Pressemitteilung: 33/2022
Magdeburg, den 21.11.2022

Verstecken von Verwaltungsunterlagen und Löschen dienstlicher Daten im Rathaus in Haldensleben Anfang 2017

Amtsgericht Haldensleben 3 Ds 586 Js 11754/17 (49/20) – Strafrichterin -

 

3 Angeklagte

14 Zeugen

 

In dem am 16.11.2022 begonnenen Prozess finden noch folgende weitere Termine statt:

 

  1. und 30.11.2022, jeweils 09.30 Uhr, im Gebäude des Landgerichts, Saal C24
  2. und 12.12.2022, jeweils 09.15 Uhr, 10.01.2023 08.45 Uhr, 31.01.2023, 09.30 Uhr, jeweils im Gebäudes des Amtsgerichts in Haldensleben, Saal 14

Der mittlerweile 61-jährigen damaligen Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben und einem mittlerweile 35-jährigen damaligen Mitarbeiter wird Verwahrungsbruch vorgeworfen. Beide Angeklagten sollen Anfang 2017 dienstliche Unterlagen aus der Stadtkämmerei entfernt und im Keller des Rathauses versteckt haben. Ein weiterer mittlerweile 47-jährige damaliger Mitarbeiter soll dienstliche Daten aus Computern der Stadtverwaltung gelöscht haben.

 

 

Sicherungsverfahren Brandstiftung, Straßenverkehrsgefährdung in Magdeburg

25 KLs 365 Js 233 Js 37436/21 (18/22) – 5. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 psychiatrischer Sachverständiger

19 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Mittwoch, 23. November 2022, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermine:         28., 29., und 30. November sowie 6. Dezember 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Dem 24-jährigen Beschuldigten werden insgesamt 3 Straftaten in Magdeburg vorgeworfen. Am 13.08.2021 soll er auf einem Betriebsgelände einen Bürocontainer angezündet haben. Später am gleichen Tag soll er mit einem gestohlenen PKW unter Drogeneinfluss durch Magdeburg gefahren und Unfälle verursacht haben. Ein Passant soll gerade noch vor dem herannahenden PKW zur Seite gesprungen sein. Am 22.05.2022 soll er den Fußboden seines Schlafzimmers angezündet und anschließend den Schwelbrand selbst gelöscht haben.

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Dort ist der Beschuldigte bereits seit August 2022 vorläufig untergebracht.

 

Löffler

Pressesprecher

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