(LG MD)"Diesel I Prozess" ausgesetzt ? Vorsitzender Richter muss Ende August in Ruhestand
24 Kls 308 Js 3272/11 (6/14) ? 4. Wirtschafts-Strafkammer Der am 18. Dezember 2015 begonnene Prozess ist nach mehr als 90 Verhandlungstagen mit Gerichtsbeschluss vom 29.08.2018 ausgesetzt worden. Am 28. August 2018 haben Angeklagte über ihre Verteidiger insgesamt 7 Beweisanträge gestellt und Zeugen benannt. Weitere Beweisanträge wurden angekündigt. Eine Beendigung des Verfahrens bis Ende August 2018 ist daher unmöglich. Dies bedeutet, dass der Prozess ggfs. mit einer neuen Gerichtsbesetzung komplett neu beginnen muss. Ursache hierfür ist, dass der Vorsitzende Richter Ende August 2018 mit 65 Jahren in den Ruhestand tritt. Die entsprechende Regelung im Landesrichtergesetz Sachsen-Anhalt sieht keine Möglichkeit einer Verlängerung vor. Der Richter muss daher seinen Dienst einstellen. In der Novellierung des Gesetzes vom 13.06.2018 wurde zwar durch den Landtag die bereits seit längerem in der Politik diskutierte schrittweise Anhebung des Ruhestandalters auf 67 Jahre beschlossen. Für die Geburtsjahrgänge bis 1953 gilt jedoch die Grenze von 65 Jahren weiterhin. Zum Zeitpunkt des Prozessbeginns vor mehr als 2 ½ Jahren ging die Kammer davon aus, dass der Prozess rechtzeitig hätte beendet werden können, daher ist kein Ergänzungsrichter hinzugezogen worden. Ein Ergänzungsrichter nimmt am gesamten Prozess als zusätzlicher Richter teil und tritt dann an die Stelle eines Richters, der aus welchen Gründen (lange Erkrankung, Ruhestand, Befangenheit, Tod) auch immer ausscheidet. In dem Verfahren waren ursprünglich sechs Männer und Frauen angeklagt gewesen. Gegen einen Mann wurde das Verfahren im Februar 2016 und gegen eine Frau im Juli 2018 eingestellt. Übrig sind derzeit noch drei Männer und eine Frau. Den verbliebenen vier Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 33 und 43 Jahren werden in wechselnder Beteiligung eine Vielzahl von Straftaten im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 vorgeworfen. Tatort soll ein Firmengelände in Burg bei Magdeburg gewesen sein, auf dem sich eine Anlage zur Herstellung von Biodiesel befindet. Die Bande soll aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben, der von der Qualität her Diesel nahe kam. Dieser Kraftstoff soll gegenüber den Abnehmern auch als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein. Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle und Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig sind. Dadurch soll insgesamt ein Steuerschaden von knapp 7 Millionen Euro entstanden sein. Löffler Pressesprecher
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