(LGMD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im August 2017 (Stand: 31. Juli 2017)
Berufungsverfahren wegen Körperverletzung in Quedlinburg 23 Ns 839 Js 85806/16 (15/17) - 3. Strafkammer als Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 5 Zeugen Prozesstag: Dienstag, 08. August 2017, 09.15 Uhr, Saal A 13 Am 14. Februar 2017 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den 28-jährigen Angeklagten Paul G. wegen Körperverletzung unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Quedlinburg vom 01.11.2016 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 21. Oktober 2016 die damals 11-jährige Nebenklägerin auf dem Nachhausweg von hinten angegriffen und den Mund zugehalten hat. Beide sollen daraufhin zu Boden gestürzt sein. Als das Mädchen den Angeklagten gebissen hat, soll der Angeklagte geflohen sein. Die Tat soll in einem Waldstück passiert sein, dass das Mädchen durchqueren wollte, um den Weg zu einem Treffpunkt mit ihrer Mutter aufgrund des Regens abzukürzen. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, die nunmehr verhandelt wird. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist es jedoch möglich, dass die Öffentlichkeit zum Schutz des 11-jährigen Mädchens ggf. ausgeschlossen wird. Berufungsverfahren Ladendiebstahl in Mecklenburg am 18. Oktober 2016 26 Ns 827 Js 86226/16 (78/17) - 6. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Zeugen Prozesstag: Donnerstag, 10. August 2017, 11.00 Uhr, Saal A 13 Hier verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den zuvor erwähnten Angeklagten Paul G. am 05.04.2017 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte soll am 18.10.2016 in einem Kaufhaus in Mecklenburg 2 Schachteln Zigaretten (Gesamtwert rund 17,00 ?) gestohlen haben. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, die nunmehr verhandelt wird. Schwere räuberische Erpressung in Bernburg 22 KLs 157 Js 2265/16 (3/17) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 6 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 14. August 2017, 09.00 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermin: Mittwoch, 23. August 2017, 09.00 Uhr, Saal E 12 Dem mittlerweile 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. Dezember 2015 in Bernburg eine vermeintliche Schuld von 160,00 ?, die aus Drogengeschäften resultieren sollen, vom Geschädigten einzutreiben. Der Angeklagte soll es jedoch nicht bei dieser Schuld belassen haben, sondern insgesamt 1.000,00 ? unter Verwendung eines Klappmessers verlangt haben. Zudem soll der Angeklagte den Zeugen geschlagen haben. Gewerbsmäßiger Betrug in Wernigerode, Magdeburg und anderen Orten 29 KLs 622 Js 39007/14 (1/14) ? 9. Strafkammer 2 Angeklagte 88 Adhäsionskläger (Geschädigte, die im Strafverfahren zivilrechtlichen Schadensersatz fordern) 32 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 11. August 2017, 9:30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Mittwoch, 16. August 2017, 14:30 Uhr, Saal A 23 Mittwoch, 23. August 2017, 14:30 Uhr, Saal A 23 Donnerstag, 24. August 2017, 14:30 Uhr, Saal A 23 Donnerstag, 31. August 2017, 14:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 4. September 2017, 09:30 Uhr, A 23 Montag, 25. September 2017, 14:00 Uhr, Saal A 23 Montag, 16. Oktober 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Freitag, 20. Oktober 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Donnerstag, 2. November 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Freitag, 3. November 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 20. November 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 27. November 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 4. Dezember 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 11. Dezember 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 18. Dezember 2017, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 8. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Mittwoch, 10. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 15. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Mittwoch, 17. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 22. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Mittwoch, 24. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Montag, 29. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Mittwoch, 31. Januar 2018, 09:30 Uhr, Saal A 23 Einem 53-jährigen Mann werden 192 Straftaten und einer 48-jährigen Frau 580 Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen sich über den Zeitraum März 2012 bis November 2015 erstreckt haben. Der Mann soll ein Anlagemodell mit dem Namen "Direktinvest Plus" vertrieben haben. Die Anleger sollen dann in dem irrigen Vertrauen auf eine sichere Geldanlage insgesamt rund 1,9 Mio ? auf verschiedene Konten eingezahlt haben. Von dem Betrag soll der Angeklagte rund 1,4 Mio ? auf andere Konten weitergeleitet bzw. bar abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben. Der Angeklagte soll zudem keine Erlaubnis gehabt haben, derartige Bankgeschäfte in Form von Einlagengeschäften zu tätigen. Der angeklagten Frau soll in etlichen Fällen Zahlungen auf von ihr eingerichteten Konten von dem Mitangeklagten erhalten haben, wobei sie gewusst haben soll, dass diese Beträge durch Täuschung der Anleger über ein angeblich sicheres und gewinnbringendes Anlagemodell betrügerisch erlangt worden sein sollen. Zudem soll die Angeklagte in mindestens 566 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund 500.000,00 ? Verfügungen über Gelder vorgenommen haben, wobei sie ebenfalls gewusst haben soll, dass das Guthaben aus dem betrügerischen Anlagemodell stammte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich der männliche Angeklagte des gewerbsmäßigen Betruges und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften strafbar gemacht haben. Die Frau soll sich der gewerbsmäßigen Geldwäsche schuldig gemacht haben. Im Falle einer Verurteilung müssen die Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen. Drogenhandel in Magdeburg 25 KLs 252 Js 8599/16 (1/17) ? 5. Strafkammer 2 Angeklagte 9 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 29. August 2017, 09.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine: Donnerstag, 31. August 2017 und Donnerstag, 14. September 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12. Einem 34-jährigen Mann und einer 27-jährigen Frau wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2015 bis September 2016 in Haldensleben und anderen Orten mit Marihuana im Kilogrammbereich behandelt zu haben. Kluger stellv. Pressesprecher
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