Pressemitteilung: 007/2022
Halle (Saale), den 07.03.2022

Auslaufen der 3-G-Regel am Landgericht

Mit dem 10.03.2022 entfällt die 3-G-Regel für den Zutritt zum Landgericht Halle.

Grundlage für die 3-G-Regel war eine Übereinkunft zwischen dem Präsidenten des Landgerichts in Ausübung seines Hausrechts und aller verhandelnden Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Pandemiegeschehens und der Planung der Bundesregierung, bis zum 20. März die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückzunehmen, wurde diese Vereinbarung nicht verlängert.

Die Maskenpflicht im Gebäude bleibt weiterhin bestehen. Weitere Einschränkungen im Gerichtssaal liegen im Verantwortungsbereich der/des jeweiligen Vorsitzenden.

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