Pressemitteilung: 003/2023
Halle (Saale), den 26.01.2023

(LG HAL) Terminvorschau für Februar 2023

Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, räuberischer Diebstahl u.a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
30.01.23, 09:00 ; 02.02.23, 09:00 ; 10.02.23, 09:00 ; 22.02.23, 09:00

Raum 169

16 KLs 14/22

Dem im November 1994 geborenen Angeklagten werden fünf Straftaten vorgeworfen: Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, Diebstahl in drei Fällen, davon in einem Fall Diebstahl im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und in zwei Fällen Diebstahl mit Waffen sowie schwerer räuberischer Diebstahl.

Der Angeklagte steht nach seiner Haftentlassung aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Halle vom März 2018 unter Führungsaufsicht. Entgegen den Weisungen des Landgerichts soll der Beschuldigte den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abgebrochen und für diesen nicht mehr erreichbar gewesen sein. In der Folge habe der Angeklagte im Februar und März 2022 Waren in Einkaufsmärkten entwendet und in einem Fall den Mitarbeitern mit einem Messer gedroht. Im April 2022 habe der Angeklagte in einem Ladengeschäft in Weißenfels erneut Waren in seinen Rucksack gesteckt und anschließend das Geschäft verlassen, ohne die Waren zu bezahlen. Personen, die den Angeklagten hindern wollten, den Ort zu verlassen, soll der Angeklagte versucht haben, mit einem Messer zu stechen. Im Mai 2022 soll der Angeklagte einen Kaugummiautomaten aufgebrochen und daraus sämtliche Kaugummikugeln entwendet haben.

Der Angeklagte hat die Tat vom April 2022 im Wesentlichen eingeräumt. Zu den übrigen Tatvorwürfen hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Anm.: Führungsaufsicht ist eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 68 ff. StGB). Die Aufgabe der Führungsaufsicht ist präventiver Art. Mit ihr wird bezweckt, in der Regel aus dem Straf- oder Maßregelvollzug entlassene Personen bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen, sie zu betreuen sowie zu überwachen, um sie von künftigen Straftaten abzuhalten. Mit der Führungsaufsicht soll sowohl eine Resozialisierungshilfe gewährt, als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden.

Schwerer Raub in Schkopau

Tag, Uhrzeit
14.02.23, 09:00 ; 23.02.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 6/22

Dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im August 2022 in eine Bäckerei in Schkopau begeben und zunächst Brötchen bestellt haben, um so das Öffnen der Kasse zu erreichen. Nachdem die Verkäuferin die Kasse geöffnet habe, habe der Angeklagte die Herausgabe von Bargeld gefordert. Anschließend habe der Angeklagte sich um den Kassenbereich begeben, mit einem mitgeführten Beil auf den Tresen geschlagen und aus der Kasse ca. 400 EUR Bargeld entnommen.

Der Angeklagte hat sich kurz nach der Tat zur Polizei begeben und die Tat gestanden. Schwerer Raub ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Das Verfahren sollte ursprünglich ab dem 07.1.2022 verhandelt werden (vgl. PM des Landgerichts Halle vom 29.11.2022). Aufgrund einer Erkrankung eines Prozessbeteiligten wurden die Termine jedoch aufgehoben.

Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
28.02.23, 09:00 ; 07.03.23, 09:00 ; 22.03.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 3/22

Dem im Juni 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte sowie die gesondert verfolgten I. und F. sollen im Juni 2021 in Halle auf eine ihnen unbekannte Frau getroffen sein. Sie sollen sich unterhalten und zusammen Alkohol getrunken haben. Dann sollen sie gemeinsam in eine unbewohnte Gegend gefahren sein, wo sich der Angeklagte sowie die gesondert Verfolgten an der Frau vergangen haben sollen.

Der Angeklagte hat erklärt, sämtliche sexuellen Handlungen seien von allen Beteiligten freiwillig durchgeführt worden.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Das Verfahren sollte ursprünglich ab dem 11.01.2023 verhandelt werden (vgl. PM des Landgerichts Halle vom 23.12.2022). Diese Termine wurde jedoch aus dienstlichen Gründen aufgehoben.

Vergewaltigung im Seegebiet Mansfelder Land

Tag, Uhrzeit
06.02.23, 08:30 ; 08.02.23, 08:30

Raum 141

5 KLs 18/22

Dem im Dezember 1968 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich an einem nicht näher feststellbaren Tag im Jahr 2016 im Seegebiet Mansfelder Land an seiner Schwester in deren Wohnung vergangen haben.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Beleidigung, Bedrohung, Betrug u.a. in Eisleben

Tag, Uhrzeit
20.02.23, 09:00 ; 08.03.23, 09:00 ; 10.03.22, 09:00 ; 17.03.23, 09:00 ; 22.03.23, 09:00 ; 12.04.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 8/22

Dem Oktober 1964 geborenen Angeklagten werden 64 Straftaten vorgeworfen, u.a. Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung in 17 Fällen, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen, Betrug im besonders schweren Fall in 11 Fällen sowie Urkundenfälschung im besonders schweren Fall in 35 Fällen.

Der Angeklagte soll zwischen Oktober 2019 und September 2020 wiederholt Personen in Eisleben beleidigt und bedroht haben. Im Juli 2020 habe der Angeklagte entgegen einer einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts eine ihm bekannte Frau an deren Arbeitsplatz aufgesucht und bedroht. Zudem habe der Angeklagte bei verschiedenen Versandhäusern Konsumartikel bestellt. Dabei habe der Angeklagte gewusst oder billigend in Kauf genommen, den fälligen Kaufpreis nicht vereinbarungsgemäß zu zahlen. Zum Teil soll der Angeklagte zu Lasten Dritter gefälschte Überweisungsträger bei der Sparkasse eingeworfen haben, wobei er als Begünstigten jeweils das Versandhaus und die konkrete Bestellung eingetragen habe.

Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Angaben zur Sache machen zu müssen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Statt bzw. neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Betäubungsmittelhandel in Zeitz

Tag, Uhrzeit
20.02.23, 09:00

Raum 123

10a KLs 10/22

Das Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.03.2022 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Munition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat es u.a. die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 193.000 EUR angeordnet (Az.: 13 KLs 18/21).

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle mit Beschluss vom 02.11.2022 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.500 EUR angeordnet worden war. Im Umfang der Aufhebung hat der Bundesgerichtshof die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (Az.: 6 StR 311/22).

Die 10. Strafkammer hat nunmehr festzustellen, ob der Angeklagte den Betrag in Höhe von 11.500 EUR erhalten hat. Nur in dem dafür erforderlichen Umfang findet eine neue Beweisaufnahme statt, nicht mehr zum eigentlichen Tatvorwurf.

Vergewaltigung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
21.02.23, 09:00 ; 23.02.23, 09:00 ; 27.02.23, 09:00 ; 13.03.23, 09:00 ; 20.03.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 17/22

Dem September 1992 geborenen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen: sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der Angeklagte soll sich im März 2021 und an einem weiteren, nicht näher feststellbaren Tag vor dem 16.07.2021 an zwei ihm bekannten Frauen in Halle vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Naumburg

Tag, Uhrzeit
23.02.23, 09:00 ; 01.03.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 7/22

Dem im September 1962 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in mindestens sechs Fällen, davon in einem Fall schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im August 2021 in Naumburg an seinem im Oktober 2011 geborenen Stiefsohn vergangen haben, als dieser den Sommerurlaub mit ihm verbracht habe. 

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen, aber über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er in einer anzuberaumenden Hauptverhandlung die Vorwürfe einräumen werde. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
24.02.23, 09:00 ; 02.03.23, 09:00 ; 14.03.23, 09:00

Raum 90

17 KLs 12/22

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich im Mai 2022 in Halle an der im Jahr 2017 geborenen Tochter einer Bekannten vergangen haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

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Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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