Pressemitteilung: 004/2026
Halle (Saale), den 12.02.2026

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Februar 2026

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
17.02.26, 12:30 ; 19.02.26, 13:00 ; 11.03.26, 09:00 ; 13.03.26, 09:00 ; 25.03.26, 09:00 ; 09.04.26, 09:00 ; 13.04.26, 09:00 ; 15.04.26, 12:00 ; 20.04.26, 09:00 ; 24.04.26, 09:00 ; 27.04.26, 09:00 ; 29.04.26, 09:00 ; 08.05.26, 09:00

Raum 187

3 KLs 2/26

Dem im Oktober 1991 geborenen Angeklagten H., dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten G. und dem im Dezember 1986 geborenen Angeklagten S. werden zwei Taten des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen sich spätestens im Juli 2025 entschlossen haben, arbeitsteilig und dauerhaft Cannabis anzubauen, den überwiegenden Teil der Erträge gewinnbringend weiterzuverkaufen und einen geringen Anteil zum Eigenkonsum zu verwenden. Dabei soll der Angeklagte G. die Cannabispflanzen bis zu einer bestimmten Wuchshöhe zunächst in seiner Wohnung und seinem Garten herangezüchtet haben. Anschließend sollen die Angeklagten die Pflanzen für die weitere Aufzucht in die Kellerräume des Gewerbeobjekts "Station Endlos" in Halle (Saale) verbracht haben, die der Angeklagte S. zur Verfügung gestellt haben soll. Die Weiterverarbeitung des Cannabis sollen alle Angeklagten gemeinschaftlich übernommen haben.

Im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme sei im September 2025 im Keller des Gebäudes u. a. ein spezieller Trocknungs- und Verarbeitungsraum mit bereits verpacktem Cannabis, zum Trocknen gelagertem Cannabis und getrocknetem Cannabis gefunden worden. Insgesamt seien neben Cannabisresten etwa 1.230 Gramm Cannabisblüten und ca. 150 Gramm Cannabisblüten-/-blättergemisch sichergestellt worden. In einem weiteren Aufzuchtraum soll sich eine professionell eingerichtete Cannabisplantage mit insgesamt 87 nicht erntereifen Pflanzen befunden haben. Unter Berücksichtigung eines möglichen Ertrages von etwa 35 Gramm rauchbaren Anteils je Pflanze errechne sich hieraus ein Mindestgesamtertrag von ca. 3.000 Gramm.

Dem Angeklagten S. wird zudem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll in seiner Wohnung auf dem Gelände des Gewerbeobjekts neben dem Schlüssel zu den Kellerräumen Bargeld in Höhe von 1.125 Euro, diverse Verpackungsmaterialien und verschiedene Betäubungsmittel gelagert haben. Insgesamt seien u. a. 75 Tabletten MDMA, ca. 1.720 Gramm Amphetamin (mit dem Zusatzstoff Coffein) und 105 Gramm Kokain sichergestellt worden, die teilweise zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorportioniert gewesen seien. Ein geringer Teil soll dem Eigenkonsum gedient haben.

Dem Angeklagten H. wird darüber hinaus gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Cannabis vorgeworfen. Er soll in einem auf dem Gelände angemieteten Gewerberaum neben diversen Betäubungsmittelutensilien Bargeld in Höhe von 5.090 Euro und ca. 240 Gramm Cannabis in verschiedenen Abpackungen verwahrt haben. Weitere 8.240 Euro seien in seiner Wohnung sichergestellt worden. Das Bargeld soll als Verkaufserlös aus vorangegangenen Drogenverkaufsgeschäften stammen.

Dem Angeklagten G. wird zudem eine weitere Tat des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Besitz von Cannabis zur Last gelegt. Er soll in seiner Wohnung weitere Cannabispflanzen als Nachzucht für die Gruppierung in einer professionellen Indoorplantage gezüchtet haben, aus denen ein Mindestgesamtertrag von ca. 1.500 Gramm hätte gewonnen werden können. Ferner soll er in der Wohnung neben 4.300 Euro Bargeld ca. 1.460 Gramm Cannabisblüten, 32 Gramm Cannabisblüten-/-blättergemisch und 730 Gramm Cannabisblätter sowie ca. 440 Gramm Amphetamin gelagert haben. Die Betäubungsmittel sollen zum überwiegenden Teil zum gewinnbringenden Verkauf bestimmt gewesen sein. Ein geringer Teil soll dem Eigenkonsum gedient haben.

Die Angeklagten haben bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in Weißenfels und andernorts

Tag, Uhrzeit
18.02.26, 00:00 ; 10.03.26, 13:00 ; 17.03.26, 09:00 ; 24.03.26, 09:00 ; 30.03.26, 09:00 ; 14.04.26, 09:00

Raum 141

5 KLs 21/25

Dem im April 2001 geborenen Angeklagten G. und dem im Juli 2001 geborenen Angeklagten H. werden fünf Taten, dem im Dezember 2001 geborenen Angeklagten P. vier Taten des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis vorgeworfen.

Ihnen wird zur Last gelegt, von Oktober 2022 bis August 2025 einen Internetshop betrieben zu haben, in dem sie u. a. hochwertiges Marihuana aus den USA in Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf angeboten und an die jeweiligen Käufer versandt haben sollen. Die Bezahlung sei in Kryptowährung erfolgt. Insgesamt sollen die Angeklagten auf diese Weise bis Juli 2025 ca. 823.500,00 Euro umgesetzt haben.

Zudem sollen sie Marihuana im Kilogrammbereich angekauft und in Leipzig und im Burgenlandkreis gewinnbringend weiterverkauft haben, wobei die Betäubungsmittel persönlich übergeben worden seien. Hierzu sei seit Mai 2024 eine Wohnung in Leipzig als Lager- und Verpackungsort genutzt worden. Dort seien im August 2025 eine Restmenge von knapp sechs Kilogramm Marihuana mit 1.226 Gramm reinem THC, mehrere Dosen Cannabispaste, Haschischplatten und weiteres Marihuana verschiedener Abpackungen sichergestellt worden.

Die Angeklagten haben bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

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