(LG HAL) Prozessauftakte im Juni 2014
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Tag Uhrzeit 02.06.14 09:00 11.06.14 13:30 18.06.14 08:30 Raum 96 13 KLs 4/14 Dem im Oktober 1984 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich am frühen Morgen des 25.03.2014 in einer Studenten-WG in Halle an einem jungen Mann vergangen haben, der infolge des vorangegangenen, gemeinsamen erheblichen Alkoholkonsums nicht in der Lage gewesen sei, die Situation zu erfassen und sich zu wehren. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, sämtliche Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Tag Uhrzeit 04.06.14 09:00 12.06.14 09:00 19.06.14 09:00 23.06.14 09:00 04.07.14 09:00 09.07.14 09:00 17.07.14 09:00 Raum 96 13 KLs 43/13 Der am 10.06.1975 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 18.01.2013 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt werden. Auf die Revision des Angeklagten ist das Urteil durch Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.10.2013 aufgehoben worden, die Sache ist zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Halle zurückverwiesen worden. Der Bundesgerichtshof hatte beanstandet, dass die in der Hauptverhandlung beigezogene Dolmetscherin entgegen § 189 GVG weder vereidigt worden sei noch sich auf ihren bereits geleisteten allgemeinen Eid berufen habe. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2010 zusammen mit einem Mittäter die Einfuhr von Kokain aus Trinidad und Tobago nach Deutschland organisiert zu haben. Dabei sollen sie einen Drogenkurier eingesetzt haben, der sog. "Drogenkugeln" mit insgesamt 648 g Kokain geschluckt und dann den Flug von Trinidad und Tobago über Amsterdam nach Deutschland angetreten habe, allerdings in Amsterdam (Schiphol) festgenommen worden sei. Die nunmehr zuständige Kammer wird die Beweisaufnahme zu wiederholen haben - neben Zeugen stützt sich die Anklage vor allem auf Telefonüberwachungsprotokolle. Tag Uhrzeit 11.06.14 08:30 12.06.14 08:30 20.06.14 08:30 25.06.14 08:30 Raum 141 1 Ks 3/14 Der Angeklagte C.M. ist im April 1990 geboren, der Angeklagte K. im August 1991, Der Angeklagte D.M. im Dezember 1991. Den Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung sowie Mord zur Last gelegt. Sie sollen in der Nacht vom 27.01. zum 28.01.2014 in Eisleben in der Wohnung eines Bekannten im Anschluss an gemeinsamen Alkoholgenuss den im November 1977 geborenen Wohnungsinhaber mehrfach mit Fäusten und einem Feuerhaken ins Gesicht geschlagen und mit den Schuhen gegen den Kopf getreten haben und ihm so einen mehrfachen Unterkieferbruch, einen Bruch der Augenhöhle und eine Nasenbeinfraktur sowie multiple Gesichtsverletzungen zugefügt haben. Um diese Tat zu verdecken sollen sie das Opfer dann in die Badewanne gelegt haben und ihm mit einem Küchenmesser 22 Stiche in die linke Brustkorbseite zugefügt haben, was zum Tode des Mannes geführt habe. Die Leiche sollen sie dann in eine Tagesdecke gewickelt und aus dem im ersten Stock gelegenen Fenster geworfen haben. Die Angeklagten haben sich teilweise geständig eingelassen, benennen aber jeweils die anderen Angeklagten als die Haupttäter. Im Falle der Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Tag Uhrzeit 11.06.14 09:30 20.06.14 09:30 23.06.14 09:30 30.06.14 09:30 Raum 187 3 KLs 30/13 Dem am 28.06.1954 geborenen Angeklagten werden schwere Nötigung sowie versuchte schwere Nötigung zur Last gelegt. Er soll am 26.09.2011 und am 18.07.2012 in Sandersleben einen ehemaligen Geschäftspartner und dessen Schwester mit einer Pistole bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben, was im ersten Falle erfolglos geblieben sei, beim zweiten Mal aber dazu geführt habe, dass die Bedrohten ihm 350,00 Euro übergeben hätten. Hintergrund der Tat soll sein, dass der Angeklagte der Auffassung gewesen sei, sein ehemaliger Geschäftspartner schulde ihm noch Geld. Sollte diese Forderung wirklich bestehen, kommt eine Strafbarkeit wegen (schwerer räuberischer) Erpressung nicht in Betracht, denn diese setzt voraus, dass kein (zivilrechtlicher) Anspruch auf den angestrebten Vermögensvorteil besteht. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Tag Uhrzeit 13.06.14 09:00 23.06.14 09:00 27.06.14 09:00 30.06.14 09:00 Raum 96 13 KLs 35/13 Dem im Mai 1990 geborenen Angeklagten .. Er soll im Oktober und November 2012 in Burgwerben und Weißenfels in Wohnungen und Einfamilienhäuser eingebrochen sein und - teils in Anwesenheit der im Schlafzimmer schlafenden Bewohner - Bargeld, EC- und Kreditkarten, Computer und sonstige Wertgegenstände entwendet haben. Im Februar und im Juni 2012 soll er eine Garage und ein Einfamilienhaus eingebrochen und dort Wertgegenstände entwendet haben. Im November 2012 soll er in Weißenfels die Scheibe eines geparkten Pkw eingeschlagen und aus dem Fahrzeug einen Rucksack mit Handy entwendet haben. Ebenfalls Ende 2012 soll er in Teuchern in Einfamilienhäuser eingebrochen und dort Wertgegenstände wie Handys und Computer entwendet haben. Zwischen Januar und März 2013 soll er in Weißenfels in zwei Fällen Fußgängerinnen die Tasche samt der darin befindlichen Geldbörse entrissen haben. Einmal soll er den Dienst-Pkw einer Krankenschwester aufgebrochen und die dort befindliche Tasche entwendet haben. Mit den dort vorgefundenen Schlüsseln soll er sich Zugang zu den Wohnungen von zwei hochbetagten, bettlägerigen Patientinnen verschafft und aus diesen Wohnungen Geldbörsen und weitere Wertgegenstände entwendet haben. Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Einbruchsdiebstahl wird mit Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 10 Jahren bestraft - im Falle der Mehrfachverurteilung wird eine Gesamtstrafe zu bilden sein. Der Anklage der Staatsanwaltschaft haben sich bislang keine Nebenkläger angeschlossen. Tag Uhrzeit 16.06.14 09:30 03.07.14 09:30 Raum 96 6 KLs 2/14 Dem im November 1990 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern zu Last gelegt. E soll im November und Dezember 2013 in einem Ort im Burgenlandkreis mehrfach entblößt am Fenster seiner Erdgeschosswohnung gestanden und sexuelle Handlungen so an sich vorgenommen haben, dass die auf der Straße entlanglaufenden Schulkinder dies wahrnehmen konnten und sollten. Außerdem soll er wiederholt während seiner Berufstätigkeit als Busfahrer vor Schulkindern sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt und sich bereits um eine Therapie bemüht. Jede der 7 angeklagten Taten ist mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bedroht, im Falle der Mehrfachverurteilung wird eine Gesamtstrafe zu bilden sein. Tag Uhrzeit 16.06.14 09:00 17.06.14 09:00 30.06.14 09:00 01.07.14 09:00 Raum 141 5 KLs 11/13 Dem im März 1983 geborenen Angeklagten werden sieben Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll zwischen März und Oktober 2011 in Merseburg unerlaubt Crystal und Kokain verkauft haben, welches er zuvor in Mönchengladbach erworben haben soll. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Jeder angeklagte Verstoß ist mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht, im Falle der Mehrfachverurteilung ist eine Gesamtstrafe zu bilden. Tag Uhrzeit 18.06.14 09:30 19.06.14 09:30 02.07.14 09:30 09.07.14 09:30 Raum 90 4 KLs 5/14 Der Angeklagte T. ist im November 1994 geboren, der Angeklagte K. im August 1992, der Angeklagte S. im März 1991. Den drei Angeklagten werden Raub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung sowie Computerbetrug und weitere Körperverletzungen zur Last gelegt. Sie sollen am frühren Morgen des 27.02.2014 auf dem Marktplatz in Halle einen damals 21-jährigen Studenten überfallen, ihn geschlagen und getreten haben und ihm unter dem Eindruck der Gewalteinwirkung die Geldbörse mit Ausweisen und EC-Karten sowie sein Handy entwendet haben. Sodann sollen sie den Geschädigten durch Drohungen mit einem Messer gezwungen haben, mit ihnen eine nahe gelegene Bankfiliale aufzusuchen und ihnen dort die PIN zu nennen, mit der sie dann 150,00 Euro abgehoben haben sollen. Danach sollen sie weiter auf den Geschädigten eingeschlagen haben. Der Geschädigte soll multiple Kontusionen im gesamten Gesichtsbereich sowie eine traumatische Trommelfell-Perforation davon getragen haben. Die Angeklagten haben die Vorwürfe teilweise eingeräumt. Den zur Tatzeit erwachsenen Angeklagten K. und S. drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren, für den zur Tatzeit Heranwachsenden T. kommt auch eine Sanktion nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht. Tag Uhrzeit 18.06.14 08:30 19.06.14 08:30 04.07.14 08:30 Raum 141 5 KLs 1/14 Der Angeklagte F. ist im November 1984 geboren, der Angeklagte A. im März 1970, der Angeklagte K. im August 1984. Den Angeklagten werden in unterschiedlicher Tatbeteiligung mehrere Körperverletzungshandlungen sowie schwerer Raub zur Last gelegt. Alle drei sollen am 21.12.2013 einen ihnen bekannten Mann in dessen Wohnung in Halle mehrfach mit Fäusten, einem Gummiknüppel sowie einer Wasserwaage geschlagen und mit einem Klappmesser bedroht haben, wodurch dieser vielfache Verletzungen erlitten habe, darunter mehrere Frakturen am Kopf, einen Einriss der rechten Ohrmuschel, welcher zu einer Teilamputation führte. F. und K. sollen darüber hinaus bereits im Oktober 2013 in Halle in die Wohnung eines geistig schwerbehinderten Mannes eingedrungen sein, dem Wohnungsinhaber dann mit Springerstiefeln ins Gesicht getreten und auf ihn eingeschlagen und ihm seinen Rucksack mit Geld und Tabak entwendet haben. Die Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten. Gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft, schwerer Raub mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen (ggf. auch Springerstiefeln) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag Uhrzeit 25.06.14 09:00 26.06.14 09:00 01.07.14 09:00 Raum 96 13 KLs 7/14 Dem im Oktober 1982 geborenen Angeklagten werden versuchter Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie schwerer Raub zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 15.06.2013 in einer Straßenbahn Halle einen anderen Fahrgast mit einem Klappmesser bedroht und zur Herausgabe von "Stoff" aufgefordert haben. Als dieser sich weigerte, soll der Angeklagte gezielt auf den Zeugen eingestochen haben und ihm eine Verletzung am Arm zugefügt haben, den von dem Geschädigten umklammerten Rucksack soll er indes nicht erbeutet haben. Im weiteren Verlauf des Morgens soll er gemeinsam mit einem gesonderte verfolgten Mittäter an einer Straßenbahnhaltestelle in Halle einen dort wartenden Fahrgast mit einem Messer bedroht und so zur Herausgabe eines Mobiltelefons sowie von ca. 300,00 Euro Bargeld gezwungen haben. Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag Uhrzeit 26.06.14 09:30 27.06.14 09:30 03.07.14 09:30 07.07.14 09:30 11.07.14 09:30 Raum 187 3 KLs 31/13 Der Angeklagte ist im Dezember 1984 geboren. Ihm wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll im August 2011 zwei Drogenkuriere damit beauftragt haben, Kokain und Heroin von Amsterdam nach Deutschland zu schmuggeln. Die beiden Kuriere sollen dann 52 bzw. 32 mit den genannten Substanzen gefüllte Behältnisse geschluckt und sich dann mit dem Pkw auf den Weg gemacht haben, wobei sie aber unterwegs von der Polizei gestellt und festgenommen worden seien. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}
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