BGH bestätigt Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen im Zusammenhang mit einem Holzpelletwerk in Tangermünde
24 KLs 622 Js 5468/10 (3/15) – 4. Wirtschaftsstrafkammer
Mit Beschluss vom 21.04.2021 hat der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (6 StR 67/21) ein Urteil des Landgerichts vom 16.06.2020 bestätigt. Die 4. Wirtschaftsstrafkammer hatte nach einem mehr als zwei Jahren andauernden Prozess zwei Männer verurteilt. Ein mittlerweile 56 Jahre alter Rechtsanwalt war faktischer Geschäftsführer (er führte die Geschäfte ohne im Handelsregister eingetragen zu sein), sein gleichaltriger Mitangeklagter war Geschäftsführer eines Holzpelletwerkes in Tangermünde seit Juni 2004- Der Rechtsanwalt wurde wegen Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug, Bankrott und Untreue zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte wurde wegen Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug, Bankrotts und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Teilweise wurden die Angeklagte von weiteren ähnlichen Vorwürfe freigesprochen. Bei beiden Verurteilten werden wegen der langen Verfahrensdauer 3 Monate auf die Haft angerechnet (d.h. sie müssen 3 Monaten weniger verbüßen).
Löffler
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