(LG MD) Eilverfahren: Journalisten machen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt geltend
9 O 324/19 9. Zivilkammer Prozesstag: Montag, 25.03.2019, 12.30 Uhr, Saal B13 Zwei Journalisten aus Halle (Antragsteller) verlangen von Holger Stahlknecht (Antragsgegner), dem Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, dass er es unterlässt, eine in einer Pressemitteilung des Innenministeriums vom 27.02.2019 aufgestellte Behauptung u.a. zu verbreiten. Der Text wurde zudem am 27.02.2019 auf der persönlichen "Facebook" Seite des Antraggegners veröffentlicht. Am 27.02.2019 veröffentlichte der Pressesprecher des Innenministeriums eine Pressemitteilung folgenden Inhalts: "Innenminister Holger Stahlknecht erstattet Strafanzeige Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hat am heutigen Abend auf Grund einer wahrheitswidrigen Berichterstattung, veröffentlicht auf dem Online-Portal ?Städtische Zeitung?, Strafanzeige gegen den verantwortlichen Journalisten ?(hier enthält die Pressemitteilung den Namen) ? und Weitere wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gestellt. Darüber hinaus wird ein Medienanwalt zur Prüfung zivil- und medienrechtlicher Ansprüche beauftragt." Hintergrund des Streits ist ein von einem der Antragsteller auf dem Online-Portal gezeichneter Artikel mit der Überschrift "Stahlknecht lässt offenbar für Wunschinski die Muskeln spielen" Die Antragsteller sind der Meinung, die Berichterstattung auf dem Online-Portal in Halle entspreche der Wahrheit und die Äußerungen in der Pressemitteilung seien ehrverletzend und geschäftsschädigend. Der Antragsgegner meint, hinsichtlich der Pressemitteilung müsse nicht er, sondern das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen werden, da es sich um eine offizielle Pressemitteilung des Ministeriums handle. Im Übrigen sei der Antrag unbegründet. Der eine Journalist sei durch die Erklärungen nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Gegen den anderen Journalisten habe er keine Strafanzeige erstattet, so dass dieser überhaupt nicht betroffen sei. Die mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln. Löffler Pressesprecher
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