Pressemitteilung: 03/2022
Magdeburg, den 31.01.2022

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Februar 2022 (Stand: 28.01.2022)

AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de

 

  1. Zivilrecht

 

Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer behaupteten unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests

 

10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer

 

Entscheidungstermin:

Dienstag, 01.02.2022, 09.30 Uhr, Saal C12

 

Es ist nun ein Verkündungstermin anberaumt worden, nachdem ein gegen den zuständigen Richter von Klägerseite gestellter Befangenheitsantrag durch eine andere Zivilkammer zurückgewiesen wurde. Diese Entscheidung ist mittlerweile bestandskräftig, so dass der ursprünglich zuständige Richter entscheiden kann.

 

Zu einem Verkündungstermin in Zivilsachen erscheinen üblicherweise keine Rechtsanwälte und/oder Parteien, denen die Entscheidung schriftlich übersandt wird.

 

Hintergrund: Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Im Termin vom 17.11.2021 hatte der Richter in seiner vorläufigen Rechtsbewertung ausgeführt, dass die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

  1. Strafrecht

 

Überfall auf eine Spielothek in Calvörde

22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer

 

3 Angeklagter

1 Sachverständiger

12 Zeugen

 

Der für Freitag, 28. Januar 2022 angekündigte Prozess beginnt wegen Erkrankung

der Vorsitzenden erst am

 

  1. Februar 2022. 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Fortsetzungstermine:         9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben.

 

Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht.

 

"Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt."

 

 sexueller Missbrauch eines Jungen in Magdeburg

22 KLs 268 Js 35606/16 (9/18) – 2. Jugendschutzkammer

 

2 Angeklagte

1 Nebenkläger

2 Sachverständige

6 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Dienstag, 22. Februar 2022, 09.30 Uhr,

Saal: nach Aushang

 

Fortsetzungstermine:         25. Februar 2022, 04., 08. und 15. März 2022,

                                               jeweils 09.30 Uhr, Saal: nach Aushang

 

Einem mittlerweile 70-jährigen Mann wird sexueller Missbrauch in vier Fällen und einem 61-jährigen Mann sexueller Missbrauch in einem Fall vorgeworfen. Beide Angeklagten sollen im Jahr 2015 in der Wohnung der Angeklagten einen damals 7 bis 8 Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben.

 

Beide Angeklagte haben im Ermittlungsverfahren von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Allerdings ist - wie immer in Jugendschutzverfahren - damit zu rechnen, dass zum Schutz der Beteiligten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.

 

 

Betrug unter Nutzung der Handelsplattform eBay

25 KLs 529 Js 13869/19 (1/21) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 17. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermin:                       24. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Einem mittlerweile 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in 485 Fällen im Zeitraum 12. Juli bis 05. August 2018 Kunden unter Nutzung der Handelsplattform "eBay" betrogen zu haben. Der Angeklagte vor allem Klimageräte und Ventilatoren (es war ein heißer Sommer) verkauft haben, wobei die Kunden Vorkasse geleistet haben sollen. Die Waren sollen dann nicht geliefert worden sein. Die Taten soll der Angeklagte gemeinsam mit einem mittlerweile 46-jährigen Mann begangen haben, der durch das Landgericht Magdeburg am 11. Juli 2019 wegen Beihilfe zum Betrug in 427 Teilakten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt wurde. Dieses Urteil ist rechtskräftig seit Juli 2019.

Sicherungsverfahren: Brandstiftung in Seeland

25 KLs 233 Js 21484/21 (26/21) – 5. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 Sachverständiger

13 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Montag, 21. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal A 5

 

Fortsetzungstermin:                                   23. Februar 2022, 09.30 Uhr, Saal A 5

 

Dem 41-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am 26.04.2021 das Heim, in dem er lebte, versucht zu haben anzuzünden.

 

Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

 

Löffler

Pressesprecher

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