(LG HAL) Terminvorschau für Juli 2025
Sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Luckenau und anderenorts
Tag, Uhrzeit
01.07.25, 09:00 ; 22.07.25, 09:00 ; 28.07.25, 09:00 ; 29.07.25, 09:00 ; 04.08.25, 09:00 ; 05.08.25, 09:00 ; 06.08.25, 09:00
Raum 96
13 KLs 6/25
Dem im März 1958 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch von Kindern in 14 Fällen und ein versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt.
Er soll zwischen 1994 und 1997 in fünf Fällen sexuelle Handlungen an dem 1987 geborenen Sohn seiner Nachbarn und zwischen 1995 und 2004 in zehn Fällen sexuelle Handlungen an der 1990 geborenen Tochter seiner Nachbarn vorgenommen haben bzw. an sich von dem Kind habe vornehmen lassen, wobei die Handlungen unterschiedlicher Intensität gewesen seien.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Bereits eine Tat des sexuellen Missbrauchs von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Versuchter Mord u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
02.07.25, 09:00 ; 07.07.25, 09:00 ; 08.07.25, 09:00 ; 09.07.25, 09:00
Raum 141
1 Ks 3/25
Dem im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird ein versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll sich in den frühen Morgenstunden des Neujahrstages 2025 zusammen mit einer Gruppe weiterer Personen in einem Spielkasino in Halle aufgehalten haben. Spätestens als der mutmaßlich Geschädigte M. die Gruppe verlassen und sich in einen anderen Raum des Spielkasinos begeben habe, habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, diesen mit einem Messer anzugreifen. Zu diesem Zweck sei er M. unauffällig gefolgt und habe dabei ein Messer mit sich geführt, das er zunächst verborgen gehalten habe, um seine Absichten zu verdecken und eine Gegenwehr zu verhindern. Sodann sei der Angeklagte seitlich an M. herangetreten und habe ihm unvermittelt seitlich in den Hals gestochen. Anschließend habe er noch vier weitere Male mit dem Messer auf M. eingewirkt, wobei er ihn am Nacken und im Oberschenkel- bzw. Gesäßbereich getroffen habe. Dabei habe er den Tod des M. zumindest billigend in Kauf genommen. M. sei aufgrund des plötzlichen Angriffs nicht in der Lage gewesen, sich angemessen zur Wehr zu setzen, was der Angeklagte zur Tatbegehung auszunutzen versucht habe.
Erst durch das Eingreifen anderer Gäste, die den Angeklagten gehindert hätten, M. weiter zu verfolgen, habe der Angriff unterbunden werden können. M. habe schließlich fliehen können.
- habe durch den Angriff mehrere, teilweise tiefe Stichwunden erlitten, die einer operativen Behandlung im Krankenhaus bedurft hätten.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat in Teilen eingeräumt und angegeben, in der Vergangenheit von M. vergewaltigt worden zu sein.
Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.
Gefährliche Körperverletzung u. a. - NICHT ÖFFENTLICH
Tag, Uhrzeit
02.07.25, 09:00 ; 03.07.25, 09:00 ; 10.07.25, 09:00 ; 01.08.25, 09:00 ; 06.08.25, 09:00
Raum 187
4 KLs 5/25
Gegen den im April 2008 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor. Mit diesen werden dem Angeklagten Beleidigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Merseburg erhoben. Weil sich der Angeklagte jedoch auch eines versuchten Totschlags strafbar gemacht haben könnte, wurde das Verfahren von der Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts Halle übernommen
Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gemäß § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.
Besonders schwerer Raub in Mansfeld
Tag, Uhrzeit
04.07.25, 09:00 ; 07.07.25, 09:00 ; 14.07.25, 09:00 ; 18.07.25, 09:00
Raum
14 KLs 1/25
Dem im April 2004 geborenen Angeklagten wird ein besonders schwerer Raub zur Last gelegt. Er soll an einem Abend im März 2025 vermummt den Verkaufsraum einer Tankstelle in Mansfeld betreten und unter Vorhalt einer Softairpistole und der Drohung, dass dies ein Überfall sei, die Herausgabe der gesamten Tageseinnahmen gefordert haben. Als er die bereits zur Abrechnung neben der Registrierkasse bereitgelegten Einnahmen in Höhe von etwa 678 Euro gesehen habe, habe er diese an sich genommen. Ferner habe er im Anschluss noch mindestens 59 Zigarettenschachteln im Wert von 613,50 Euro aus dem Warenträger entnommen, eingesteckt und mit der Beute die Tankstelle verlassen.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Er war zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht ihm eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.
Sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Halle und anderenorts
Tag, Uhrzeit
07.07.25, 09:00 ; 09.07.25, 09:00 ; 11.07.25, 09:00
Raum 187
4 KLs 4/23
Gegen den im Dezember 1990 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.
Mit Anklageschrift vom 09.09.2022 wird ihm der sexuelle Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt.
Er soll im November 2018 an einem damals zwei Jahre alten Kind in seiner Wohnung in Halle sexuelle Handlungen vorgenommen und hiervon mit seinem Smartphone zwei Bilder aufgenommen und gespeichert haben.
Mit Anklageschrift vom 08.02.2023 werden ihm die Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte in 21 Fällen, davon in 14 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei, sowie der Besitz kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen.
Der Angeklagte soll zwischen November 2020 und Mai 2021 in verschiedenen sozialen Netzwerken aktiv gewesen sein. Er soll sich in diesen als 12-jähriger oder 13-jähriger Junge ausgegeben und gezielt unter 14-jährige Mädchen angesprochen und in sexuell bestimmter Weise auf diese eingewirkt haben. Er soll ihnen zum Teil Bild- oder Videodateien übermittelt haben, die ihn bei der Vornahme sexueller Handlungen an sich selbst zeigen und die Mädchen aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen und ihm davon Bild- oder Videodateien zu übermitteln.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe teilweise eingeräumt.
Bereits für eine Tat des sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten – abhängig von der Art des sexuellen Missbrauchs – eine Freiheitsstrafe von drei bzw. sechs Monaten bis zu fünf bzw. zehn Jahren.
Die Anklage vom 09.09.2022 war zunächst zum Amtsgericht Halle (Saale) erhoben worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Halle hat dieses Verfahren zwischenzeitlich übernommen.
Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich ab dem 23.06.2025 stattfinden (vgl. Pressemitteilung vom 26.05.2025), wurde dann allerdings ausgesetzt, weil der Angeklagte, gegen den inzwischen ein Haftbefehl erlassen wurde, zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen war.
Vergewaltigung u. a. in Bad Dürrenberg
Tag, Uhrzeit
15.07.25, 09:00 ; 21.07.25, 09:00 ; 24.07.25, 09:00 ; 31.07.25, 09:00 ; 01.08.25, 09:00 ; 07.08.25, 09:00
Raum 96
13 KLs 1/25
Dem im Oktober 1988 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung, versuchte Anstiftung zur Brandstiftung, Bedrohung, Brandstiftung und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt.
Er soll im Oktober 2024 sexuelle Handlungen an seiner damaligen Lebensgefährtin gegen deren erkennbaren Willen in deren Wohnung in Bad Dürrenberg vorgenommen haben. Dabei soll er Gewalt angewendet und mit ihr den Beischlaf vollzogen haben.
An einem nicht mehr feststellbaren Tag im Zeitraum von März 2024 bis Oktober 2024 soll er seine damalige Lebensgefährtin aufgefordert haben, das Fahrzeug seiner früheren Lebensgefährtin in Brand zu setzen. Dieser Aufforderung sei seine Lebensgefährtin jedoch nicht nachgekommen.
Im Oktober 2024 soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin in einer Sprachnachricht bedroht haben, sie töten zu wollen.
Ebenfalls im Oktober 2024 soll der Angeklagte nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin in deren in Bad Dürrenberg abgestellten Pkw Grillanzünder als Brandbeschleuniger deponiert und entzündet haben. Daraufhin soll der Pkw fast vollständig ausgebrannt sein. Hierdurch sei ein Schaden von etwa 8.000 Euro entstanden.
Schließlich soll der Angeklagte im Oktober 2024 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Bad Dürrenberg befahren haben, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht gehabt habe.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, Brandstiftung mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Wohnungseinbruchdiebstahl u. a. in Halle und anderenorts
Tag, Uhrzeit
21.07.25, 09:00 ; 23.07.25, 09:00 ; 06.08.25, 09:00
Raum 169
16 KLs 6/24
Dem im November 1984 geborenen Angeklagten werden acht Diebstahlstaten zur Last gelegt, wobei es sich bei vier Taten um einen Wohnungseinbruchdiebstahl und bei drei Taten um einen besonders schweren Fall des Diebstahls gehandelt haben soll. Dabei soll es bei drei der acht Taten beim Versuch geblieben sein.
Am Morgen des 10.10.2022 soll der Angeklagte in ein Einfamilienhaus in Halle eingedrungen und aus diesem Gegenstände im Gesamtwert von mindestens 6.160 Euro, insbesondere elektronische Geräte und Bargeld, entwendet haben.
Am Abend des 18.10.2022 soll der Angeklagte beabsichtigt haben, in ein Einfamilienhaus in Halle einzubrechen. Um in das Wohnhaus zu gelangen, soll er zunächst erfolglos versucht haben, die Terrassentür aufzuhebeln. Anschließend soll er einen faustgroßen Stein auf die Scheibe der Terrassentür geworfen haben, um sich auf diese Weise Zutritt zu verschaffen. Als der Bewohner des Hauses durch den Steinschlag auf das Geschehen aufmerksam geworden sei, habe der Angeklagte erkannt, dass er seinen Tatplan nicht mehr umsetzen könne und die Flucht ergriffen.
In der Nacht zum 19.10.2022 soll sich der Angeklagte zu einem Einfamilienhaus in Halle begeben haben, um aus diesem stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Zunächst soll der Angeklagte versucht haben, die Terrassentür und ein Fenster im Erdgeschoss aufzuhebeln, was ihm jedoch misslungen sei. Außerdem soll er einen neben der Eingangstür angebrachten Bewegungsmelder abgeschlagen haben. Entweder aufgrund des nunmehr dauerhaft brennenden Lichts infolge des abgeschlagenen Bewegungsmelders oder weil es ihm nicht gelungen sei, sich Zutritt zu verschaffen, habe er das Grundstück sodann ohne Diebesgut verlassen.
Am Nachmittag des 31.10.2022 soll der Angeklagte auf einem Parkplatz in Halle einen Stein auf die hintere rechte Scheibe eines dort abgestellten Pkw geworfen haben, um aus diesem stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Allerdings sei der Angeklagte in dem Pkw nicht fündig geworden.
Entweder unmittelbar vor oder im Anschluss an die vorgenannte mutmaßliche Tat soll der Angeklagte einen Stein auf die hintere rechte Scheibe eines weiteren auf jenem Parkplatz in Halle abgestellten Pkw geworfen haben, um aus diesem Gegenstände zu entwenden. Aus dem Handschuhfach soll er eine Brieftasche, in der sich Ausweispapiere und Bargeld in Höhe von 200 Euro befunden hätten, an sich genommen haben, um diese Gegenstände für sich zu verwenden.
Am Vormittag des 14.11.2022 soll der Angeklagte in ein Wohnhaus in Schönebeck eingebrochen sein, in welches er über ein von ihm eingeschlagenes Kellerfenster gelangt sein soll. Aus dem Wohnbereich soll er Bargeld in Höhe von 10.000 Euro, Schmuck im Wert von 10.000 bis 15.000 Euro und ein Mobiltelefon entwendet haben.
In der Nacht vom 15.11.2022 zum 16.11.2022 soll der Angeklagte in ein Wohnhaus in Sandersleben eingebrochen sein und aus diesem einen Autoschlüssel, 90 Euro Bargeld, eine EC-Karte, einen Personalausweis sowie diverse Kundenkarten entwendet haben.
Im Anschluss an die vorgenannte mutmaßliche Tat soll der Angeklagte den vor dem Haus geparkten Pkw entwendet und diesen später für 300 Euro weiterverkauft haben.
Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Wohnungseinbruchdiebstahl wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft.
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