Urteil verkündet: Versuchter Mord in Haldensleben
21 Ks 162 Js 18021/22 (6/22) – 1. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Das Landgericht Magdeburg hat am heutigen Tag den 58-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte im April 2022 versucht hat, seine Ex-Freundin und deren neuen Lebensgefährten zu töten. Sein Plan war es, die Gartenlaube seiner ehemaligen Freundin in Brand zu setzen. Dabei war ihm bekannt, dass diese und deren neuer Lebensgefährte darin schliefen. Zur Ausführung seines Plans hatte er sich maskiert und den Eingangsbereich der Laube mit Benzin übergossen. Bevor er dieses in Brand setzen konnte, erwachten die Geschädigten und traten vor die Laube, sodass das Vorhaben scheiterte. Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Gerichts dann ebenfalls ohne Erfolg versucht, den Lebensgefährten seiner Ex-Freundin mit einem Hammer anzugreifen. Nachdem die Geschädigte den Namen des Angeklagten gerufen hatte, fühlte sich dieser erkannt und ließ endgültig von seinem Vorhaben ab.
Als Rechtsmittel gegen dieses Urteil ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.
Krahl
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