(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2018 (Stand: 30.01.2018)
I. Strafsachen Totschlag in Hermsdorf 21 Ks 162 Js 30963/17 (14/17) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 17 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 12. Februar 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Dienstag, 13. Februar 2018, Freitag, 16. Februar 2018, Montag, 19. Februar 2018 und vorsorglich Freitag, 23. Februar 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23 Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 05. Oktober 2017 in Hermsdorf im Rahmen des gemeinsamen Konsums alkoholischer Getränke in einer Wohnung mit dem Wohnungsinhaber in Streit geraten zu sein und diesen erschlagen zu haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte angegeben, keine Erinnerungen an den Tathergang zu haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Drogenhandel in Hoym und anderen Orten 25 KLs 263 Js 26962/16 (30/17) ? 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 14. Februar 2018, 09.30 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin: Freitag, 16. Februar 09.30 Uhr, Saal C 12 Dem 24-jährigen Angeklagten werden insgesamt 66 Straftaten vorgeworfen. Er soll im Zeitraum Januar 2016 bis April 2017 vorwiegend mit Metamphetaminen und Amphetaminen Handel getrieben haben. Die Drogen soll der Angeklagte bei einem bereits verurteilten Mann aus Schönebeck bezogen haben. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Angeklagte teilweise geständig eingelassen. Versuchter Mord in Halberstadt 21 Ks 853 Js 81722/17 (15/17) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Nebenkläger 1 Sachverständiger 13 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 15. Februar 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Dienstag, 20. Februar 2018 und Donnerstag, 22. Februar 2018, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 05.09.2017 in Halberstadt versucht zu haben seine gehörlosen 64 und 66 Jahre alten Eltern zu töten, um diesen eine Wohnungsräumung durch einen Gerichtsvollzieher zu ersparen. Hierzu soll der Angeklagte sich entschlossen haben, die Wohnung seiner Eltern kurz nach 6.00 Uhr in Brand zu setzen, während die Eltern noch schliefen. Den Eltern ist es jedoch gelungen, über das Fenster Zeugen auf sich aufmerksam zu machen, worauf sie gerettet werden konnten. An der Wohnung soll durch den Brand ein Sachschaden von rund 32.000,00 ? entstanden sein. Unmittelbar nach der Tat stellte sich der Angeklagte der Polizei und legte ein Geständnis ab. II. Zivilsachen Beschädigung eines Busses durch einen hochgeschleuderten Stein einer Mähmaschine auf der B 6n 10 O 655/16 ? 10. Zivilkammer Prozesstag: 01. Februar 2018, 11.00 Uhr, Ein Busunternehmen fordert vom Land Sachsen-Anhalt Schadensersatz in Höhe von rund 1.700,00 ? wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Busunternehmen behauptet, dass am 20.05.2015 ein Kleinbus die B 6n aus Richtung Halberstadt kommend in Höhe der Anschlussstelle Quedlinburg befahren habe. Ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei Wernigerode habe zu diesem Zeitpunkt am Seitenstreifen Mäharbeiten durchgeführt. Durch einen von der Mähmaschine empor geschleuderten Stein sei die Scheibe des Kleinbusses beschädigt worden. Das beklagte Land bestreitet seine Haftung. Das Gericht hat daher im Termin vom 22. September 2016 die Busfahrerin als Zeugin und im Termin vom 23. März 2017 zwei Straßenwärter als Zeugen gehört. Gemäß Beweisbeschluss vom 30. März 2017 wurde sodann die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage beauftragt, ob der Schaden an dem Bus durch einen hochgeschleuderten Stein verursacht worden sein kann. Am 10. November 2017 erstattete der Sachverständige sein schriftliches Gutachten. Im Termin vom 01. Februar 2018 wird der Sachverständige angehört. Motorradunfall auf der Rennstrecke in Oschersleben 10 O 388/16 ? 10. Zivilkammer Prozesstag: 22. Februar 2018, 10.45 Uhr, Saal B 13 Der Kläger war Mitte August 2015 Teilnehmer eines Renntrainings für Motorradfahrer auf der Rennstrecke in Oschersleben. Bei einem Überholmanöver kam es zu einer Berührung des Motorrades des Klägers und des Beklagten. Der Kläger stürzte. Er fordert vom Beklagten Schadensersatz insbesondere für sein Motorrad in Höhe von insgesamt rund 10.000,00 ?. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe sich regelwidrig verhalten und dadurch den Unfall verursacht. Von dem Unfallhergang existieren Videoaufnahmen. Die Parteien haben zunächst im Termin vom 27. Oktober 2016 einen Vergleich geschlossen, der vom Beklagten widerrufen wurde, worauf das Gericht einen Sachverständigen zu der Frage beauftragt hat, ob Ursache für den Zusammenstoß ein Fahrfehler des Beklagten gewesen ist. Nach mehrfachen Ermahnungen und der Festsetzung von Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen hat dieser Anfang Januar 2018 sein Gutachten dem Gericht übersandt. Über das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme wird nun verhandelt. Löffler Pressesprecher
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