(LG MD) Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Januar 2020 (Stand: 02.01.2020)
sexueller Missbrauch von Jungen in Halberstadt 22 KLs 839 Js 75498/18 (35/18) ? 2. Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 psychologischer Sachverständiger 1 Nebenkläger 1 Adhäsionskläger Prozessbeginn: Freitag, 03. Januar 2020, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 13. und 20. Januar 2020, jeweils 09.30 Uhr, 21. Januar 2020, 11.00 Uhr, jeweils Saal E 12 Einem 62-jährigen Mann wird vorgeworfen, von August bis Dezember 2017 in Halberstadt mehrere Jungen im Alter zwischen 11 und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll der Angeklagte die Geschädigten mit Geld "geködert" haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten nichtöffentlich sein wird. Geldwäsche und Betrug in Magdeburg und anderen Orten 21 KLs 581 Js 295/15 (19/19) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 6 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 07. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 13., 14., 21., 27. du 29. Januar 2020, 03., 04., 17., 18. und 24. Februar 2020, jeweils 13.00 Uhr, 02. und 09. März 2020, jeweils 09.00 Uhr, jeweils Saal A 23 sowie vorsorglich jeden weiteren Donnerstag und Montag, jeweils 09.00 Uhr bis zum Ende der Hauptverhandlung Einem 56-jährigen gebürtigen Magdeburger wird vorgeworfen, im Zeitraum von November 2014 bis Mai 2015 insgesamt 6 Straftaten begangen zu haben. Der Angeklagte soll als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH in Magdeburg mehrere 100.000 Euro an Auslandsüberweisungen, die auf dem Konto der Firma eingegangen sein sollen, auf sein Privatkonto und anderen Konten transferiert haben. Dabei soll der Angeklagte jeweils gewusst haben, dass die Zahlungseingänge auf strafbaren Handlungen beruht haben sollen. Die Gutschriften auf dem Geschäftskonto sollen dabei bei den im Ausland ansässigen Firmen durch beispielsweise manipulierte E-Mails veranlasst worden sein. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tatvorwürfe bestritten. Der Angeklagte konnte aufgrund eines Haftbefehls vom 04. Oktober 2017 am 07. August 2019 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg 22 KLs 143 Js 13911/17 (7/18) ? 2. Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 Nebenkläger 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger Prozessbeginn: Mittwoch, 08. Januar 2020, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 09. und 14. Januar 2020, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Der 37-jährige Angeklagte wird beschuldigt, von Dezember 2016 bis Januar 2017 einen damals 9-jährigen Jungen in seiner Wohnung in Magdeburg sexuell missbraucht zu haben. Die Taten sollen passiert sein, als der Geschädigte bei dem Angeklagten übernachtet haben soll. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten nichtöffentlich sein kann. Untreue und Betrug in Magdeburg 21 KLs 157 Js 34298/18 (18/19) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagte 12 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 09. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 16., 22. und 29. Januar 2020, 04., 10., 11. und 12. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Eeiner 41-jährigen Frau wird vorgeworfen, von März 2015 bis August 2018 Betrugs- bzw. Untreuehandlungen zum Nachteil des Vermögens ihres 62-jährigen Mannes und der Schwiegermutter begangen zu haben. Der Schaden soll sich dabei insgesamt auf knapp 900.000,00 ? erstrecken. Die Angeklagte soll über die Konten ihres Mannes, auf die sie Zugriff gehabt haben soll, Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Die Angeklagte soll auch ohne Wissen ihres Ehemannes ein hochwertiges Fahrzeug zu einem Preis von rund 100.000,00 ? für sich gekauft haben. Zudem soll die Schwiegermutter insgesamt um rund 20.000,00 ? geschädigt worden sein. Die Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit 01. August 2019 in Untersuchungshaft. Sicherungsverfahren Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. in Westeregeln und Bernburg 21 KLs 272 Js 29768/19 (20/19) 1. Strafkammer 1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 7 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch 15. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: vorsorglich 20. und 28. Januar, 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 34-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen in Westeregeln am 13.08.2019 ein Fahrrad entwendet und sich der Festnahme durch Polizeibeamte widersetzt zu haben. Am 15.08. 2019 soll er in ein Haus in Bernburg eingebrochen und sich ebenfalls bei seiner Festnahme widersetzt haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Ermittlungsverfahren hat er sich zur Sache nicht geäußert. versuchter Mord in Magdeburg ? Verfahren wird neu aufgerollt 22 Ks 162 Js 29754/18 (1/19) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Neben- bzw. Adhäsionsklägerin Prozesstag: Donnerstag, 16. Januar 2020, 09,30 Uhr, Saal E 12 Am 21. Februar 2019 verurteilte die 1. große Strafkammer einen mittlerweile 38-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Weiterhin wurde der Angeklagte verurteilt, an die geschädigte Adhäsionsklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 ? zu zahlen. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01. August 2019 (4 StR 253/19) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg teilweise aufgehoben, soweit es die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld und die Unterbringung in der Entziehungsanstalt zum Gegenstand hatte. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren ist rechtskräftig geworden. Entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofs muss die nunmehr zur Entscheidung berufene Kammer prüfen, ob für die Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt eine ausreichende Gefahrenprognose vorliegt. Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs nicht ausreichend begründet worden ist. Der Angeklagte hatte am 18. September 2018 in einem Supermarkt in der Nähe des Olvenstedter Platzes in Magdeburg seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messerstich in den Hals schwer verletzt. versuchter Totschlag in Oschersleben 21 Ks 162 Js 29777/19 (6/19) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrischer Sachverständiger 1 rechtsmedizinische Sachverständige 6 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 23. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 30. Januar 2020 und 05. Februar 2020, sowie vorsorglich 06. und 18. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Ein 31-jähriger Mann wird beschuldigt, am 16.08.2019 in Oschersleben versucht zu haben, mit einem Messer seine Lebensgefährtin, die sich von ihm trennen wollte, zu töten. Anschließend soll der Angeklagte in Selbsttötungsabsicht sich verletzt haben. Der Angeklagte befindet sich seit 16. August 2019 in Untersuchungshaft. Löffler Pressesprecher
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