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Magdeburg, den 31.05.2016

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Juni 2016 (Stand: 31.05.2016)

I. Strafsachen   Drogenhandel in Magdeburg   25 KLs 263 Js 39161/15 (18/16) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen   Prozesstag:                      Mittwoch, 01. Juni 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12     Der  24-jährige Pierre M. wird beschuldigt, am 08. Dezember 2015 in Magdeburg u. a. mit rund ½ kg Marihuana Handel getrieben zu haben und dabei mit einer Schreckschuss- bzw. Reizgaspistole und einem Elektroschocker bewaffnet gewesen zu sein.     Sicherungsverfahren wegen Raubes in Magdeburg   21 Kls 173 4128/15 (1/16) ?  1. Strafkammer     1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 3 Zeugen   Prozessbeginn:                 Donnerstag, 02. Juni 2016, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermin:                    vorsorglich Mittwoch, 08. Juni 2016, 09.00 Uhr, Saal A 23     Der infolge einer psychiatrischen Erkrankung möglicherweise schuldunfähigen 55-jährigen Beschuldigte Ismet T. wird beschuldigt, am 04. Dezember 2014 in Magdeburg um die Mittagszeit eine Gaststätte im Zentrum überfallen zu haben, wobei er einen Stein verwendet haben soll. Er soll bei dem Überfall 500,00 ? erbeutet haben.     Neuauflage: Vergewaltigung in Wolmirstedt, Magdeburg  und anderen Orten 22 Kls 143 Js  8025/13 (1/16) ? 2. Strafkammer   1 Angeklagter 3 Sachverständige 19 Zeugen   Prozessbeginn:                 Donnerstag, 09. Juni 2016, 09.00 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:        Montag, 13. Juni 2016, Dienstag, 14. Juni 2016,                                        Mittwoch, 15. Juni 2016 und Mittwoch, 22. Juni 2016,                                        jeweils 09.00 Uhr, Saal E 12     Der mittlerweile 35-jährige Angeklagte Jens K. soll als Altenpfleger in verschiedenen Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen in Magdeburg und Wolmirstedt im Zeitraum 2006 bis Ende 2012 unter Ausnutzung der Hilfsbedürftigkeit der Opfer sexuelle Handlungen an diesen vorgenommen haben.   Am 11. Mai 2015 verurteilte die 1. Strafkammer den Angeklagten wegen Vergewaltigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Weiterhin wurde ihm verboten, den Beruf des Altenpflegers weiter auszuüben.   Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2015 (4 StR 410/15) wurde auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Mai 2015 aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Begründung ausgeführt, dass die Verurteilung wegen Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage rechtliche Bedenken begegnet. Nach der Rechtsprechung des obersten deutschen Strafgerichtes muss sich das Opfer in einer Lage befinden, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist. Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung derart auf das Opfer entfalten, dass das Opfer aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet. Auf diese Umstände muss sich der Vorsatz des Täters erstrecken. Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass das Landgericht diese Voraussetzungen des Vergewaltigungsparagraphen nicht ausreichend festgestellt hat.   Der Prozess wird nun komplett neu durchgeführt.      Sicherungsverfahren Brandstiftung in Bernburg 21 Kls 233 Js 20267/15 (20/15) ? 1. Strafkammer   1 Beschuldigte 1 Sachverständige 4 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag, 14. Juni 2016, 09.00 Uhr, Saal A 23                                           sowie vorsorglicher Fortsetzungstermin                                           Donnerstag, 16. Juni 2016, 09.00 Uhr, Saal A 23   Die 34-jährige Beschuldigte Katrin S. soll am 15. Juni 2016 ihre Wohnung angezündet haben. Die Frau soll zum Zeitpunkt der Tat infolge einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein.   Sollte die Tat der Beschuldigten nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, muss sie mit der dauerhaften Unterbringung im Maßregelvollzug rechnen.     Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung in Groß Ammensleben am                 17. September 2015 25 Kls 233 Js  40092/14 (54/15) ? 5. Strafkammer   1 Beschuldigter   1 Sachverständiger 6 Zeugen     Prozessbeginn:                 Donnerstag, 16. Juni 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:                    Dienstag, 28. Juni 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem infolge einer psychischen Erkrankung möglicherweise schuldunfähigen 68-jährigen Angeklagten Horst S. wird vorgeworfen, am 17. September 2014 sein Zimmer in einer Wohneinrichtung angezündet zu haben.   Sollte die Tat dem Beschuldigten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, muss er mit einer dauerhaften Unterbringung im Maßregelvollzug rechnen.     Drogenhandel in Haldensleben 25 Kls 263 Js  33138/15 (17/16) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 6 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag, 21. Juni 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:          Donnerstag, 23. Juni  2016, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem 28-jährigen Angeklagten Christoph R. wird vorgeworfen, im Zeitraum 10. Februar bis 17. März 2016 in Haldensleben mit Amphetaminen, Marihuana, Methamphetaminen und Ectasy-Tabletten gehandelt zu haben. Zudem soll der Angeklagte mit einem Elektroschocker, einem Beil und einem Messer bewaffnet gewesen sein.   Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.     Überfall auf ein Asylbewerberheim in Schönebeck 6a Ds 230 Js 36468/14 (58/15) ? Jugendrichterin   6 Angeklagte 9 Zeugen   Prozessbeginn:                 Dienstag, 21. Juni 2016, 09.00 Uhr, Saal 313 Amtsgericht Schönebeck, Friedrichstr. 96 in Schönebeck     Den 6 Angeklagten im Alter zwischen 19 und 27 Jahren wird vorgeworfen, den Plan gefasst zu haben, am 20. August 2014 ein Asylbewerberheim in Schönebeck zu überfallen und dort aufhältige Personen zu schlagen. Den Heimbewohnern soll es jedoch gelungen sein, zu flüchten, so dass niemand verletzt worden sein soll. Da die Polizei informiert worden sein soll, sollen die Angeklagten von der weiteren Tatdurchführung Abstand genommen haben.       (Christian Löffler) Pressesprecher

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