Pressemitteilung: 021/2025
Halle (Saale), den 18.12.2025

(LG HAL) Terminvorschau für Januar 2026

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
07.01.26, 09:00 ; 08.01.26, 09:00

Raum 141

5 KLs 20/25

Dem im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz eines nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstands sowie bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz eines nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstands in zwei Fällen vorgeworfen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er im Oktober 2025 zwei Kilogramm Marihuana mit einem Verkaufswert von mindestens 10.000 Euro in seiner Wohnung in Naumburg aufbewahrt und hiervon mindestens 1,8 Kilogramm verkauft haben, wobei er einen Erlös von 9.000 Euro erzielt haben soll. Zudem soll der Angeklagte 300 Gramm Methamphetamin verwahrt und zum Preis von 9.000 Euro veräußert haben. Schließlich sei von einer weiteren Lieferung Methamphetamin eine Restmenge von 136,26 Gramm beschlagnahmt worden. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll der Angeklagte einen Baseballschläger griffbereit in seiner Wohnung und ein Butterflymesser in seinem Rucksack, in dem sich auch Methamphetamin befunden habe, gelagert haben. Der Angeklagte soll durch diese Taten einen Gesamtbetrag von 18.000 Euro erlangt haben.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe teilweise eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwere räuberische Erpressung u. a. in Merseburg

Tag, Uhrzeit
08.01.26, 09:00 ; 12.01.26, 09:00 ; 15.01.26, 09:00

Raum 96

13 KLs 7/25

Dem im April 2000 geborenen Angeklagten wird eine schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll im Dezember 2023 ein von ihm bestelltes Taxi in Merseburg genutzt haben. Als der Taxifahrer um Entrichtung des Fahrpreises von 13,80 Euro gebeten hatte, habe der Angeklagte ihm eine Schreckschusspistole vorgehalten und ihn aufgefordert, sein Geld herauszugeben. Der mutmaßlich Geschädigte habe sich zunächst geweigert, so dass der Angeklagte die Pistole durchgeladen und gedroht habe, ihm sonst ins Knie zu schießen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Aus Angst vor erheblichen körperlichen Nachteilen habe der mutmaßlich Geschädigte schließlich seine Einnahmen in Höhe von 70,00 Euro an den Angeklagten übergeben, der daraufhin das Taxi verlassen habe und geflüchtet sei. Der Angeklagte soll durch die Begehung der Tat 70,00 Euro erlangt haben.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf zum Teil eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Benndorf und andernorts

Tag, Uhrzeit
12.01.26, 09:00 ; 19.01.26, 09:00 ; 23.01.26, 09:00 ; 28.01.26, 09:00 ; 06.02.26, 09:00 ; 11.02.26, 09:00

Raum 187

4 KLs 8/25 jug

Dem im November 1965 geborenen Angeklagten werden sieben Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll von 2012 bis Februar 2020 in der Familienwohnung in Benndorf und an weiteren Orten sexuelle Handlungen an der im März 2008 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

Gefährliche Körperverletzung u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
13.01.26, 09:00 ; 15.01.26, 09:00 ; 19.01.26, 09:00 ; 22.01.26, 09:00 ; 26.01.26, 09:00 ; 27.01.26, 09:00

Raum 90

17 KLs 6/25

Dem im Juli 2004 geborenen Angeklagten M., dem im August 2001 geborenen Angeklagten K., dem im Oktober 1991 geborenen Angeklagten P. und dem im März 1998 geborenen Angeklagten T. wird eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen im März 2025 in Halle (Saale) auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes auf den mutmaßlich Geschädigten und dessen hochschwangere Freundin getroffen sein, wobei einer von ihnen diesen als "Niggervieh" betitelt haben soll. Auf die Frage des vermeintlich Geschädigten, ob sie ein Problem hätten, seien die Angeklagten auf ihn zugelaufen, wobei die Angeklagten M., P. und T. jeweils Bierflaschen schlagbereit in den Händen gehalten haben sollen. Der Angeklagte K. habe daraufhin unvermittelt und mit voller Wucht mit einem Teleskopschlagstock in Richtung des Kopfes des mutmaßlich Geschädigten geschlagen. Dieser habe jedoch ausweichen können, so dass er nur leicht über dem linken Ohr am Kopf getroffen worden sei und eine Prellmarke erlitten habe. Die Angeklagten sollen zudem Bier über dem vermeintlich Geschädigten ausgeschüttet und in seine Einkaufstasche geschüttet haben und ihn nochmals als "Niggervieh" bezeichnet haben. Zudem sollen sie ihn aufgefordert haben, "in sein Land zurückzugehen". Auch als sich die Angeklagten entfernten, sollen sie ihn als "Nigger" bezeichnet und laut wahrnehmbar "Sieg Heil" gerufen sowie den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben.

Darüber hinaus werden dem Angeklagten K. weitere 11 Taten des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, der Körperverletzung, der Nötigung und der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. So soll der Angeklagte K. im November 2024 in einer Straßenbahn in Halle (Saale) im Beisein anderer Fahrgäste rechtsradikale Musik gehört haben, bei der wiederholt Textpassagen wie "Neger verrecke" und die verbotene Parole "Sieg Heil" zu hören gewesen sein sollen. Zudem sollen an einer Hand des Angeklagten K. auf dem Ringfinger und dem kleinen Finger für jedermann sichtbar zwei Sigrunen tätowiert gewesen sein. Als der mutmaßlich Geschädigte den Angeklagten gebeten habe, die Musik abzuschalten, soll dieser ihn als "Zecke" und "Fotze" beschimpft haben. Zudem soll er ihn aufgefordert haben, mit ihm die Bahn zu verlassen, damit er den vermeintlich Geschädigten fertigmachen und aufschlitzen könne. Der Angeklagte soll ferner auf ein Messer gezeigt haben, welches er bei sich geführt habe, und den mutmaßlich Geschädigten fotografiert haben. Als er die Bahn verlassen habe, soll der Angeklagte den mutmaßlich Geschädigten mit der Faust gegen den Kiefer geschlagen haben, wodurch dieser Schmerzen erlitten habe.

Auch weitere mutmaßlich Geschädigte soll der Angeklagte K. mit den Worten "Bleibt jetzt stehen, ansonsten hau ich euch einen Hammer auf den Kopf!" und "Scheiß Zecke! Ich finde dich! Ich schlag dich zusammen! Ich schlag dich tot!" bedroht haben.

Zudem wird dem Angeklagten K. vorgeworfen, im Dezember 2024 auf der Social Media Plattform "Instagram" öffentlich und in Frakturschrift wiederum die verbotene Parole "Sieg Heil" gepostet zu haben. Des Weiteren soll der Angeklagte K. Anfang Januar 2025 eine E-Mail an einen Mitarbeiter des Jobcenters verschickt haben, in der er diesen als "Judenschwein" betitelt und ihm ankündigt habe, ihn aufzusuchen, da er noch kein Bürgergeld überwiesen bekommen habe. Darüber hinaus soll der Angeklagte K. im Februar 2025 drei Schüler im Umfeld der Saaleschule in Halle beleidigt haben. Einen mutmaßlich Geschädigten habe er zudem in den Schwitzkasten genommen. Mehrfach soll er auf eine Schreckschusswaffe in seinem Hosenbund gezeigt haben. Als die Schüler geflüchtet seien, habe der Angeklagte K. mindestens dreimal in deren Richtung geschossen und dabei einen mutmaßlich Geschädigten am Hinterkopf getroffen, so dass dieser eine Prellung und Schmerzen erlitten habe. Schließlich soll der Angeklagte K. im März 2025 mit seiner Schreckschusswaffe in das Gesicht eines mutmaßlich Geschädigten geschossen haben, da dieser das auf der Stirn befindliche Stacheldraht-Tattoo des Angeklagten belächelt habe. Da sich der vermeintlich Geschädigte noch habe zur Seite drehen können, habe die Gaspatrone lediglich sein linkes Ohr gestreift, wodurch er eine stark blutende Risswunde an der Ohrmuschel erlitten habe.

Die Angeklagten haben sich bisher nicht zu dem Tatvorwurf bzw. den Tatvorwürfen eingelassen.

Der Angeklagte W. war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.

Bei der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts droht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Naumburg

Tag, Uhrzeit
14.01.26, 09:00 ; 27.01.26, 09:00 ; 28.01.26, 09:00 ; 10.02.26, 09:00 ; 26.02.26, 09:00

Raum 187

3 KLs 17/25

Dem im August 1988 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Ihm wird zur Last gelegt, seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu soll er im August 2025 diverse Betäubungsmittel, etwa 41,79 Gramm Methamphetamin, 17,8 Gramm psilocybinhaltiger Pilze, 134 Gramm Cannabisblüten und 1,98 Gramm Cannabisharz in seiner Wohnung aufbewahrt und zum Weiterverkauf bereitgehalten haben. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll der Angeklagte einen Baseballschläger und eine ungeladene Gasdruckpistole mit Kartuschen und Munition in der Wohnung gelagert haben. Der Angeklagte soll durch diese Tat mindestens 11.175 € erlangt haben. Einen Teil der Betäubungsmittel soll der Angeklagte auch zum Eigenkonsum verwahrt haben. Schließlich soll er auch die Wohnung seiner Mutter als sogenannten Bunker für seinen Drogenhandel genutzt haben, wo er 821 Gramm Methamphetamin gelagert habe.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung u. a. in Merseburg

Tag, Uhrzeit
14.01.26, 09:00 ; 20.01.26, 09:00 ; 22.01.26, 09:00 ; 27.01.26, 09:00 ; 17.02.26, 09:00 ; 19.02.26, 09:00

Raum 96

13 KLs 11/25

Dem im September 2001 geborenen Angeklagten werden zwei Fälle der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll die mutmaßlich Geschädigte im Oktober 2022 über eine Dating-Plattform kennengelernt und ein Treffen mit ihr vereinbart haben. In deren Wohnung in Merseburg soll er zweimal gegen ihren erkennbaren Willen den Beischlaf mit ihr vollzogen und dabei jeweils Gewalt angewendet haben.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Diebstahl u. a. in Leuna und andernorts

Tag, Uhrzeit
15.01.26, 09:30 ; 16.01.26, 09:30 ; 23.01.26, 09:30 ; 26.01.26, 09:30 ; 30.01.26, 09:30 ; 03.02.26, 09:30 ; 06.02.26, 09:30 ; 24.02.26, 09:30 ; 27.02.26, 09:30

Raum 123

10a KLs 12/24

Dem im Januar 1989 geborenen Angeklagten P. und dem im Januar 1983 geborenen Angeklagten R. wird schwerer Bandendiebstahl in acht Fällen vorgeworfen.

Sie sollen im Zeitraum von Februar bis April 2024 in Leuna, Zeitz und an anderen Orten als Mitglieder einer Gruppierung, die sich zur fortgesetzten Begehung von Fahrzeugdiebstählen zusammengeschlossen habe, Kraftfahrzeuge, vornehmlich des Fabrikats Ford, entwendet haben, wodurch erheblicher Sachschaden in Höhe von ca. 30.000 € entstanden sein soll. In fünf Fällen sollen die Fahrzeuge später sichergestellt und zurückgegeben worden sein.

Die Angeklagten haben sich bisher nicht zur Sache eingelassen.

Ihnen droht im Falle einer Verurteilung jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Betrug in Hohenmölsen und andernorts

Tag, Uhrzeit
29.01.26, 09:00 ; 10.02.26, 09:00 ; 17.02.26, 09:00 ; 10.03.26, 09:00 ; 19.03.26, 09:00 ; 24.03.26, 09:00 ; 26.03.26, 09:00 ; 31.03.26, 09:00 ; 02.04.26, 09:00 ; 07.04.26, 09:00 ; 16.04.26, 09:00 ; 21.04.26, 09:00

Raum 187

3 KLs 11/25

Gegen die im November 1999 geborene Angeklagte P. liegen sieben Anklagen, gegen den im November 1994 geborenen Angeklagten P. drei Anklagen vor.

Der Angeklagten P. werden 22 Taten des gewerbsmäßigen Betruges vorgeworfen, dem Angeklagten P. 19 Taten. Ihnen wird zur Last gelegt, zwischen April 2021 und Januar 2025 zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und ihrer Freizeitaktivitäten u. a. Bauhandwerkerleistungen und Rechtsanwaltsleistungen in dem Wissen in Anspruch genommen zu haben, diese nicht bezahlen zu können. Zudem sollen sie unter erfundenen Firmennamen Bauaufträge angenommen haben, obwohl ihnen bewusst gewesen sei, dass sie die Aufträge nicht werden ausführen können. Es soll ihnen auf den Erhalt der Anzahlungen der Auftraggeber angekommen sein, die jene zeitnah auf die Konten der Angeklagten überwiesen hatten. Die Angeklagten sollen die geleisteten Anzahlungen u. a. zur Begleichung der Ratenzahlung für ein Pferd genutzt haben. Ferner sollen die Angeklagten über diverse Internetplattformen ein Kleinfahrzeug und ein Mopedauto erworben haben, ohne den Kaufpreis zu entrichten, was sie bereits von vornherein so geplant gehabt haben. In einem weiteren Fall sollen sie ein Fahrzeug angemietet haben, um dieses ohne den vollständigen Mietpreis zu entrichten, für sich zu verwenden. Dabei soll ein Schaden in Höhe von insgesamt 154.004,07 Euro entstanden sein.

Die Angeklagte soll zudem diverse Internetplattformen zur Begehung von weiteren Betrugsstraftaten genutzt und dabei Wohnungseinrichtungsgegenstände und teures Pferdezubehör bestellt und zum Kauf angeboten haben, obwohl sie von vornherein nicht willens gewesen sein soll, hierfür eine Gegenleistung zu erbringen. Dadurch soll ein weiterer Schaden in Höhe von 32.657,41 Euro entstanden sein.

Der Angeklagten werden darüber hinaus gewerbsmäßiger Betrug in 38 Fällen und Unterschlagung in 20 Fällen vorgeworfen. Sie soll im Zeitraum von Februar 2022 bis Februar 2024 in dem Wissen, die Rechnungen nicht bezahlen zu können, Tierarztleistungen für drei Pferde in Anspruch genommen haben. Zudem soll sie auf diversen Internetplattformen teures Pferdezubehör, Pferde und ein Auto zum Verkauf angeboten haben, um den Kaufpreis oder jedenfalls Anzahlungen auf den Kaufpreis zu erlangen, obwohl sie von vornherein nicht vorgehabt haben soll, die Sachen vereinbarungsgemäß zu liefern. Außerdem soll sie zur Finanzierung ihres Lebensstandards teures Pferdezubehör über diverse Internetplattformen erworben haben, ohne den Kaufpreis zu entrichten, was sie von vornherein so geplant gehabt habe. Dabei soll die Angeklagte auch die Personal- und Kontodaten anderer Personen verwendet haben.

Ferner soll die Angeklagte diverse Bemer-Horse-Sets gemietet, aber nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgegeben haben, um diese im Internet zum Verkauf anzubieten und den Erlös für sich zu behalten. Dadurch soll ein Schaden in Höhe von insgesamt 124.141,18 Euro entstanden sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklagen zunächst vor dem Amtsgericht Weißenfels - Schöffengericht - erhoben. Aufgrund des Verfahrensumfangs und da im Falle einer Verurteilung eine Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe in Betracht kommen könnte, legte das Amtsgericht die Verfahren dem Landgericht Halle zur Übernahme vor.

Der Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Angeklagte hat die Tatvorwürfe zum Teil in Abrede gestellt und im Übrigen von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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