(LG HAL) Terminvorschau Mai/Juni 2017
Tag Uhrzeit 30.05.17 08:30 31.05.17 08:30 07.06.17 08:30 09.06.17 08:30 19.06.17 08:30 Raum 141 1 Ks 2/17 Dem im Januar 1987 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im Januar 2016 im Zug von Eisleben nach Sangerhausen seine damals seit 6 Monaten von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten getroffen und beide aus Verärgerung über die Trennung zunächst beschimpft haben. Dann soll er die beiden mit einem Klappmesser bedroht und sie, als sie im Zug die Flucht ergriffen, durch den Zug verfolgt haben. Am Ende des Zuges soll er dann seiner Ehefrau einen Stich in den Rücken versetzt haben, auf deren neuen Lebensgefährten soll er mehrfach eingestochen haben und dabei auf Kopf und Gesicht gezielt haben. Er soll erst aufgehört haben, als er davon ausgegangen sei, dass der erheblich blutende Geschädigte seine Verletzungen nicht überleben werde. Der Angeklagte sei dann etwa 20 Minuten später noch im Zug durch Polizeibeamte festgenommen worden. Die Ehefrau des Angeklagten soll eine lebensbedrohliche, 5 cm lange Verletzung im Schulterbereich mit teilweiser Abtrennung des Rückenmuskels davon getragen haben. Ihr Lebensgefährte soll 33 voneinander abgrenzbare, bis zu 13 cm lange Stich- bzw. Schnittverletzungen an Kopf, Armen, Rumpf und Beinen davongetragen haben, die insbesondere wegen des erheblichen Blutverlustes lebensbedrohlich gewesen seien. Er habe umgehend operativ versorgt werden müssen. Der Angeklagte war im Jahre 2015 mit seiner Frau und seiner Tochter aus Afghanistan eingereist und in der Asylbewerberunterkunft in Eisleben untergebracht. Er hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten. Tag Uhrzeit 30.05.17 09:00 07.06.17 09:00 14. Raum 96 13 KLs 3/17 Dem im Februar 1978 geborenen Angeklagten aus Bad Dürrenberg wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt, außerdem Diebstahl, Urkundenfälschung und Verstöße gegen das Waffengesetz. . Er soll im Januar 2016 bei einer Verkehrskontrolle in Halle im Besitz von Kokain sowie Cannabissamen, außerdem Feinwagen, leeren Klemmtütchen und Bargeld in Höhe von mehr als 3.000,00 Euro angetroffen worden sein, wobei die Staatsanwaltschaft aufgrund der Gesamtumstände davon ausgeht, dass der Angeklagte die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkaufen wollte. Im November 2016 soll der Angeklagte ein Autokennzeichen entwendet und an seinem Pkw Mercedes angebracht haben, den er dann ohne Haftpflichtversicherung im öffentlichen Verkehrsraum genutzt habe. Ende November 2016 habe die Polizei bei einer Durchsuchung einer vom Angeklagten angemieteten Lagerhalle in Leuna verschiedene Betäubungsmittel wie Amphetamine, Kokain und Crystal vorgefunden, darüber hinaus zahlreiche Waffen wie Wurfsterne und Springmesser sowie Schreckschusspistolen und Munition. Der Angeklagte hat den Besitz der bei der Fahrzeugkontrolle vorgefundenen Drogen eingeräumt, allerdings angegeben, diese seien zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe hat er sich nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Tag Uhrzeit 31.05.17 09:30 01.06.17 09:30 07.06.17 09:30 08.06.17 08:30 21.06.17 09:30 12.07.17 09:30 Raum 169 2b KLs 4/17 Dem im Mai 1988 geborenen Angeklagten wird - teils gefährliche - Körperverletzung in dreizehn Fällen zur Last gelegt, davon zweimal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch, außerdem Nötigung und Sachbeschädigung. Der Angeklagte soll zwischen Oktober und Dezember 2016 seine damalige Lebensgefährtin in der damals gemeinsam bewohnten Wohnung in Halle wiederholt geschlagen, mit einem Messer und einer Nagelschere verletzt, sexuell missbraucht haben und während dessen brennende Zigaretten auf ihrer Haut ausgedrückt und sie in anderer Weise misshandelt haben. Der im Jahre 2001 aus dem Irak nach Deutschland eingereiste Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Die Geschädigte bezeichnete sich zum Zeitpunkt der Anklageerhebung als mit dem Angeklagten verlobt und machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Verwertung ihrer früheren Aussagen gegenüber der Polizei hat sie widersprochen. Tag Uhrzeit 01.06.17 08:30 22.06.17 08:30 26.06.17 08:30 Raum 141 1 Ks 4/17 Dem im September 1983 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 03.02.2017 einen Mann in dessen Wohnung in Halle durch neun Stiche mit einem Küchenmesser getötet haben. Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger dahingehend eingelassen, dass er den später Getöteten am 02.02.2017 beim Einkaufen kennengelernt und dann in dessen Wohnung begleitet habe. Dort habe man zusammen Vodka und Bier getrunken. Danach habe er einen alkoholbedingten "Filmriss" gehabt und sich erst am Morgen des 03.02. gegen 05.00 Uhr in seiner Wohnung wiedergefunden. Der Getötete sei am 03.02.2016 gegen Mittag von seiner Mutter aufgefunden worden. Eine Untersuchung des Getöteten habe einen Blutalkoholwert von 3,26 Promille ergeben. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag Uhrzeit 02.06.17 09:00 14.06.17 08:30 04.07.17 09:00 10.07.17 09:00 Raum 187 3 KLs 8/17 Dem im Januar 1985 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2016 in seiner Wohnung in Eisleben verschiedene Drogen (Tabak-Cannabis-Gemisch, Kokain, MDMA, Metamphetamin, Amphetamin, Marihuana) sowie zwei Feinwaagen aufbewahrt haben, um mit den Betäubungsmitteln zu handeln. Zur Absicherung seiner Geschäfte soll er an verschiedenen Stellen in der Wohnung Schlagstöcke, Elektroimpulsgeräte sowie ein Springmesser griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat gegenüber dem Haftrichter angegeben, er habe die Betäubungsmittel für den Eigengebrauch aufbewahrt, die Waffen seien nur für seinen Schutz gewesen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag Uhrzeit 12.06.17 09:00 14.06.17 09:00 Raum 123 14 KLs 9/16 Dem im September 1959 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Er soll sich im April 2016 in Halle an einem im Mai 2011 geborenen Mädchen vergangen haben, nachdem er von der Großmutter des Mädchens gebeten worden sei, kurz auf das Kind aufzupassen. Der Angeklagte stellt die Vorwürfe in Abrede. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Tag Uhrzeit 20.06.17 09:00 22.06.17 09:00 23.06.17 09:00 Raum 123 14 KLs 5/17 Dem am 12.06.1940 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 18 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Dezember 2016 und März 2017 in Wormsleben (Mansfelder Land) wiederholt an einem zur Tatzeit 10-jährigen Mädchen vergangen haben, welches sich immer wieder freiwillig mit ihm getroffen habe. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe eingeräumt. Ihm droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
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