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Halle (Saale), den 28.03.2019

(LG HAL) Terminvorschau April 2019

Versuchte Brandstiftung in Großörner Tag, Uhrzeit 02.04.19, 09:00 ; 05.04.19, 09:00 ; 17.04.19, 09:00 Raum 123 10a KLs 4/19 Dem im November 1982 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll am 02.10.2018 gegen 20:15 Uhr aufgrund persönlicher Probleme versucht haben, die von ihm genutzte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großörner (Mansfeld) dadurch in Brand zu setzen, dass er einen Sessel und Papier entzündet und alsdann zu Fuß die Wohnung verlassen habe. Nachdem das Feuer bereits den Sessel und auch die Gardine des Wohnzimmers erfasst habe, habe es durch die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden können, bevor der Brand auf wesentliche Gebäudeteile habe übergreifen können. Der Angeklagte hat sich nicht zum Vorwurf eingelassen. Da der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe, kommt neben einer Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Versuchter Totschlag in Halle Tag, Uhrzeit 02.04.19, 08:30 ; 04.04.19, 08:30 ; 09.04.19, 08:30 ; 11.04.19, 08:30 Raum 141 1 Ks 2/19 Dem im August 1978 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Last gelegt. Er soll am Morgen des 13.11.2018 vor einer Schule in Halle auf seine seit April 2018 von ihm getrennt lebende Ehefrau getroffen sein, die gerade die gemeinsame Tochter in die Schule gebracht habe. Der Angeklagte soll der Frau daraufhin mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm einen Stich in die Brust versetzt haben und dann, als die Geschädigte infolge dieses Stiches am Boden lag, noch mindestens sieben Mal von oben in den Bauch- und Brustbereich sowie in den Rücken der Frau gestochen haben. Die Frau soll lebensgefährliche Verletzungen davongetragen haben und nur durch eine Notoperation gerettet worden sein. Der Angeklagte hat sich nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten. Versuchter Totschlag in Halle Tag, Uhrzeit 03.04.19, 08:30 ; 10.04.19, 08:30 ; 16.04.19, 08:30 Raum 141 1 Ks 1/19 Dem im August 1986 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Mai 2018 in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in der Asylunterkunft in Halle im Zuge eines Streites mit einem Messer mehrfach auf die Frau eingestochen haben, wodurch diese Verletzungen an einem Finger und am Oberkörper davongetragen habe. Alsdann soll der Angeklagte einen anderen Bewohner mit dem Messer angegriffen haben, der daraufhin auf den Balkon geflohen und von dort am Gitter der Außenfassade nach unten geklettert sei. Während dessen soll der Angeklagte gezielt aber erfolglos zwei Klappstühle nach ihm geworfen und dabei seinen Tod billigend in Kauf genommen haben. Durch das Klettern an der Außenfassade habe der Mann Verletzungen am Rücken erlitten. Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9 Monaten. Unerlaubte Werbung (Schneeballsystem) in Landsberg Tag, Uhrzeit 04.04.19, 09:00 ; 11.04.19, 09:00 ; 17.04.19, 09:00 ; 06.05.19, 09:00 ; 15.05.19, 09:00 ; 23.05.19, 09:00 ; 06.06.19, 09:00 ; 13.06.19, 09:00 ; 19.06.19, 09:00 ; 24.06.19, 09:00 ; 15.07.19, 09:00 ; 19.07.19, 09:00 ; 15.08.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 25/18 Dem im Dezember 1973 geborenen Angeklagten wird strafbare Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Last gelegt. Er soll es zwischen März 2014 und Januar 2017 von Landsberg aus unternommen haben, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten zu veranlassen, in dem er ihnen versprochen habe, sie würden besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen (§ 16 Abs. 2 UWG). Über eine von ihm mitbetriebene Werbeplattform soll er Verbrauchern sog. Creditpacks verkauft haben, die den Verbrauchern Ansprüche auf Beteiligung an einem durch Werbeeinnahmen gespeisten Pool vermitteln sollten, sofern sie ihrer Verpflichtung nachkommen würden, täglich mindestens 10 eingeblendete Werbebanner anzuklicken. Dadurch sei der Eindruck erweckt worden, das Geschäftsmodell erziele nicht nur Einnahmen aus dem Verkauf von "Creditpacks", sondern darüber hinaus auch Werbeeinnahmen, was tatsächlich nicht der Fall gewesen sei. Tatsächlich habe das Geschäftsmodell im Sinne eines Schneeballsystems die an die beteiligten Verbraucher zunächst ausgeschütteten Provisionen lediglich durch den Verkauf weiterer "Creditpacks" finanziert, so dass in absehbarer Weise durch die sich systembedingt abzeichnende Marktverengung der Zusammenbruch des Systems absehbar gewesen sei. Der Angeklagte soll auf diese Weise über 100.000,00 US-Dollar vereinnahmt haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt und die Auffassung vertreten, bei dem Geschäftsmodell habe es sich nicht um ein Schneeballsystem gehandelt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Betäubungsmittelhandel in Allstedt Tag, Uhrzeit 04.04.19, 09:00 Raum 123 10a KLs 16/18 Dem im Mai 1993 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll im Juli 2018 in Allstedt zum Zwecke des späteren Weiterverkaufs 11 Gramm Methamphetamin aufbewahrt haben, darüber hinaus zur Absicherung seiner Drogengeschäfte zwei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signal-Kurzwaffen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Sicherungsverfahren wegen Körperverletzung in Halle Tag, Uhrzeit 05.04.19, 09:00 ; 15.04.19, 09:00 ; 23.04.19, 09:00 ; 25.04.19, 09: Raum 141 1 Ks 4/19 Dem im Mai 1995 geborenen Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am 21.05.2018 in Halle mit einem 21 cm langen Küchenmesser gezielt und mit Verletzungsabsicht auf den neuen Lebensgefährten seiner vormaligen Partnerin sowie dessen Begleiter eingestochen und diese verletzt haben. Der Beschuldigte hat angegeben, er sei durch die beiden Männer bedroht worden und habe sich nur gewehrt. Der Beschuldigte soll sich wegen einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit befunden haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Das Verfahren hatte unter dem Geschäftszeichen 10a KLs 18/18 am 05.03.2019 vor der 10. Großen Strafkammer begonnen. Da nach der teilweise durchgeführten Beweisaufnahme allerdings auch ein Tötungsdelikt in Betracht kam, ist das Verfahren von der insoweit zuständigen Schwurgerichtskammer übernommen worden, die nunmehr die Beweisaufnahme vollständig selbst durchzuführen hat. Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln nach Halle Tag, Uhrzeit 09.04.19, 09:00 ; 16.04.19, 09:00 ; 03.05.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 2/19 Dem im November 1992 geborenen Angeklagten wird unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in 13 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen Januar 2015 und Januar 2017 wiederholt jeweils zwischen 500 und 1000 Gramm Metamphetamin von Tschechien aus nach Halle transportiert haben und dieses bei Mittätern in einer Wohnung in der Böckstraße oder in eine andere Wohnung gebracht haben, wo die Lieferung von Mitgliedern einer auf den Betäubungsmitteln spezialisierten Bande entgegen genommen worden sei. Mitglieder dieser Bande sind am 18.05.2017 vom Landgericht Halle zu Freiheitsstrafen bis zu neun Jahren verurteilt worden (13 KLs 34/16), die Verurteilungen sind inzwischen rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG wegen sex. Missbrauchs in Halle Tag, Uhrzeit 11.04.19, 09:00 ; 16.04.19, 09:00 Raum 14 KLs 1/19 Dem im Januar 2002 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes bzw. Vergewaltigung in insgesamt fünf Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Januar 2017 und November 2018 an seiner Freundin sowie an einem 12-jährigen befreundeten Mädchen vergangen haben. Da der Angeklagte zur mutmaßlichen Tatzeit Jugendlicher war, findet das gesamte Verfahren einschließlich der Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Betäubungsmittelhandel in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 12.04.19, 09:00 ; 26.04.19, 09:00 ; 07.05.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 1/19 Dem im September 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im März 2018 in seiner Wohnung in Sangerhausen zum Zwecke des Weiterverkaufs verschiedene Betäubungsmittel aufbewahrt haben, darunter Methamphetamin, Ecstasy, Marihuana und Cannabis. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er einen Teleskopschlagstock bereitgelegt haben. Im Juli 2018 soll er in der Wohnung erneut Marihuana aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren. Schwere räuberische Erpressung in Merseburg Tag, Uhrzeit 12.04.19, 09:00 ; 24.04.19, 09:00 ; 30.04.19, 09:00 Raum 123 14 KLs 10/18 Der Angeklagte S. ist im Dezember 1997 geboren, der Angeklagte D. im März 1976. Den Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Sie sollen in der Nacht auf den 17.06.2017 in Merseburg einen Fahrradfahrer überfallen haben. Durch Drohungen mit einem Messer sollen sie ihn dann gezwungen haben, ihnen 70,00 Euro Bargeld sowie das Fahrrad im Wert von 60,00 Euro zu überlassen. Die Angeklagten haben sich nicht zum Vorwurf eingelassen. Es drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagten S. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist gleichwohl öffentlich. Erpresserischer Menschenraub in Halle Tag, Uhrzeit 15.04.19, 09:00 ; 02.05.19, 09:00 ; 09.05.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 3/19 Der Angeklagte Ay. A ist im Januar 1988 geboren, der Angeklagte Ah. A. im Januar 1997. Die beiden Angeklagten sind Brüder. Ihnen wird erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zur Last gelegt. Sie sollen im April 2018 in einer von ihnen betriebenen Shisha-Bar in Halle einen ihnen bekannten Mann festgehalten und damit bedroht haben, man werde ihn umbringen lassen, wenn er ihnen nicht seinen Pkw BMW oder 25.000,00 Euro überlasse. Für mehr als eine Stunde sei der Pkw-Besitzer in der Bar bei verschlossener Tür eingesperrt und bedroht worden. Unter dem Eindruck dieser Drohungen habe er den Angeklagten dann seinen Pkw überlassen und einen Kaufvertrag unterschrieben. Der Angeklagte Ay. A hat die Vorwürfe in Abrede gestellt, der Ah. A. hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

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