(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Januar 2026
Mord in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
13.01.26, 09:00 ; 15.01.26, 09:00 ; 20.01.26, 09:00 ; 22.01.26, 09:00 ; 28.01.26, 09:00
Raum 141
1 Ks 7/25
Dem im November 1980 geborenen Angeklagten wird Mord vorgeworfen.
Er soll seine Lebensgefährtin im August 2025 in der gemeinsamen Wohnung nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben, um sie langsam und qualvoll zu töten. Sie soll u. a. 30%ige Verbrennungen der Körperoberfläche zweiten und dritten Grades insbesondere im Gesicht, an Nacken, Hinterkopf, Thorax, Abdomen, beiden Armen, Händen und Beinen erlitten haben und habe ins künstliche Koma versetzt und künstlich beatmet werden müssen. Wenige Tage später sei die Lebensgefährtin des Angeklagten an einem Multiorganversagen und ihren schweren Verbrennungen gestorben.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
19.01.26, 11:00 ; 27.01.26, 09:00 ; 29.01.26, 09:00
Raum 141
5 KLs 19/25
Der im September 1983 geborenen Angeklagten S. und ihrem Sohn, dem im April 2001 geborenen Angeklagten N., wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis vorgeworfen.
Ihnen wird zur Last gelegt, ihren Lebensunterhalt durch den arbeitsteiligen Verkauf illegaler Drogen finanziert zu haben. Hierzu sollen sie im August 2024 u. a. 194,9 Gramm Cannabis, 24,7 Gramm Kokain, 185 Ecstasytabletten, 313 Gramm kristallines MDMA, 81,6 Gramm Amphetamin sowie geringere Mengen Methamphetamin und Haschisch in ihrer Wohnung in Halle (Saale) aufbewahrt und von dort aus sowie aus einer Gartenlaube in Hohenweiden heraus verkauft haben.
Zur Absicherung der Drogengeschäfte sollen die Angeklagten einen Baseballschläger und eine Machete griffbereit in der Wohnung gelagert haben.
Die Angeklagte S. hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt, der Angeklagte N. hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Bandenmäßige Steuerhehlerei u. a. in Bad Dürrenberg und andernorts
Tag, Uhrzeit
21.01.26, 09:00 ; 28.01.26, 09:00 ; 05.02.26, 09:00 ; 12.02.26, 09:00 ; 18.02.26, 09:00 ; 04.03.26, 09:00 ; 18.03.26, 09:00 ; 08.04.26, 09:00 ; 09.04.26, 09:00 ; 23.04.26, 09:00 ; 30.04.26, 09:00 ; 15.05.26, 09:00
Raum 169
2 KLs 5/25
Dem im Februar 1966 geborenen Angeklagten Sch., der im Juni 1962 geborenen Angeklagten St. und deren Söhnen, den im Mai 1981 und August 1986 geborenen Angeklagten R. und S. St. wird gewerbs- und bandenmäßige Steuerhehlerei zur Last gelegt. Dem Angeklagten Sch. werden insgesamt 30 Taten, der Angeklagten St. acht Taten, dem Angeklagten R. St. vier Taten und dem Angeklagten S. St. zwei Taten vorgeworfen.
Die Angeklagten sollen von November 2024 bis Mai 2025 in Bad Dürrenberg, Merseburg und an anderen Orten - teilweise gemeinschaftlich - mit unversteuerten Zigarettenstangen diverser Zigarettenmarken gehandelt haben, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Für die Zwischenlagerung der angelieferten Zigaretten sollen die Angeklagten einen Kühl- und einen Lagerraum in einer ehemaligen Fleischerei in Bad Dürrenberg genutzt haben. Der Verkauf soll u. a. über die Geschäftsräume einer Bäckerei abgewickelt worden sein. Bei den Durchsuchungen sollen beispielsweise im Zigarettenlager 115 Kartons mit insgesamt 664.072 Stück Zigaretten verschiedenster Marken ohne oder mit polnischen Steuerzeichen oder mit duty-free Kennzeichnung sichergestellt worden sein. Neben weiteren 122.436 Stück Zigaretten soll dort auch Bargeld in Höhe von knapp 25.000,00 Euro verwahrt worden sein. In den Geschäftsräumen der Bäckerei sollen 62.707 unversteuerte Zigaretten mit polnischen, belarussischen, ukrainischen, turkmenischen oder ohne Steuerzeichen gelagert worden sein. Zudem habe der Angeklagte Sch. in seiner Wohnung u. a. 78.462 Stück unversteuerte Zigaretten unterschiedlichster ausländischer - oder ohne - Steuerzeichen und die Angeklagte St. in ihren Wohnräumen 2.349 unversteuerte Zigaretten aufbewahrt. In den Wohnräumen des Angeklagten R. St. sollen sich 3.940 und in denen des Angeklagten S. St. 196 unversteuerte Zigaretten befunden haben.
Sämtliche aufgefundenen Zigaretten sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Die Angeklagten sollen Verkaufserlöse in Höhe von insgesamt 68.154,20 Euro erzielt haben.
Durch die Taten soll ein Gesamtsteuerschaden von 268.405,45 Euro entstanden sein.
Dem Angeklagten Sch, werden zudem Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zigarettenlager ohne Erlaubnis 588 Feuerwerkskörper und 28 Schallerzeuger mit einer Gesamtexplosionsmasse von 1.198,50 Gramm verwahrt zu haben. Ferner soll er im Besitz zweier Schusswaffen gewesen sein.
Auch dem Angeklagten S. St. wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen, da er im Besitz eines Schlagrings gewesen sein soll.
Der Angeklagte Sch. hat die Tatvorwürfe eingeräumt, die übrigen Angeklagten haben sich bisher nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Vergewaltigung u. a. in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
23.01.26, 09:00 ; 27.01.26, 09:00 ; 29.01.26, 09:00 ; 10.02.26, 13:00 ; 11.02.26, 09:00
Raum 169
16 KLs 12/25
Dem im Dezember 1977 geborenen Angeklagten wird eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.
Der Angeklagte soll die mutmaßlich Geschädigte, seine frühere Lebensgefährtin, im Mai 2025 wenige Wochen nach der Trennung in deren Wohnung aufgesucht, gegen ihren erkennbaren Willen den Beischlaf mit ihr vollzogen und dabei Gewalt angewendet haben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Totschlag u. a. in Halle (Saale)
Tag, Uhrzeit
30.01.26, 09:00 ; 10.02.26, 09:00 ; 12.02.26, 09:00 ; 13.02.26, 09:00 ; 19.02.26, 09:00 ; 11.03.26, 09:00
Raum 141
1 Ks 8/25
Der im Oktober 1987 geborenen Angeklagten wird Totschlag und Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen.
Ihr wird zur Last gelegt, im August 2025 vor einem Supermarkt in Halle (Saale) mindestens einmal kräftig mit einem Messer in den linken Oberkörper auf Höhe des Herzens der mutmaßlich Geschädigten, mit der seit einigen Monaten fortdauernde und zunehmend eskalierende Streitigkeiten bestanden, gestochen zu haben und dieser dadurch tödliche Verletzungen beigebracht zu haben.
Die Angeklagte und die 1978 geborene mutmaßlich Geschädigte sollen sich bereits seit Jahren gekannt haben, wobei es seit etwa 2017 zu regelmäßigen Auseinandersetzungen zwischen ihnen gekommen sei, die teilweise auch in wechselseitigen Strafanzeigen gemündet seien. Seit Februar 2025 sollen die Streitigkeiten stetig zugenommen haben. In der Folge soll die Angeklagte bereits Monate zuvor Dritten gegenüber geäußert haben, die Situation mit wiederholten verbalen und auch körperlichen Auseinandersetzungen nicht mehr zu ertragen und die mutmaßlich Geschädigte "abstechen" zu wollen, um den andauernden Konflikt zu beenden. Auch im unmittelbaren Vorfeld der mutmaßlichen Tat soll es erneut zu wechselseitigen Beleidigungen zwischen beiden gekommen sein.
Danach soll die Angeklagte mit ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen gefahren sein, obwohl sie infolge von Alkoholeinwirkung mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,04 Promille nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll.
Die Angeklagte hat teilweise Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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