: 17
Halle (Saale), den 26.05.2020

(LG HAL) Terminvorschau für Juni

Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 04.06.20, 09:00 ; 05.06.20, 09:00 ; 15.06.20, 13:30 ; 16.06.20, 09:00 Raum 187 4 KLs 21/19 Dem im Januar 1996 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen März und Mai 2019 in Halle zweimal an einer 16-jährigen Frau vergangen haben, die er über einen WhatsApp Chat kennengelernt hatte. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass seine Handlungen nicht gegen den Willen der jungen Frau gewesen seien. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Diebstähle in Naumburg und Weißenfels Tag, Uhrzeit 08.06.20, 09:00 ; 15.06.20, 09:00 ; 07.07.20, 09:00 ; 14.07.20, 09:00 Raum 123 10a KLs 2/20 Dem im August 1998 geborenen Angeklagten werden schwerer räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, Bedrohung und Diebstahl sowie Verstöße gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz in insgesamt sieben Fällen zur Last gelegt. In der Nacht zum 18.12.2019 soll er gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter in Weißenfels in eine Wohnung eingebrochen sein. Als die Schwester der Wohnungsinhaberin zurückgekehrt sei, hätten die Einbrecher sie mit einer Schreckschusspistole bedroht und dann zwei Spielkonsolen entwendet. Im Oktober 2019 soll er aus einem Tattoo-Studio in Naumburg einen Ohrring und Pfefferspray entwendet haben, wobei er zuvor die im Studio arbeitende Angestellte mit dem Pfefferspray bedroht habe. Im November 2019 soll er aus einem Drogeriemarkt in Weißenfels Waren im Werte von knapp 200,00 Euro entwendet haben, zwei Tage später aus einem anderen Drogeriemarkt Waren im Werte von knapp 300,00 Euro. Im Dezember 2019 soll er einen Sicherheitsmitarbeiter des Migrationsamtes in Naumburg mit einer Schreckschusspistole bedroht und versucht haben, einen Schuss abzugeben, was aber misslungen sei. Ebenfalls im Dezember soll er aus einem Supermarkt in Weißenfels 11 Flaschen Whiskey im Werte von knapp 200,00 Euro entwendet haben. Bei seiner Festnahme am 23.12.2019 soll er in seinem Pkw unerlaubte Waffen sowie Cannabis und Metamphetamin bei sich geführt haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er sich an die meisten Taten nicht genau erinnern könne. Bei den Ladendiebstählen habe er unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle Tag, Uhrzeit 09.06.20, 09:00 ; 22.06.20, 09:00 ; 26.06.20, 09:00 ; 29.06.20, 09:00 ; 03.07.20, 09:00 Raum 123 14 KLs 6/20 Dem im Mai 1979 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Dezember 2017 und Dezember 2019 in Halle in 15 Fällen an seiner im April 2008 geborenen Tochter sowie an deren gleichaltrigen Freundinnen vergangen haben. Der Angeklagte hat die Taten weitgehend eingeräumt mit Ausnahme der Taten zum Nachteil seiner Tochter. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15 Jahren. Beihilfebetrug und Untreue in Elsteraue/Tröglitz Tag, Uhrzeit 10.06.20, 09:00 ; 11.06.20, 09:00 ; 01.07.20, 13:30 ; 06.07.20, 13:30 Raum 169 2 KLs 11/19 Dem im Dezember 1971 geborenen Angeklagten wird Betrug in 143 Fällen sowie Untreue in zwei Fällen zur Last gelegt. Zwischen Januar 2015 und Januar 2019 soll er für seine beihilfeberechtigte Ehefrau manipulierte Rezeptkopien bei der Beihilfestelle eingereicht  und auf diese Weise unberechtigte Beihilfezahlungen in Höhe von mehr als 500.000,00 Euro veranlasst haben. Darüber hinaus soll er als Kämmerer der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst unberechtigte Rückerstattungen von Gewerbesteuer an Unternehmen mit Sitz in der Verbandsgemeinde veranlasst haben. Durch technische Manipulationen soll er dann dafür gesorgt haben, dass die Zahlungen nicht an die Unternehmen, sondern auf seine Privatkonten geleitet wurden. Auf diese Weise soll er unberechtigte Einnahmen von rund 350.000,00 Euro erzielt haben. Der Angeklagte hat sich vollumfänglich geständig eingelassen. Zur Erklärung hat er vorgebracht, durch die verschiedenen Erkrankungen seiner Ehefrau seien Aufwendungen entstanden, die nicht alle erstattungsfähig gewesen seien. Die erzielten Beträge habe er verwendet, um Schulden zu bezahlen, die Lebenshaltungskosten zu erleichtern und Rücklagen für die Zukunft zu bilden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Das Verfahren sollte zunächst Ende März 2020 beginnen, der Beginn wurde aber pandemiebedingt verschoben. Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Halle Tag, Uhrzeit 11.06.20, 09:00 ; 12.06.20, 09:00 ; 29.06.20, 09:00 ; 06.07.20, 09:00 ; 13.07.20, 09:00 Raum 187 4 KLs 10/19 Dem im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch eines Kindes in 8 Fällen sowie Herstellung kinderpornografischer Schriften in 5 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich im Zeitraum von 2012 bis Juli 2018 in seiner Wohnung in Halle mehrfach an der im Oktober 2004 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben und hiervon Videoaufzeichnungen angefertigt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 15.06.20, 09:00 ; 25.06.20, 09:00 Raum 96 13c KLs 2/20 Dem im September 1994 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll sich im Dezember 2019 in Halle an seiner Mutter vergangen haben. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Schwere räuberische Erpressung u.a. in Mücheln Tag, Uhrzeit 16.06.20, 09:00 ; 18.06.20, 09:00 ; 22.06.20, 09:00 Raum 96 13c KLs 3/20 Der im Dezember 1996 geborene Angeklagte war am 16.11.2018 von einer Strafkammer des Landgerichts Halle wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte und der seinerzeit Mitangeklagte E. im April 2018 in Mücheln einen ihnen bekannten Mann, den B., durch Schläge und Bedrohungen dazu gezwungen hatten, ihnen 1.000,00 Euro zu überlassen, auf die sie keinen Anspruch gehabt hätten. Hintergrund sei gewesen, dass der E. die Vorstellung gehabt habe, er habe gegen den Geschädigten B. einen Anspruch auf ein "Strafgeld" von 1.000.00 Euro, weil dieser ihn im Zusammenhang mit Betäubungsmittelgeschäften bei seiner Verlobten "angeschwärzt" hätte. Am Tattag habe der Angeklagte dann den B. zu dem Grundstück gefahren, auf dem sich der E. mit weiteren Familienangehörigen aufgehalten habe. Aufgabe des Angeklagten sei es gewesen, bei Bedarf mit körperlicher Gewalt auf den E. einzuwirken, wofür ihm eine Beteiligung an der Beute in Höhe von mindestens 300,00 Euro in Aussicht gestellt worden sei. Tatsächlich habe er dann auf Aufforderung des E. den B zweimal mit dem Ellenbogen ins Gesicht geschlagen. Anschließend habe er einen handgroßen Ziegelstein genommen und damit fünf bis sechsmal auf den Kopf des Opfers eingeschlagen. Dann habe sich der E. an einen ebenfalls anwesenden Schwager des B. gewandt und damit gedroht, dass der B weiter misshandelt werde, wenn der Schwager nicht 2.000,00 Euro zahle. Nachdem der Schwager einen Betrag von 1.000,00 Euro gezahlt hätte, hätten sich die Täter entfernt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.10.2019 das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, für eine Verurteilung wegen räuberischer Erpressung sei nicht ausreichend festgestellt, dass der Angeklagte nicht nur hinsichtlich der Körperverletzung, sondern auch hinsichtlich der dadurch erzwungenen Übergabe des Geldes als Täter und nicht nur als Gehilfe anzusehen sei. Allein die Aussicht auf eine Beteiligung an der Beute reiche nicht aus, um anzunehmen, der Angeklagte sei wie der E. als Täter anzusehen und nicht nur als Gehilfe des E. Sollte eine Verurteilung lediglich wegen Beihilfe erfolgen, gilt ein reduzierter Strafrahmen, so dass eine mildere Strafe zu erwarten ist. Betäubungsmittelhandel in Weißenfels und anderen Orten Tag, Uhrzeit 19.06.20, 09:00 ; 26.06.20, 09:00 ; 03.07.20, 09:00 ; 06.07.20, 09:00 ; 10.07.20, 09:00 Raum 96 13c KLs 1/20 Der Angeklagte O. ist im März 1967 geboren, der Angeklagte M. im Februar 1969. Dem O. wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in drei Fällen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis in 11 Fällen zur Last gelegt, dem M. Beihilfe hierzu sowie unerlaubter Waffenbesitz. Der O. soll über Jahre hinweg in Weißenfels, Magdeburg und Naumburg mit Amphetamin- und Methamphetamin-Gemischen gehandelt haben, die er selbst in großen Mengen hergestellt habe. Der M. habe ihm dabei bei Transport und Lagerung sowie als Fahrer geholfen. So soll der O. am 20.08.2019 einem Kurier eine Tüte mit rund 500 Gramm Methamphetamin übergeben haben, die dieser Kurier an eine Käuferin nach Weißenfels überbringen sollte. Der M. soll hierfür in Kenntnis der Umstände seinen Pkw zur Verfügung gestellt haben. Das Fahrzeug sei dann einer Polizeikontrolle unterzogen worden, in deren Rahmen das Rauschgift sichergestellt wurde. Im Oktober soll der O. dann einem anderen Kunden rund 5 kg Amphetaminpaste verkauft haben, wobei ihm erneut der M. geholfen haben soll. Ab Oktober 2019 sollen die beiden Angeklagten zusammen mit zwei Mittätern in einer Wohnung in Magdeburg Methamphetamin-Gemisch hergestellt haben, um es später weiter zu verkaufen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung am 01.11.2019 seien mehr als 5 kg verkaufsfertigen Amphetamin-Koffein-Gemischs sichergestellt worden, außerdem rund 7 kg eines Amphetamingemisches , welches noch weiter zu verarbeiten war. Ferner soll der O. zwischen Juli und Oktober 2019 wiederholt ohne Fahrerlaubnis den Pkw des M. benutzt haben, den dieser ihm in Kenntnis der Umstände überlassen haben soll. Der O. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen, der M. hat sie in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen, die rechnerisch bis zu 15 Jahren reichen können. Als Verfahrensbeginn war mit Pressemitteilung vom 29.04.2020 versehentlich der 16.06. genannt worden, wofür um Nachsicht gebeten wird. Sexueller Missbrauch in Frankleben Tag, Uhrzeit 23.06.20, 09:00 ; 24.06.20, 09:00 ; 30.06.20, 09:00 Raum 123 14 KLs 12/19 Dem im August 1983 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung und Körperverletzung in insgesamt vier Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Oktober 2017 und September 2018 wiederholt in der gemeinsam bewohnten Wohnung an seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Gefährliche Körpververletzugn in Halle Tag, Uhrzeit 24.06.20, 09:00 ; 09.07.20, 09:00 Raum 141 5 KLs 8/20 Dem im Januar 1987 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 13.02.2019 im Hauptbahnhof in Halle eine Frau, die sich auf dem Weg zur Arbeit befand, zunächst verfolgt und angesprochen haben und dann grundlos mit einem Holzstuhl auf sie eingeschlagen haben. Die Frau soll Prellungen und eine Schürfwunde davongetragen haben. Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen. Wegen einer psychischen Erkrankung kommt statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung