Pressemitteilung: 17/2024
Magdeburg, den 23.09.2024

Zivilprozess: Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt gegen fünf Vorstandsmitglieder der Jahre 2017 bis 2020

10 O 1791/23 – 10. Zivilkammer

 

Der für Dienstag, den 24.09.2024 um 12.00 Uhr anberaumte Termin fällt aus.

 

Grund hierfür ist, dass der Rechtsanwalt des Fußball Verbandes heute dem Gericht mitgeteilt hat, dass er krankheitsbedingt die Verhandlung nicht wahrnehmen kann.

 

Ein neuer Termin ist für Dezember 2024 geplant und wird sobald er feststeht der Öffentlichkeit mitgeteilt.

 

Die Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. gegen fünf Männer, die in den Jahren 2017 bis 2020 im Vorstand des Vereins tätig waren. Die Beklagten sollen ihre Kontroll- und Sorgfaltspflichten verletzt haben, so dass dem Verein ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden sein soll.

 

Grund hierfür soll gewesen sein, dass der Verein bis Dezember 2020 eine Frau als Hauptbuchhalterin beschäftigt haben soll, die mehrere hunderttausend Euro an Vereinsgeldern veruntreut haben soll. Vor der Beschäftigung der Frau beim Verein soll diese bei einer Firma in Magdeburg beschäftigt und dort rund 1 Million Euro veruntreut haben. Am 29.02.2024 wurde die Buchhalterin durch die 9. Strafkammer des Landgerichts (29 KLs 567 Js 35502/15 (9/18)) rechtskräftig u.a. wegen Straftaten zu Lasten des Vereins zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Im Strafprozess hatte sich die Buchhalterin umfassend geständig eingelassen.

 

Der Verein ist im Zivilprozess der Ansicht, die Beklagten hätten ihre Kontroll- und Überwachungspflichten als Vorstandsmitglieder verletzt. Die Beklagten sind der Meinung aus verschiedenen Gründen nicht zu haften.

 

Löffler

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