Pressemitteilung: 027/2024
Halle (Saale), den 20.12.2024

(LG HAL) Terminvorschau für Januar 2025

Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
07.01.25, 09:00 ; 22.01.25, 09:00 ; 23.01.25, 09:00 ; 03.02.25, 09:00 ; 04.02.25, 09:00 ; 06.02.25, 09:00

Raum 96

13b KLs 1/24

Dem im Juli 1987 geborenen Angeklagten wird eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Außerdem wird ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz und in Tateinheit mit einem strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2024 am geöffneten Fenster seiner Wohnung in Halle gestanden und zweimal laut in Richtung eines Fußgängers mit dunkler Hautfarbe "Nigger, ich mach euch platt!" gerufen haben. Währenddessen habe er mit einem Soft-Air-Sturmgewehr in Richtung des Fußgängers gezielt. Von der Straße aus seien für Passanten und die gegenüberliegenden Anwohner durch das geöffnete Fenster sog. SS-Runen in schwarzer Schrift auf einer signalrot gestrichenen Zimmerwand zu erkennen gewesen.

Ferner soll der Angeklagte in seiner Wohnung eine von ihm selbst gefertigte sog. unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) bestehend aus einem Metallkoffer mit eingearbeiteter Sprengvorrichtung aufbewahrt haben. Bei einer Explosion dieser "Kofferbombe" hätte ein erhebliches Risiko für die körperliche Unversehrtheit der im Wirkungsbereich der Bombe befindlichen Personen mit der Gefahr bis hin zu tödlichen Verletzungen bestanden. Außerdem soll der Angeklagte auf dem Arbeitstisch seines Wohnzimmers zwei pyrotechnische Gegenstände ohne entsprechenden Konformitätsnachweis und ohne sog. CE-Kennzeichnung aufbewahrt haben.

Der Angeklagte habe aus fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven zu einem noch nicht näher bekannten Zeitpunkt an einem noch nicht näher bestimmten Ort einen Sprengstoffanschlag mittels der sichergestellten "Kofferbombe" geplant, um möglichst viele Menschen, vor allem aber ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe, zu töten. Um dieses Ziel zu erreichen, habe er weitere Sprengvorrichtungen, Waffen und Munition herstellen wollen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass insbesondere ein Anschlag mittels einer "Kofferbombe" geeignet sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch eine nachhaltige Erschütterung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zu beeinträchtigen.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Wesentlichen in Abrede gestellt.

Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Versuchte räuberische Erpressung u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
08.01.25, 09:00 ; 22.01.25, 09:00 ; 23.01.25, 09:00

Raum 141

5 KLs 14/24

Dem im Februar 2000 geborenen Angeklagten M. und dem im November 1999 geborenen Angeklagten N. wird eine gemeinschaftlich begangene versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Dem Angeklagten N. werden ferner Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt, wobei es sich bei einer der beiden Taten um eine versuchte Körperverletzung handeln soll. Dem Angeklagten M. wird darüber hinaus eine weitere versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

An einem Abend im Februar 2023 seien die beiden alkoholisierten Angeklagten aus der Großen Ulrichstraße in Richtung Geiststraße auf die mutmaßlich geschädigten L. und H. zugekommen. Dabei habe der Angeklagte M. dem L. und dem H. zugerufen, ob sie heute sterben wollten. Anschließend habe M. von den mutmaßlich Geschädigten Bargeld herausverlangt. Als diese der Forderung nicht nachgekommen seien, habe einer der Angeklagten den L. festgehalten, während ihn der andere mit Fäusten etwa drei Mal in das Gesicht geschlagen habe. Aufgrund der Schläge sei L. gestürzt, wodurch er zwei stark blutende Platzwunden am Kopf erlitten habe. Anschließend hätten die zwei Angeklagten mit dem beschuhten Fuß gegen den Körper und das Gesicht des am Boden liegenden L. eingetreten. Durch den Sturz oder die Tritte habe sich L. eine Rippenfraktur, eine Thoraxprellung sowie Schürfwunden zugezogen. Zudem hätten sie ihn mindestens fünf weitere Male mit Fäusten geschlagen, so dass er eine Gesichtsprellung erlitten habe. Als H. habe dazwischen gehen wollen, habe M. ihn mit der Faust auf Höhe des Kiefers ins Gesicht geschlagen, so dass H. kurzzeitig zu Boden gegangen sei. Anschließend habe M. den L. wiederum etwa vier Mal mit der Faust gegen den Kopf und ins Gesicht geschlagen. Anschließend hätten sich die Angeklagten in Richtung Reileck entfernt.

Als Polizeibeamte die Angeklagten kurze Zeit später mit Blutanhaftungen in der Bernburger Straße angetroffen hätten, habe der Angeklagte N. aggressiv reagiert und sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzen wollen. Als er bei einem Fluchtversuch von einem Polizeibeamten festgehalten worden sei, habe er im Ergebnis erfolglos versucht, mit der Faust oder dem Ellenbogen in Richtung des Gesichts des Polizeibeamten zu schlagen. Einige Minuten später habe der Angeklagte N. aufgrund eines neu gefassten Tatentschlusses sein Knie in den Genitalbereich des Polizeibeamten gestoßen, wodurch dieser starke Unterleibsschmerzen erlitten habe.

An einem Abend im April 2023 soll der alkoholisierte Angeklagte M. dem mutmaßlich Geschädigten W. gefolgt sein. In der Ludwig-Wucherer-Straße habe der Angeklagte M. mit den Worten "Gib mir die Box oder ich stech dich ab" von W. dessen Bluetooth-Lautsprecher herausgefordert, was dieser jedoch verweigert habe. Daraufhin habe der Angeklagte M. den W. am Kragen gepackt, ihn gegen die Hauswand gedrückt und einmal dessen Kopf gegen die Wand geschlagen. Anschließend habe er mehrfach mit der Faust sowie der flachen Hand in das Gesicht und auf den Kopf des W. geschlagen. Zudem habe er ihn am Hals gewürgt. Als Zeuginnen die Polizei verständigt hätten, sei der Angeklagte M. zunächst geflohen, habe jedoch kurze Zeit später festgenommen werden können.

Die Angeklagten haben sich bislang dahin gehend eingelassen, keine Erinnerungen an die ihnen vorgeworfenen Taten zu haben.

Räuberische Erpressung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Totschlag u. a. in Merseburg

Tag, Uhrzeit
09.01.25, 09:00 ; 13.01.25, 09:00 ; 21.01.25, 09:00 ; 05.02.25, 09:00 ; 10.02.25, 09:00 ; 11.02.25, 09:00 ; 13.02.25, 09:00 ; 14.02.25, 09:00 ; 17.02.25, 09:00 ; 18.02.25, 09:00

Raum 141

1 Ks 10/23

Dem im August 1967 geborenen Angeklagten werden eine Körperverletzung sowie ein Totschlag zur Last gelegt.

Er soll an einem Abend im Februar 2023 die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten M. in Merseburg trotz mehrfacher Aufforderung nicht verlassen haben. Nachdem M. die Polizei gerufen habe, habe der Angeklagte dem M. in Verletzungsabsicht mindestens einmal gezielt und kräftig ins Gesicht geschlagen. Hierdurch habe M. starke Schwellungen und Blutungen im Nasen- und Augenbereich erlitten.

Im März 2023 soll sich der Angeklagte erneut in die Wohnung des M. begeben und dort ohne rechtfertigenden Grund mit den Fäusten und dem Metallstiel eines Wischmopps auf diesen eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden gestürzt sei. Anschließend habe der Angeklagte mit dem beschuhten Fuß mehrfach wuchtig gegen den Hals und den Kopf des M. getreten, wobei er eine Tötung des M. zumindest billigend in Kauf genommen habe. Durch die Schläge und Tritte habe M. Verletzungen der Kopfschwarte und des Gesichts mit Bruch des Nasenbeins und Verletzungen des Hirngewebes erlitten. Infolge der schweren Gewalteinwirkung sei M. noch am Tatort durch zentrales Regulationsversagen infolge Schädel-Hirn-Traumas und Atmungsbehinderung verstorben. Als M. kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe, habe der Angeklagte die Wohnung verlassen.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Urdorf (Schweiz)

Tag, Uhrzeit
14.01.25, 09:00 ; 22.01.25, 09:00 ; 28.01.25, 09:00 ; 06.02.25, 09:00

Raum 187

4 KLs 12/24

Dem im Oktober 1977 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen, davon in vier Fällen weiter in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten und in drei Fällen ferner in Tateinheit mit Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll von Juni 2017 bis September 2023 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an seiner im Juni 2011 geborenen Tochter vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat bislang die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.

Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Eisleben und anderenorts

Tag, Uhrzeit
17.01.25, 09:00 ; 23.01.25, 09:00 ; 04.02.25, 09:00

Raum 187

4 KLs 2/24

Dem im August 1981 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen sowie sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Der Angeklagte soll von September 2020 bis Dezember 2022 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an seiner im Januar 2016 geborenen Tochter vorgenommen haben. Darüber hinaus soll er im Dezember 2022 sexuelle Handlungen an der zur Tatzeit achtjährigen Tochter seiner Nachbarn vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Versuchter Mord u. a. – NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
20.01.25, 10:00 ; 03.02.25, 10:00 ; 20.02.25, 09:30 ; 14.03.25, 09:30 ; 03.04.25, 09:30 ; 22.04.25, 09:30

Raum 123

14 KLs 22/24

Dem im Juli 2010 geborenen Angeklagten wird ein versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gemäß § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Eisleben

Tag, Uhrzeit
21.01.25, 09:30 ; 23.01.25, 09:30 ; 11.02.25, 09:30 ; 13.02.25, 09:30

Raum 123

14 KLs 20/24

Dem im April 1989 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Tateinheit mit Besitz kinderpornografischer Inhalte in fünf Fällen sowie der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen.

Der Angeklagte soll von Februar 2022 bis Mai 2024 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an seiner im März 2013 geborenen Tochter vorgenommen haben. Bei allen Tathandlungen habe er sich und seine Tochter gefilmt und die Daten auf seinem Mobiltelefon gespeichert. Im Mai 2024 sei der Angeklagte zum Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohnung im Besitz diverser Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gewesen.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.

Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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