhrzeit 03.03.14  08:30 10.03.14  08:30         Raum 141 5 KLs 22/13   Dem im November 1987 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie Verstöße gegen das Waffengesetz zu Last gelegt. Er soll im Juni 2013 in Naumburg zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs über 100 g Marihuana sowie Crystal mit sich geführt haben sowie unerlaubterweise in Besitz einer Schreckschusspistole und eines Butterflymessers gewesen sein, was bei einer Durchsuchung des vom Angeklagten geführten Pkw festgestellt worden sei. Der Angeklagte hat angegeben, die Drogen zum Eigenkonsum dabei gehabt zu haben. Da er aber auch eine große Summe Bargeld sowie eine Feinwaage und eine  Anzahl ungebrauchter Plastiktütchen, wie sie zum Verkauf von Betäubungsmitteln verwendet werden, bei sich geführt haben soll, geht die Anklage davon aus, der Angeklagte habe die Betäubungsmittel verkaufen wollen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.      Tag         Uhrzeit 04.03.14  12:00 05.03.14  13:30 14.03.14  09:00 19.03.14  09:30 04.04.14  09:00 24.04.14  13:30 25.04.14  09:00 29.04.14  09:30 30.04.14  09:00 07.05.14  09:30       Raum 169 2 KLs 9/13   Der Angeklagte B. ist am 12.04.1975 geboren, der Angeklagte R. im Mai 1970. Den beiden Angeklagten wird Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17Abs. 2 UWG) zu Last gelegt, dem B. darüber hinaus Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Die beiden Angeklagten waren Mitarbeiter eines im Auftrag eines großen Finanzinstitutes tätigen Dienstleistungsunternehmens, welches für das Finanzinstitut Leistungen in den Bereichen Telefonbanking, Telefon-Brokerage und Electronic Banking Support zur Verfügung stellte. Der B. soll im April 2011 in Halle in seiner Funktion als IT-Administrator ohne entsprechende Befugnis eine Datei kopiert haben, die ein Protokoll einer Aufsichtsratssitzung des Finanzinstitutes enthielt. Diese Datei soll er dem R. überlassen haben, welcher unter anderem als Betriebsratsvorsitzender des Unternehmens agierte. Dieser soll Ausdrucke des Protokolls gefertigt haben und einen Ausdruck an Vertreter der Gewerkschaft weitergeleitet haben, die die für das Finanzinstitut maßgeblichen Tarifverhandlungen führte. Einen weiteren Ausdruck soll er an den Geschäftsführer eines Konkurrenten des Dienstleistungsunternehmens weitergeleitet haben.   Der Angeklagte B hat sich nicht zur Sache eingelassen, der R. bestreitet eine Beteiligung.   Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, auch eine Geldstrafe ist möglich.      Tag         Uhrzeit 13.03.14  09:30 17.03.14  09:30 24.03.14  09:30       Raum 187 3 KLs 34/13   Der Angeklagte ist im November 1983 geboren. Ihm wird Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Er soll am 08.10.2013 in seiner Wohnung in Merseburg 15,5 Gramm Methamphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben, ferner seien eine Feinwaage, ein Abrechnungszettel, ein Laminiergerät sowie 25 Folientüten gefunden worden. Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.      /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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