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Halle (Saale), den 30.03.2017

(LG HAL) Termine in Strafsachen im April

Tag         Uhrzeit 04.04.17  09:00 05.04.17  09:00 21.04.17  09:00 24.04.17  09:00 02.05.17  09:00 03.05.17  09:00 08.05.17  09:00 09.05.17  09:00 16.05.17  09:00      Raum 187 4 KLs 5/16   Der Angeklagte E.K. ist im Dezember 1996 geboren, der S.K. am 24.04.1994, der D. im März 1998 und der R. im März 1996. Den vier Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, dem E.K. darüber hinaus ein tateinheitlich begangener versuchter Totschlag. Sie sollen am 05.07.2014 in Naumburg an einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen junger Männer beteiligt gewesen sein. Dabei sollen sie mit Fäusten oder Baseballschlägern auf ihre Gegner eingeschlagen und diese mit Glasflaschen und andere Gegenständen beworfen haben. Der E.K. soll einem Mitglied der gegnerischen Gruppe ein Messer in den Rücken gestochen haben, wodurch der Mann eine 7 cm tiefe Stichverletzung davongetragen habe. Zu der Schlägerei sei es gekommen, weil der Angeklagte E.K. im Laufe des Tages einen jungen Mann aus der gegnerischen Gruppe telefonisch aufgefordert habe, "die Finger" von einer jungen Frau zu lassen, für die sich ein Freund des E.K. "interessierte". Um die Sache zu "klären", habe man sich dann für Mitternacht in einer Bar in Naumburg verabredet. Zu dem Treffen seien die vier Angeklagten in Begleitung von mindestens 20 Bekannten erschienen, auch der andere Mann sei in Begleitung von Freunden und Verwandten gekommen. Nach kurzer Zeit sei das klärende Gespräch dann zur Schlägerei eskaliert. Die Angeklagten haben zu den Tatvorwürfen geschwiegen Gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft., versuchter Totschlag mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten.     Tag         Uhrzeit 04.04.17  08:30 18.04.17  08:30 19.04.17  08:30 26.04.17  08:30 27.04.17  08:30    Raum 141 5 KLs 35/16   Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten werden Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in mehreren Fällen sowie Raub zur Last gelegt. Der Angeklagte soll zwischen Januar und Mai 2016 in Querfurt mehrfach seine ehemalige Freundin in deren Wohnung aufgesucht haben und sie dort wiederholt geschlagen, eingesperrt  und in einem Falle unter Drohung mit einer Schreckschusspistole ihr Mobiltelefon entwendet haben. Der Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen in Abrede gestellt. Die Vernehmung der nicht als Nebenklägerin auftretenden Geschädigten als Zeugin ist für den ersten Verhandlungstag vorgesehen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren. Das Verfahren hatte bereits am 13.02.2017 begonnen, musste dann aber am 27.02.2017 ausgesetzt werden, weil der Angeklagte nicht erschienen war. Es erging Haftbefehl, der Angeklagte befindet sich jetzt in Untersuchungshaft.     Tag         Uhrzeit 10.04.17  09:00 11.04.17  09:00    Raum 123 10a KLs 32/16   Dem im Februar 1994 geborenen Angeklagten wird räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll am 28.04.2016 in Merseburg an einer Bushaltestelle einem dort wartenden Mann zunächst zwei Schläge auf den Hinterkopf versetzt und ihn dann unter Vorhalt eines Messers aufgefordert haben, seine Taschen auszuleeren. Auf diese Weise soll er 160,00 Euro Bargeld sowie zwei Mobiltelefone erbeutet haben. Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     Tag         Uhrzeit 19.04.17  09:30 26.04.17  09:30 27.04.17  09:30    Raum 169 2b KLs 2/17   Dem im Juni 1977 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Juli 2015 und September 2016 in Merseburg einmal 0,5 Gramm Methamphetamin zum Preis von 50,00 Euro verkauft haben. Als seine Wohnung am 21.09.2016 durchsucht wurde, soll er 15,8 Gramm Methamphetamin in seinem Küchenschrank vorrätig gehalten haben, um es gewinnbringend weiter zu verkaufen. Außerdem soll er in einer Küchenschublade eine Taschenlampe mit Elektroimpulsfunktion aufbewahrt haben, um seine Drogengeschäfte abzusichern. Der Angeklagte hat sich nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.         Tag         Uhrzeit 27.04.17  09:00 28.04.17  09:00 04.05.17  09:00 11.05.17  09:00 17.05.17  09:00 07.06.17  09:00    Raum 187 3 KLs 3/17   Dem im Januar 1978 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt. Als er mit seinem Pkw am 06.11.2016 in Tröglitz von der Polizei kontrolliert wurde, soll er rund 100 Gramm Metamphetamin sowie ein Einhandmesser mit sich geführt haben. Die Betäubungsmittel habe er verkaufen wollen, die Waffe habe er zur Absicherung dieses Geschäftes mit sich geführt. In seiner Wohnung, die noch am selben Tage durchsucht wurde, soll er 660 Gramm Crystal sowie knapp 300 Ecstasytabletten aufbewahrt haben, in seiner Garage mehrere Gewehre und Munition. Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

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