Pressemitteilung: 020/2025
Halle (Saale), den 28.11.2025

(LG HAL) Terminvorschau für Dezember 2025

Schwere räuberische Erpressung u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
02.12.25, 12:00 ; 16.12.25, 09:00

Raum 90

17 KLs 9/25

Dem im April 2004 geborenen Angeklagten I. und dem im März 2006 geborenen Angeklagten K. wird eine gemeinschaftlich begangene schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen sich im März 2025 in Halle mit der mutmaßlich Geschädigten C. über eine Internetplattform zu sexuellen Dienstleistungen verabredet haben. C. habe daraufhin die Wohnung des Angeklagten I. aufgesucht und dort für einen Stundenlohn von 200,00 € den Geschlechtsverkehr mit diesem vollzogen. Der hinzugetretene Angeklagte K. habe anschließend ebenfalls die sexuellen Dienste der C. in Anspruch nehmen wollen und dieser 50,00 € geboten, was C. abgelehnt habe. Daraufhin soll der Angeklagte I. mit Billigung des Angeklagten K. die zuvor von ihm gezahlten 200,00 € von C. zurückverlangt haben, was diese ebenfalls abgelehnt habe. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte I. der C. dann mit der rechten flachen Hand auf die rechte Wange geschlagen. C. habe dadurch Schmerzen und ein Hämatom erlitten.

Der Angeklagte K. habe C. sodann eine Pistole vor die Stirn gehalten und die Herausgabe des Geldes gefordert, woraufhin diese die 200,00 € aus Angst vor weiterer Gewalt übergeben habe.

Der Angeklagte I. hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt. Der Angeklagte K. hat sich bisher nicht zu dem Tatvorwurf eingelassen.

Beide Angeklagte waren zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat Heranwachsende. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob sie hinsichtlich ihrer "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstanden. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht ihnen eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
03.12.25, 09:00 ; 05.12.25, 09:00 ; 18.12.25, 13:00 ; 08.01.26, 09:00 ; 09.01.26, 09:00 ; 23.01.26, 09:00

Raum 90

6 KLs 17/25

Dem im August 1989 geborenen Angeklagten wird eine gefährliche Körperverletzung und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis und Verstoß gegen das Waffengesetz in Naumburg vorgeworfen. Er soll im Juli 2025 aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes maskiert und mit einem gesondert verfolgten Mittäter dessen ehemalige Lebensgefährtin im Treppenhaus ihrer Wohnung mehrfach mit der Faust in deren Gesicht geschlagen und an den Haaren die Treppe hinaufgezogen haben. Zudem soll er die Frau geschubst und ihren Hinterkopf gegen eine Treppenstufe geschlagen haben, so dass diese kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Der Angeklagte soll sie ferner mindestens einmal im Bereich der Rippen gegen den Oberkörper getreten haben. Die Zeugin habe dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Kopfplatzwunde und Prellungen erlitten.

Darüber hinaus wird dem Angeklagten zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er diverse Betäubungsmittel, etwa 4,4 g MDMA, 3,6 g Kokain und 4,12 g Methamphetamin sowie 170,2 g Haschisch in der von ihm genutzten Wohnung aufbewahrt und zum Weiterverkauf bereitgehalten haben. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll der Angeklagte ein Springmesser, einen Schlagring, einen Dolch mit Hakenkreuz und ein Einhandmesser in der Wohnung gelagert haben. Der Angeklagte soll durch diese Tat mindestens 395,00 € erlangt haben.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Diebstahl u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
04.12.25, 09:00 ; 08.12.25, 09:00 ; 09.12.25, 09:00 ; 15.12.25, 09:00 ; 17.12.25, 09:00

Raum 123

10a KLs 3/25

Der im März 1987 geborene Angeklagte W. soll im Zeitraum von Januar bis Mai 2024 in Halle (Saale) gewerbsmäßig sechs Diebstahlshandlungen begangen haben, davon drei mit dem im August 1983 geborenen Angeklagten D. gemeinschaftlich. Dabei sollen sie gemeinsam durch zwei Einbrüche in das WUK Theater Quartier verschiedene hochwertige Gegenstände, u. a. Kamerasysteme, Objektive, Mikrophone, Laptops, Smartphones, Werkzeuge und technisches Zubehör im Gesamtwert von ca. 64.600,00 € erlangt haben. Durch einen weiteren Einbruch in Büroräume des Gemeindehauses der evangelisch-reformierten Domgemeinde sollen sie Bargeld in Höhe von ca. 510,00 € und hochwertige Gegenstände im Gesamtwert von ca. 4.000,00 €, etwa Taufkannen, historische und moderne Siegel, einen silbernen Abendmahlskelch und einen Beamer, entwendet haben.

Der Angeklagte W. soll zudem durch weitere Einbrüche in diverse Autos und Büroräume verschiedene Gegenstände, etwa Bargeld im Wert von etwa 5.200,00 Euro, Mobiltelefone im Wert von ca. 2.600,00 € und Schlüssel im Wert von etwa 2.000,00 Euro sowie diverse technische Geräte im Wert von ca. 3.000,00 €, erlangt haben.

Ferner wird dem Angeklagten W. eine Urkundenunterdrückung zur Last gelegt, da er eine von ihm entwendete fremde EC-Karte genutzt haben soll, um am Zigarettenautomaten acht Packungen Zigaretten ohne eigene Aufwendungen zu erwerben, wodurch er einen Schaden in Höhe von 72,50 € verursacht haben soll.

Die Angeklagten haben sich bisher nicht zur Sache eingelassen.

Ihnen droht im Falle einer Verurteilung jeweils eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3326
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung