(LG HAL) Terminvorschau September
Besonders schwere Brandstiftung in Halle Tag, Uhrzeit 01.09.17, 09:00 ; 14.09.17, 09:00 ; 19.09.17, 09:00 ; 25.09.17, 09:00 Raum 123 10a KLs 11/17 Dem am 24.03.1995 geborenen und unter Betreuung stehenden Angeklagten wird besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll am 28.06.2016 seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle in Brand gesetzt haben, um im Anschluss einen Versicherungsfall gegenüber seiner Hausratversicherung abrechnen zu können. Der Anklage zufolge soll die Wohnung bis zur Unbewohnbarkeit ausgebrannt sein, wobei durch das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr kein Mieter verletzt wurde und diese auch keinen weiteren Schaden erlitten haben. Der Sachschaden zum Nachteil des Vermieters beläuft sich auf fast 11.000 ?. Auf den Schadensantrag des Angeklagten, den die ahnungslose Betreuerin stellvertretend einreichte, hat die Hausratversicherung bislang keine Zahlungen geleistet. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe von sich gewiesen. Die Anklage geht nicht von einer Minderung der Schuldfähigkeit aus. Im Falle einer Verurteilung droht daher eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Schwere räuberische Erpressung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Halle Tag, Uhrzeit 05.09.17, 10:00 ; 14.09.17, 08:30 ; 18.09.17, 08:30 ; 19.09.17, 08:30 Raum 141 5 KLs 10/17 Dem im Februar 1982 geborenen Angeklagten werden schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 08.12.2016 zwei Männer, die ihn in einer in einer Gartenanlage in Halle besuchten, unvermittelt mit einem Messer angegriffen und sie aufgefordert haben, ihre Taschen zu leeren. Dabei soll er geschrien haben, er werde sie abstechen und umbringen. Aus Angst sollen die Geschädigten u.a. eine Geldbörse mit Führerschein, Personalausweis, Bankkarte und Bargeld in Höhe von 45 ? sowie zwei Handys an den Angeklagten herausgegeben haben. Der Angeklagte soll sodann mit vorgehaltenem Messer auf einen der Geschädigten losgegangen sein und ihm mit dem Messer 7-8 cm tief in die linke Rückenseite gestochen haben. Trotz fortwährender Schläge durch den Angeklagten sei den beiden Geschädigten die Flucht gelungen. Der eine Geschädigte habe anschließend wegen der lebensgefährlichen Stichverletzung notoperiert werden müssen. Am 25.12.2016 soll der Angeklagte als Untersuchungsgefangener in der Justizvollzugsanstalt Halle eine Verletzung am rechten Fuß vorgetäuscht haben. Als er von JVA-Bediensteten, im Krankenhaus in Richtung Aufzug gefahren wurde, soll der Angeklagte unvermittelt aus dem Rollstuhl gesprungen und in Fluchtabsicht weggerannt sei. Den Bediensteten sei es gelungen, den Angeklagten zu verfolgen und zu fixieren, wobei der Angeklagte heftige Gegenwehr geleistet und dabei zwei Bedienstete verletzt habe. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle der Verurteilung droht dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Versuchter Totschlag u.a. in Hettstedt Tag, Uhrzeit 06.09.17, 09:00 ; 13.09.17, 09:00 ; 20.09.17, 09:00 Raum 123 10a KLs 1/16 Die im Januar 1981 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 08.12.2015 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte im August 2015 in Hettstedt ihren Lebensgefährten im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem Messer verletzt habe. Dazu habe sie sich nachts gegen 1.30 Uhr zu einer Geburtstagsfeier begeben, zu der ihr Lebensgefährte als Gast eingeladen war, und habe ihn vor dem Haus des Gastgebers zunächst zur Rede gestellt. Alsdann habe sie ihm mit einem Küchenmesser einen Stich in den Oberkörper versetzt. Der herbeigeeilte Gastgeber habe sie von weiteren Verletzungshandlungen abgehalten. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.05.2016 das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend aufgeklärt, ob die Angeklagte wirklich den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen habe. Außerdem sei aufzuklären, ob die Angeklagte in strafbefreiender Weise vom Versuch eines Tötungsdeliktes zurückgetreten sei, als sie von weiteren Tathandlungen absah. Ferner sei zu prüfen, ob nicht im Einzelfall ein milderer Strafrahmen Anwendung finde (BGH, Beschluss v. 23.05.2016, 4 StR 140/16) Die nunmehr zuständige Kammer wird also die gesamte Beweisaufnahme zu wiederholen haben. Räuberischer Diebstahl und versuchter schwerer Raub in Naumburg (Sicherungsverfahren) Tag, Uhrzeit 11.09.17, 09:00 ; 02.10.17, 09:00 ; 20.10.17, 09:00 ; 02.11.17, 09:00 ; 08.11.17, 09:00 ; 09.11.17, 09:00 ; 16.11.17, 09:00 Raum 187 3 KLs 15/17 Dem am 20.03.1980 geborenen und unter Betreuung stehenden Beschuldigten werden 5 Straftaten, unter anderem räuberischer Diebstahl und versuchter schwerer Raub, zur Last gelegt. Der Beschuldigte, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, soll am frühen Morgen des 16.03.2017 in Naumburg zunächst in einem Verkaufsraum im Hauptgebäude des Naumburger Bahnhofs eine Schachtel Zigaretten entnommen haben, um das Geschäft ohne zu bezahlen, zu verlassen. Einer Verkäuferin, die sich in den Weg stellte, soll er gedroht haben, sie solle ihn nicht anfassen. Am Nachmittag soll der Beschuldigte in einem Aldi-Verkaufsmarkt in Naumburg Waren im Wert von 23,65 ? eingesteckt und ohne diese zu bezahlen den Markt verlassen haben. Eine hinterher eilende Verkäuferin soll ihm den Einkaufskorb entrissen haben, so dass der Beschuldigte sich ohne das Diebesgut entfernt habe. Später soll er nochmals in den Verkaufsraum am Bahnhof gegangen sein und dort ohne Grund zwei Monitore umzgetoßen und dadurch beschädigt haben. Anschließend soll er an einem Imbissstand ein Dönermesser entwendet haben. Mit diesem Messer soll er dann wieder in den Verkaufsmarkt zurückgekehrt sein, dort eine Verkäuferin und einen Verkäufer bedroht haben und dann einen Einkaufskorb mit Lebensmitteln befüllt haben, um diese zu entwenden. Bei Eintreffen der Polizeibeamten habe er das Messer fallen gelassen und sich festnehmen lassen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit des Beschuldigten das sog. Sicherungsverfahren eingeleitet. Das Sicherungsverfahren ist von vornherein nicht auf eine strafrechtliche Sanktion gerichtet, sondern nur auf die Anordnung einer sog. Maßregel, etwa der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Verfahren bezweckt die Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern. Steuerhinterziehung in Bitterfeld und andernorts (Heizöl als Diesel verkauft) Tag, Uhrzeit 12.09.17, 09:30 ; 13.09.17, 09:30 ; 26.09.17, 09:30 ; 17.10.17, 09:30 ; 01.11.17, 09:30 ; 16.11.17, 09:30 ; 23.11.17, 09:30 ; 30.11.17, 09:30 ; 12.12.17, 09:30 ; 18.12.17, 09:30 ; 18.01.18, 09:30 ; 29.01.18, 09:30 ; 15.02.18, 09:30 ; 05.03.18, 09:30 ; 13.03.18, 09:30 ; 20.03.18, 09:30 ; 28.03.18, 09:30 ; 09.04.18, 09:30 ; 16.04.18, 09:30 Raum 53 2 KLs 8/15 Angeklagt sind acht Männer und eine Frau, die zwischen 1942 und 1972 geboren sind. Ihnen wird Steuerhinterziehung in 74 Fällen durch Veräußerung von Heizöl als Diesel zur Last gelegt. Dazu soll der am 08.09.1947 geborene Angeklagte R.M. als Inhaber eines in Bitterfeld ansässigen Unternehmens der Mineralölbranche von einem litauischen Unternehmen Schmieröl gekauft haben. Zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtung soll sich das litauische Unternehmen eines Unternehmens mit Geschäftssitz in Burg bedient und zwischen Juli 2010 und Juni 2011 etwa 41,5 Mio. Liter Schmieröl und Dieselkraftstoff hergestellt haben, wovon es ca. 13,3 Mio. Liter zur Weiterverwendung als Kraftstoff veräußert und ausgeliefert habe, ohne die Auslieferung der Ware dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen und die fällig werdende Energiesteuer zu entrichten. Das Unternehmen in Burg soll dann insgesamt rund 2 Mio. Liter nicht zur Energiebesteuerung angemeldetes Schmieröl und Dieselkraftstoff direkt zu dem Tanklager des Angeklagten U. in Weismain geliefert haben, von wo aus U. die Mineralölprodukte gewinnbringend an freie Tankstellen und Baufirmen zur Verwendung als Dieselkraftstoff verkauft und ausgeliefert habe. Auf diese Weise seien Energiesteuern in Höhe von rund 970.000,00 Euro hinterzogen worden. Um diese Steuerhinterziehung zu verschleiern, sollen die Angeklagten eine Kette von Rechnungen konstruiert haben, die es ermöglich habe, die auf die Ware nicht abgeführte Energiesteuer den einzelnen Angeklagten bzw. ihren Unternehmen als Gewinne und Provisionen zuzuführen. Dabei soll es der Angeklagte R.M. gewesen sein, der das Geschäft mit Hilfe der Angeklagten K. und Sch., die bei dem Unternehmen in Bitterfeld tätig waren, gesteuert und gelenkt habe. Er bzw. die von ihm gelenkten Unternehmen hätten mit rund 300.000,00 Euro von den Steuerersparnissen profitiert. Die übrigen Angeklagten sollen an verschiedenen Stellen mit der Abwicklung der Geschäfte befasst gewesen und ebenfalls am Gewinn beteiligt worden sein. Der Angeklagte R.M. sowie zwei weitere Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen, die übrigen haben die Vorwürfe im wesentlichen in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren. BTM-Handel in Merseburg Tag, Uhrzeit 20.09.17, 09:30 ; 22.09.17, 09:00 ; 29.09.17, 09:00 ; 12.10.17, 09:30 ; 24.10.17, 09:30 Raum 169 2b KLs 6/17 Dem im April 1990 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel und Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im März 2017 in Merseburg in einem Rucksack knapp 100 Gramm Methamphetamin sowie Cannabis-Pflanzenteile mit sich geführt haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte Pfefferspray und ein Klappmesser mitgeführt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tankstellenüberfall in Halle Tag, Uhrzeit 21.09.17, 09:00 ; 26.09.17, 09:00 ; 28.09.17, 09:00 ; 17.10.17, 09:00 ; 19.10.17, 09:00 Raum 187 3 KLs 10/17 Dem im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt. Er soll am 27.03.2016 eine Tankstelle in der Delitzscher Straße in Halle überfallen und eine Angestellte durch Drohungen mit einem Messer gezwungen haben, ihm aus der Kasse 290,00 Euro Bargeld auszuhändigen. Der Angeklagte hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Schwerer räuberischer Diebstahl in Halle Tag, Uhrzeit 22.09.17, 08:30 ; 25.09.17, 08:30 Raum 141 5 KLs 11/17 Dem im Oktober 1984 geborenen Angeklagten wird schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am Abend des 06.03.2017 einen Bekannten in dessen Wohnung in Halle aufgesucht und die in der Wohnung liegende Geldbörse an sich genommen haben. Als der Wohnungsinhaber Rückgabe verlangt habe, soll der Angeklagte ihm zwei- bis dreimal Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn dann umgestoßen haben. Auf diese Weise soll er neben Papieren auch Bargeld in Höhe von 40,00 Euro erbeutet haben. Der Geschädigte soll Hämatome an Arm und Wade und einen Kratzer am Daumen davon getragen haben. Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahern, wenn nicht die Kammer einen minder schweren Fall annimmt. Bewaffneter Überfall auf Spielhallen in Halle und Teutschenthal Tag, Uhrzeit 27.09.17, 09:00 ; 17.10.17, 09:00 ; 24.10.17, 09:00 ; 01.11.17, 09:00 Raum 123 14 KLs 7/17 Den drei im Mai und Juni 1997 geborenen Angeklagten und dem 1993 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub vorgeworfen. Sie sollen im Mai 2017 in 2 Fällen mit Sturmhauben bzw. Skimasken vermummt Spielhallen in Halle und Teutschenthal überfallen haben. So sollen am 06.05.2017 drei der Angeklagten unter Vorhalt von zwei Pistolen und einem Messer die Angestellten einer Spielothek in Halle zur Herausgabe der Tageseinnahmen in Höhe von 3.200 Euro gezwungen haben. Am 11.05.2017 sollen sie mittels einer Softairpistole, Gasdruckpistole und eines Messers die Angestellten einer Spielothek in Teutschenthal zur Herausgabe von 698,00 Euro gezwungen haben. Hinsichtlich der ersten Tat bestreite einer der Angeklagten eine Tatbeteiligung, die beiden anderen haben sich nicht eingelassen. Hinsichtlich der zweiten Tat sind alle vier Angeklagten weitestgehend geständig. Im Falle der Verurteilung droht dem erwachsenen Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren. Die im Jahre 1997 geborenen Angeklagten waren zur Tatzeit Heranwachsende, für sie kommt die Anwendung des Jugendstrafrechts mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht. Schwere Brandstiftung in Halle Tag, Uhrzeit 28.09.17, 13:30 ; 04.10.17, 09:00 ; 18.10.17, 09:00 Raum 96 13 KLs 9/17 Dem im Juli 1977 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll im Januar 2017 seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle dadurch angezündet haben, dass er im Wohnzimmer einen Campingkocher explodieren ließ. Die Feuerwehr habe verhindern können, dass Menschen zu Schaden kommen. Die Wohnung sei allerdings komplett ausgebrannt, was einen Schaden in Höhe von 20.000,00 Euro verursacht habe. Der Angeklagte, der sich nicht zu den Vorwürfen geäußert hat, leide unter einer psychiatrischen Krankheit und habe möglicherweise im Zustande verminderter oder gar aufgehobener Schuldfähigkeit gehandelt. Statt oder neben einer Strafe kommt daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Tag, Uhrzeit 29.09.17, 09:00 Raum 96 13 KLs 11/17 Der im Dezember 1950 geborene Angeklagte war am 26.04.2016 wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen und wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als angestellter Vertriebsleiter eines in Westsachsen ansässigen Unternehmens für Entsorgung und Verwertung sowie als Inhaber von zwei Unternehmen für Umweltdienstleistungen im Zuge des in Italien ab 2006 herrschenden sogenannten Müllnotstandes daran mitgewirkt habe, italienische Siedlungsabfälle illegal als abgelagerte Mineralien in einer Deponie in Freyburg zu entsorgen. Ferner war die Kammer überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2008 durch Nicht- oder Falschangaben, teils unter Berufung auf Scheinrechnungen, gegenüber den Finanzämtern (Einkommens-, Gewerbe- und Umsatz-) Steuern in Höhe von rund 498.000,00 Euro entzogen habe. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.05.2017 die Verurteilung wegen eines Falles der Steuerhinterziehung aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten hat er als unbegründet verworfen. Die Teil-Aufhebung hat der Bundesgerichtshof damit begründet, dass die Kammer in diesem einen Falle den Umfang der Steuerverkürzung falsch berechnet habe. Im Umfange der Aufhebung wird das Verfahren nunmehr zu wiederholen sein. Die Kammer hat bislang nur einen Verhandlungstag angesetzt und keine Zeugen geladen.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de