(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Oktober 2017 (Stand: 2. Oktober 2017)
Drogenhandel in Magdeburg mit rund 12 kg Amphetaminen und 5 kg Marihuana 25 KLs 252 Js 15369/17 (20/17) - 5. Strafkammer 2 Angeklagte 1 Sachverständiger 10 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 05. Oktober 2017, 13.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine: Montag, 09. Oktober 2017, 09.30 Uhr; Mittwoch, 11. Oktober 2017, 13.00 Uhr; Donnerstag, 26. Oktober 2017, 09.30 Uhr und Montag, 06. November 2017, 09.30 Uhr, jeweils Saal C 12 Den beiden Angeklagten im Alter von 38 und 43 Jahren wird vorgeworfen, einmal mit 1 kg und beim zweiten Mal mit 11 kg Amphetaminen Handel getrieben zu haben. Die Angeklagten sollen am 11. Mai 2015 einem nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten 1 kg Amphetamin für 2.000,00 ? verkauft haben. Am 17. Mai 2017 sollen die Angeklagten 11 kg Amphetamingemisch an den nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten verkauft haben. Der Preis soll 20.000,00 ? betragen haben. Nach dem Zugriff der Polizei am 17. Mai 2017 sollen die Beamten in einer Dachgeschosswohnung noch rund 5 kg Marihuana und rund 800 g Kokain sichergestellt haben. In diesem Drogenlager soll der 43-jährige Angeklagte zudem eine sog. "Pumpgun" nebst Munition gelagert haben. Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft. Steuerhinterziehung von rund 7 Mio. ? bei der Herstellung von "Diesel-Kraftstoff" in Burg 29 KLs 308 Js 8402/17 (4/17) ? 9. Wirtschaftsstrafkammer 1 Angeklagter Zeugenladungen erfolgen nach und nach Prozessbeginn: Dienstag, 10. Oktober 2017, 09.00 Uhr, Saal B 12 Fortsetzungstermine: Dienstag, 24. Oktober 2017, 14.30 Uhr; Montag, 30. Oktober 2017; Donnerstag, 16. November 2017; Dienstag, 28. November 2017; Donnerstag, 30. November 2017; Dienstag, 05. Dezember 2017 undFreitag, 15. Dezember 2017 jeweils 09.00 Uhr, Saal nach Aushang Im Januar 2018 beginnend ab 05.01.2018 verhandelt die Kammer jeden Dienstag und Freitag, jeweils ab 09.00 Uhr bis zum Ende der Hauptverhandlung. Einzelne Termine können dabei nach gesonderter Absprache aufgehoben werden. Einem 33-jährigen Mann werden insgesamt 110 Straftaten vorgeworfen, die sich auf den Zeitraum 13. Juli 2010 bis 21. Juni 2011 erstreckt haben sollen. Es geht dabei um Straftaten der Steuerhinterziehung (Energiesteuer). Der Angeklagte soll dabei gewerbsmäßig u. a. mit 2 Mitangeklagten, deren Verfahren abgetrennt wurde, als Mitglied einer Bande gehandelt haben. Der Angeklagte soll Direktor für Finanzen einer polnischen Firma mit dem Namen AS Gold/Polen gewesen sein. In Zusammenarbeit mit einem Mitangeklagten sollen die Straftaten auf dem Gelände der Firma AS Gold GmbH in Burg derart begangen worden sein, dass die Bande aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben soll, der gegenüber den Abnehmern als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein soll. Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle und andere Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig gewesen sein sollen. Insgesamt soll dabei zu Lasten der Allgemeinheit ein Steuerschaden von knapp 7 Mio. ? entstanden sein. Für den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen. Weitere ähnliche Straftaten in dem Zeitraum 2010 bis 2011 sind derzeit Gegenstand eines seit dem 18.12.2015 gegen 6 andere Angeklagte vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg laufenden Prozess. In dem Prozess bei der 4. Strafkammer soll ein Steuerschaden von 13,1 Mio. ? entstanden sein. Ein Ende dieses Prozesses ist nicht absehbar. Einer der Mitangeklagten, gegen den das Verfahren vor der 9. Strafkammer abgetrennt wurde, ist zugleich Angeklagter in dem am 18.12.2015 begonnenen Prozess vor der 4. Strafkammer. Die 9. Strafkammer hat das Verfahren gegen den hiesigen Angeklagten u. a. deswegen abgetrennt, da der hiesige Mitangeklagte sich in Untersuchungshaft befindet und daher die Hauptverhandlung einem besonderen Beschleunigungsgebot unterliegt. Ein weiteres Großverfahren betreffend eines Steuerschadens von rund 78 Mio. ? bei der Herstellung von Kraftstoff in Burg betreffend dem Zeitraum Januar 2012 bis Oktober 2014 läuft derzeit ebenfalls bei der 4. Wirtschaftsstrafkammer seit September 2016. Ein Ende dort ist derzeit nicht absehbar. Berufungsverfahren-Hausfriedensbruch; Eindringen von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation in einen Schweinestall im Juni 2013 in Burgstall Ortsteil Sandbeyendorf 28 Ns 182 Js 32201/14 ? 8. Strafkammer als Berufungsstrafkammer Terminstag: Mittwoch, 11. Oktober 2017, 09.00 Uhr, Saal A 12 Zwei 39 und 53 Jahre alten Männern und einer 37 Jahre alten Frau wird vorgeworfen, am 29. Juni 2013 widerrechtlich in eine Tierzuchtanlage im Ortsteil Sandbeyendorf der Gemeinde Burgstall eingedrungen zu sein und dadurch einen Hausfriedensbruch begangen zu haben. Mit Urteil vom 26.09.2016 hat die Strafrichterin des Amtsgerichts Haldensleben die Angeklagten von diesem Tatvorwurf freigesprochen. Das Gericht ist zunächst der Überzeugung gelangt, dass sich die Tatvorwürfe bestätigt haben. Dies bedeutet, dass aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten widerrechtlich in die Stallungen eingedrungen und damit an sich einen Hausfriedensbruch begangen haben. Dennoch konnten aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten nicht bestraft werden, da das Handeln der Angeklagten wegen Notstands nach § 34 StGB gerechtfertigt gewesen ist. Die Strafrichterin meinte insoweit, dass die Angeklagten in die Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, um auf Missstände bei der Tierhaltung von rund 63.000 Nutztieren aufmerksam zu machen. Die Haltung der Tiere habe insoweit u. a. gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung verstoßen. So seien insbesondere die Kastenstände zu gering gewesen. Das Eindringen in die Ställe sei auch das mildeste Mittel gewesen, da sich nach den Erfahrungen der Angeklagten eine Anzeige bei den zuständigen Behörden nicht als erfolgversprechend erwiesen hätte. So hätten bei vorherigen Kontrollen die zuständigen Behörden die Missstände nicht moniert. Aus Sicht des Amtsgerichts muss zwar grundsätzlich staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden und niemand dürfe das Recht selbst in die Hand nehmen, jedoch sei die Dokumentation der rechtswidrigen Zustände in der Anlage in diesem Ausnahmefall das mildeste Mittel. Zudem hätten sich die Angeklagten entsprechend vorbereitet, indem sie etwa Einwegkleidung benutzten, Mundschutz getragen und die Kameras desinfiziert hätten, so dass keine Keime von außen in die Ställe getragen wurden. In diesem Fall überwiegt das Interesse der Tiere an ihre Unversehrtheit und an ihrem Recht auf Leben ohne Bedrängnis entsprechend den Regeln der Tierschutznutztierverordnung gegenüber dem Interesse der Betreiber der Anlage an seinem Hausrecht. Darüber hinaus hätten die Angeklagten weder private Bereiche betreten, noch fremdes Eigentum zerstört. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung eingelegt, über die nun das Landgericht Magdeburg in 2. Instanz verhandelt. Strafgesetzbuch (StGB) § 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Versuchter Totschlag in Bernburg 21 Ks 162 Js 12313/17 (11/17) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagte 2 Sachverständige 6 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 13. Oktober 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 20. Oktober sowie vorsorglich 25. und 26. Oktober jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23 Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen am 14. April 2017 in einer Asylunterkunft in Bernburg im Rahmen eines Streits auf das Opfer eingestochen zu haben. Der Geschädigte wurde potentiell lebensgefährlich verletzt. Drogenhandel in Magdeburg mit rund 24 kg Mariuhana 25 KLs 262 Js 16069/17 (25/17) ? 5. Strafkammer 2 Angeklagte 9 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 16. Oktober 2017, 09.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine: Freitag, 20. Oktober 2017 und Freitag, 27. Oktober 2017 jeweils 09.30 Uhr sowie Montag, 30. Oktober 2017, 12.00 Uhr, jeweils C 12 Einem 29-jährigen und einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 19. Mai 2017 in Magdeburg in einer Wohnung zum gewinnbringenden Weiterverkauf rund 24 kg Marihuana gelagert zu haben. Aus dem Rauschgift hätten mindestens 210.000 Konsumeinheiten gebildet werden können. Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Überfall auf eine Spielothek in Magdeburg 21 Kls 323 Js 16015/16 (6/17) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 17. Oktober 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23 sowie vorsorglich Mittwoch, 18. Oktober 2017 und Donnerstag, 19. Oktober 2017, jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23 Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2016 gemeinschaftlich mit einer gesondert verfolgten Person eine Spielothek in der Halberstädter Straße in Magdeburg überfallen zu haben. Der Angeklagte und der gesondert Verfolgte sollen dabei Masken aufgesetzt haben, um unerkannt zu bleiben. Die Angestellte soll unter Einsatz einer Pistole oder eines Messers gezwungen worden sein, die Räume der Spielothek, die sie gerade verschlossen hatte, wieder zu öffnen. In der Folgezeit soll die Angestellte dann an Händen und Füßen gefesselt worden sein. Der Angeklagte und der gesondert Verfolgte sollen sodann Automaten aufgehebelt und das darin befindliche Bargeld in unbekannt gebliebener Höhe entwendet haben. Als eine weitere Angestellte am Tatort erschien, sollen die Angeklagten geflüchtet sein. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Hinweise auf die Täterschaft des maskierten Angeklagten soll eine DNA-Spur gegeben haben. Der Angeklagte befindet sich seit 27.07.2017 in Untersuchungshaft. Löffler Pressesprecher
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de