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Magdeburg, den 11.07.2016

(LG MD) Zivilprozess: Schüler klagen gegen Schließung einer Schule in Hedersleben

9 O 884/16 u.a. ? Einzelrichterin der 9. Zivilkammer   Verhandlungstermin:                   Dienstag, 12. Juli, 11.30 Uhr, Saal C 11       Vier Schüler einer privaten Sekundarschule in Hedersleben wollen im Wege einer Einstweiligen Verfügung (zivilrechtliches Eilverfahren) erreichen, dass sie bis zur endgültigen Klärung vorläufig weiter am Schulunterricht teilnehmen dürfen.   Die Schüler wollen im kommenden Schuljahr 2016/17 die staatlich anerkannte Evangelische Sekundarschule "Lebenswege" in Hedersleben besuchen. Betreiberin der Schule ist die evangelische  Johannes Schulstiftung in Magdeburg. Anfang Juni 2016 kündigte die Schule den Schulvertrag mit sämtlichen Schülern ordentlich zum 31.07.2016 als auch außerordentlich aus wichtigem Grund. Der Träger der Schule gab als Grund an, nicht genügend Lehrkräfte für den Weiterbetrieb der Schule im nächsten Schuljahr finden zu können. Der Schulbetrieb soll daher insgesamt ab 01.08.2016 ruhen.   Hiergegen wenden sich die durch ihre Eltern vertretenen Kläger. Sie meinen die Kündigungen seien bereits aus formellen Gründen unwirksam. Insbesondere liege die erforderliche Genehmigung für das Ruhen des Schulbetriebes durch das Landesschulamt nicht vor. Aber auch in sachlicher Hinsicht sei die Kündigung nicht gerechtfertigt, da der Schulträger nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass nicht genügend Lehrer zur Verfügung stehen.   Die Beklagte teilt nicht die Meinungen der Kläger und ist der Ansicht die Kündigungen seien rechtmäßig.         (Christian Löffler) Pressesprecher

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