(LG HAL) Terminvorschau März
Raub in Hohenmölsen Tag, Uhrzeit 05.03.18, 09:00 ; 08.03.18, 09:00 Raum 141 5 KLs 3/18 Dem im Juni 1979 geborenen Angeklagten wird Raub zur Last gelegt. Er soll am 02.12.2015 in Hohenmölsen als Beifahrer eines PKW der Fahrerin dieses Fahrzeugs mehrfach auf den Arm geschlagen haben, um ihr Mobiltelefon zu bekommen. Nachdem dies nicht gelungen sei, soll er es der Fahrerin gewaltsam aus der Hand gerissen und dann das Auto beim nächsten Halt verlassen habe. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da statt Raubes (Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe) auch eine Verurteilung wegen räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer (§ 316a StGB) in Betracht kommt, ist das Verfahren an das Landgericht abgegeben worden, denn die dann geltende Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe liegt außerhalb der sogenannten "Strafgewalt" des Amtsgerichts, kann also von einem Amtsgericht nicht ausgesprochen werden. Einfuhr von Betäubungsmitteln aus Tschechien nach Halle Tag, Uhrzeit 06.03.18, 09:30 ; 09.03.18, 09:00 ; 13.03.18, 09:00 ; 04.04.18, 08:30 ; 13.04.18, 09:00 Raum 96 13 KLs 2/18 Der im Dezember 1968 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 02.06.2017 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte es unter anderem als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im April 2016 einen Transport von Metamphetamin aus Tschechien nach Deutschland organisiert habe. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 05.12.2017 das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass sich aus den Urteilsgründen nicht mit hinreichender Klarheit ergebe, aufgrund welcher Anhaltspunkte die Kammer zu der Überzeugung gelangt sei, dass die bei dem Angeklagten sichergestellten Drogen aus dem Transport vom Vortrag stammten und dass der Angeklagte den Transport organisiert habe. Die neue Strafkammer wird jetzt eine vollständige Beweisaufnahme durchzuführen haben. Drogenhandel in Eisleben Tag, Uhrzeit 09.03.18, 08:30 ; 16.03.18, 08:30 Raum 141 5 KLs 15/17 Der im November 1975 geborenen Angeklagten werden 46 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Sie soll zwischen Juli 2015 und Mai 2016 in Eisleben gewerbsmäßig sogenanntes Crystal an ein 15 bzw. 16 Jahre altes Mädchen verkauft haben. Die Angeklagte hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eines Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren. Das Verfahren sollte bereits am 08.02.2018 beginnen, die Angeklagte war aber krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig. Versuchter Mord in Halle Tag, Uhrzeit 09.03.18, 09:00 ; 15.03.18, 09:00 ; 04.04.18, 09:00 ; 12.04.18, 09:00 ; 13.04.18, 09:00 ; 20.04.18, 09:00 ; 23.04.18, 09:00 ; 26.04.18, 09:00 ; 17.05.18, 09:00 ; 24.05.18, 09:00 Raum 123 14 KLs 1/18 Dem im November 1998 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 09.09.2017 gegen 22.00 Uhr in Halle in der Nähe des Ernst-Barlach-Ringes im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung, an der sich noch sechs weitere Männer beteiligt haben sollen, einem Passanten einen Messerstich in den Brustkorb versetzt haben. Zuvor soll der Angeklagte vor dem Haus, in dem der Geschädigte wohnt, mit seinen Freunden laute Musik abgespielt haben und deshalb von dem später Geschädigten aufgefordert worden sein, die Musik leiser zu stellen. Als daraufhin der Angeklagte und seine Freunde den später Geschädigten gestoßen und geschubst hätten, soll dieser geflohen sein und seinerseits Freunde zu Hilfe gerufen haben. Im Zuge der sich anschließenden Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppen soll der Stich mit einem Kampfmesser erfolgt sein, durch den der Geschädigte eine lebensgefährliche Verletzung davongetragen habe, die eine sofortige Notoperation erforderlich gemacht habe. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht volljährig war, kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht. Steuerhinterziehung in Bernburg Tag, Uhrzeit 12.03.18, 09:30 ; 19.03.18, 09:30 ; 04.04.18, 09:30 ; 11.04.18, 09:30 ; 19.04.18, 09:30 ; 26.04.18, 09:30 Raum 169 2 KLs 10/15 Dem im Juli 1959 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in vier besonders schweren Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte soll persönlich haftender Gesellschafter eines in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) geführten Bauunternehmens in Bernburg gewesen sein und für die Jahre 2007 bis 2010 keine Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben haben, obwohl in diesem Zeitraum insgesamt Steuerverbindlichkeiten in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro angefallen seien. Zwischenzeitlich sollen Zahlungen erfolgt sein, der aktuelle Steuerschaden zum Zeitpunkt der Anklageerhebung liege bei 1.05 Mio. Euro. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten und 15 Jahren. Tankstellenüberfall in Halle Tag, Uhrzeit 12.03.18, 09:00 ; 16.03.18, 09:00 ; 21.03.18, 09:00 Raum 123 10a KLs 1/18 Dem im August 1980 geborenen Angeklagten werden schwerer Raub sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und unter Alkoholeinfluss in Tateinheit mit Urkundenfälschung zur Last gelegt. Er soll am 20.12.2017 in alkoholisiertem Zustand eine Tankstelle in der Nietlebener Straße in Halle überfallen und den Mitarbeiter durch Drohungen mit einem Trommelrevolver gezwungen haben, Bargeld in Höhe von knapp 500,00 Euro herauszugeben. Dann soll der Angeklagte die Tankstelle mit einem Pkw verlassen haben, obwohl er weder über eine Fahrerlaubnis noch über Versicherungsschutz für den Pkw verfügt habe. An dem Pkw seien gestohlene fremde Kennzeichen angebracht gewesen. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Berufungsverfahren: Steuerhinterziehung im Burgenlandkreis Tag, Uhrzeit 16.03.18, 10:00 ; 06.04.18, 09:00 ; 12.04.18, 09:30 Raum 169 2a Ns 2/18 Der im Februar 1959 geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht Halle (Saale) wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der als Rechtsanwalt im Burgenlandkreis tätige Angeklagte vorsätzlich für die Jahre 2010 und 2011 keine Einkommenssteuererklärung abgegeben habe, wodurch Steuern in Höhe von insgesamt rund 42.000,00 Euro verkürzt worden seien. Der Angeklagte hatte den äußeren Tathergang eingeräumt, zu seiner Verteidigung aber vorgetragen, er habe sich vollkommen auf seinen Steuerberater verlassen, der - von ihm unbemerkt - seinen Pflichten nicht nachgekommen sei. Das Amtsgericht hat diese Einlassung als "Schutzbehauptung" angesehen und den Angeklagten gleichwohl verurteilt. Hiergegen richtet sich die Berufung des Angeklagten. Steuerhinterziehung in Bitterfeld-Wolfen Tag, Uhrzeit 21.03.18, 09:30 ; 26.03.18, 09:30 ; 05.04.18, 09:30 Raum 169 2 KLs 5/17 Dem im Juni 1955 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur Last gelegt. Er soll als Geschäftsführer eines in Bitterfeld-Wolfen ansässigen, in der Rechtsform einer GmbH geführten Unternehmens der Lebensmittebranche in den Jahren 2008 bis 2012 zugunsten des Unternehmens Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von mehr als 300.000,00 Euro sowie zu seinen eigenen Gunsten Einkommenssteuer in Höhe von rund 350.000,00 Euro hinterzogen haben, indem er seiner Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen nicht nachgekommen sei. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Wesentlichen dahingehend eingelassen, dass er stets bemüht gewesen sei, die von ihm erkannten Unzulänglichkeiten in der Buchführung zu beseitigen. Über das Vermögen des Unternehmens ist im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten und 15 Jahren. Sexuelle Nötigung einer Jugendlichen in Halle Tag, Uhrzeit 21.03.18, 09:30 ; 23.03.18, 09:30 ; 28.03.18, 09:30 ; 11.04.18, 09:30 ; 13.04.18, 09:30 ; 18.04.18, 09:30 Raum 187 4 KLs 8/17 Dem im Dezember 1993 geborenen Angeklagten werden Nötigung sowie versuchte sexuelle Nötigung einer Jugendlichen zur Last gelegt. Er soll im August 2016 in Halle ein 15-jähriges Mädchen, das er bei dem mit ihm befreundeten Stiefvater des Mädchens kennengelernt hatte, auf der Straße angesprochen und in einen Hausflur in Halle gezerrt haben, wo er das Mädchen durch Drohungen gezwungen haben, sich auszuziehen, woraufhin er Fotos von dem Mädchen angefertigt habe. Im September 2016 soll er in der Wohnung seines Freundes, des Stiefvaters des Mädchens, versucht haben, sich an dem Mädchen zu vergehen, und erst davon abgelassen haben, als es an der Tür geklingelt habe. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Sexuelle Nötigung einer Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Falle der Verurteilung wegen mehrerer Taten ist eine Gesamtstrafe zu bilden. Betäubungsmittelhandel in Merseburg Tag, Uhrzeit 22.03.18, 09:00 Raum 187 3 KLs 1/18 Dem im November 1984 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im April 2017 in Halle in seiner Wohnung in Merseburg insgesamt knapp 200 g Cannabis aufbewahrt haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen. Dabei soll er einen Schlagstock griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Sicherungsverfahren wegen Diebstahls, versuchten Raubes und Nötigung in Halle Tag, Uhrzeit 26.03.18, 09:00 ; 27.03.18, 09:00 ; 09.04.18, 09:00 ; 10.04.18, 09:00 Raum 187 4 KLs 12/17 Dem am 31.03.1980 geborenen Beschuldigten werden Diebstahl sowie Raub in Tateinheit mit Nötigung zur Last gelegt. Er soll sich im Oktober 2017 in Halle auf dem Parkplatz eines Supermarktes auf den Fahrersitz eines fremden Pkw gesetzt und von der Fahrzeuginhaberin die Herausgabe des Zündschlüssels verlangt haben. Als diese schreiend weggelaufen sei, soll er sein Vorhaben aufgegeben und den Pkw verlassen haben. Alsdann soll er sich zu einer Kundin begeben haben, die mit ihrem 6-jährigen Enkel einkaufte. Er soll den Enkel ergriffen, hochgehoben und etwa 3 Minuten lang festgehalten haben. Dabei soll er von der Großmutter die Herausgabe des Autoschlüssels verlangt haben. Als diese unter dem Eindruck der Bedrohung des Enkels den Autoschlüssel hervorgeholt habe, habe der Angeklagte ihr den Schlüssel entrissen und sei dann mit dem Pkw weggefahren. Als sich ihm ein Passant in den Weg gestellt habe, sei er mit ca. 40 km/h auf diesen zugefahren und habe ihn so dazu gezwungen, zur Seite zu springen. Der Beschuldigte war der Antragsschrift zufolge wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Statt einer Bestrafung kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
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