Pressemitteilung: 07/2026
Magdeburg, den 03.02.2026

Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2026

Die Termine zum Prozess um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg finden sie jeweils in gesonderten Pressemitteilungen und auf der Webseite des Landgerichts unter Aktuelles Weihnachtsmarkt-Prozess

 

Drogenhandel in Magdeburg

23 KLs 275 Js 2299/25 (9/25) – 3. Strafkammer

 

1 Angeklagter

4 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Freitag, 06. Februar 2026, 09.30 Uhr, Saal A23

Fortsetzungstermine:        09., 13. und 19. Februar, jeweils 09.30 Uhr,

                                          Saal A23

 

Einem 26-jährigen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen am 10.09.2025 in Magdeburg mit Cannabis  Handel getrieben und dabei eine Schusswaffe mit sich geführt zu haben. Der Angeklagte soll in seiner Wohnung und seinem PKW rund 7 ½ Kilogramm Cannabis, rund 40 Gramm Metamfetamin und rund 20 Gramm Kokain zum Handel gelagert haben. Zudem soll zugriffsbereit eine geladene halbautomatische Pistole in seiner Wohnung deponiert haben. in der Wohnung sollen zudem rund 45 tsd Euro Bargeld gefunden worden sein.

Der Angeklagte befindet sich seit 10.09.2025 in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er weitestgehend geschwiegen.

  

Sicherungsverfahren versuchter Totschlag in Magdeburg

27 Ks 162 Js 40811/25 (2/26) – 7. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 Nebenkläger

1 psychiatrischer Sachverständiger

11 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 10. Februar 2026, 08.15 Uhr, Saal A23

Fortsetzungstermine:        16.02. 13.30 Uhr, 23.02. 09.00 Uhr, sowie 04. und

                                           13.März 2026, jeweils 09.00 Uhr, Saal A23

 

Einem 52 Jahre alten Mann aus Magdeburg wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Er soll am 15.08.2025 auf einem Radweg in Magdeburg geradelt sein. Einen anderen Radfahrer, den er vom Sehen her kannte, soll er im Fahren vom Fahrrad gestoßen haben. Anschließend soll er auf den am Boden liegenden Mann sich gekniet haben und versucht haben, den Nebenkläger mit einer Metallstange zu töten.

Infolge einer psychischen Erkrankung (Wahn) soll der Beschuldigte sich von dem Radfahrer bedroht gefühlt haben.

Sollte dem Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

Diebstahl und Unterschlagung eines Polizisten in Schönebeck und Magdeburg

6 Ds 141 Js 33024/24 (38/25) – Strafrichter des Amtsgerichts Schönebeck

 

1 Angeklagter

17 Zeugen

 

Prozesstage:          19. Februar 2026, 20.02., 26. und 27.02.2026, jeweils

                                08.30 Uhr, Saal 313, Amtsgericht Schönebeck,

                                 Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck           

 

Der Prozess hatte zunächst am 16.12.2025 begonnen und startet nun neu, da mehrere Zeugen geladen werden mussten.

Ein 35-jähriger Mann aus dem Salzlandkreis wird beschuldigt, zwei Straftaten begangen zu haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2022 bis Februar 2023 als Polizeianwärter im Polizeirevier in Schönebeck über 10.000 € Bargeld aus einem Stahlschrank, in dem das Geld amtlich verwahrt worden sein soll, entwendet zu haben. Im Frühjahr 2024 soll er zudem als ermittelnder Polizeibeamter in Magdeburg von einer Zeugin ein Paket eines Versandhändlers mit Kleidungsstücken im Wert von rund 1.000 € entgegengenommen haben. Die Kleidungsstücke soll er dann für sich genutzt haben.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die erste Tat bestritten und hinsichtlich der zweiten Tat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Angeklagte darf derzeit seinen Dienst als Polizeibeamter nicht ausüben.

 

Volksverhetzung im Juni 2024 in Aschersleben

2 Cs 802 Js 26696/24 (337/24) – Strafrichter des Amtsgerichts Aschersleben

 

1 Angeklagter

 

Prozesstag:                       Dienstag, 24.02.2026, 09.30 Uhr

                                         Amtsgericht Aschersleben, Saal 202    

                                         Th.-Römer-Weg 3, 06449 Aschersleben

 

Dem Angeklagten (Landtagsabgeordneter der CDU) wird vorgeworfen, am 15.06.2024 einen sogenannten Tweet mit volksverhetzendem Inhalt auf einer "Social Media" Plattform veröffentlicht zu haben.

Mit Urteil vom 07.03.2025 hat das Amtsgericht Aschersleben den Angeklagten von diesem Vorwurf freigesprochen. Auf die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 04.09.2025 den Freispruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an einen anderen Strafrichter des Amtsgerichts verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04. und 02.09.2025, Nr. 008/2025 und 009/2025 verwiesen.

Prozessverlauf: Am 29.10.2024 hat der Strafrichter des Amtsgerichts Aschersleben auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB) deswegen erlassen. Gegen den Strafbefehl hat der Verteidiger des Angeklagten am 15.11.2024 Einspruch eingelegt. Am 07.03.2025 wurde der Angeklagte durch das Amtsgericht freigesprochen. Am 04.09.2025 hat das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch aufgehoben.

 

 Fahrt mit einem Linienbus unter Drogeneinfluss in Wernigerode

6 Cs 959 Js 84101/25 (286/25) – Strafrichter des Amtsgerichts Wernigerode

 

1 Angeklagter

6 Zeugen

 

Prozesstag:                       Donnerstag, 26.02.2026, 13.00 Uhr

                                         Amtsgericht Wernigerode, Saal 19

                                         Rudolf-Breitscheid-Str. 8, 3885 Wernigerode

 

Einem 42-jährigen Busfahrer aus dem Harz wird vorgeworfen am 04.09.2025 am Nachmittag in Wernigerode unter Drogeneinfluss einen Linienbus gesteuert zu haben. Dabei soll es infolge der Fahruntüchtigkeit zu einem Zusammenstoß mit einem PKW gekommen sein. Bei dem Verkehrsunfall soll es Sachschaden gegeben haben. Menschen sollen nicht verletzt worden sein.

Am 28.11.2025 hat die Strafrichterin des Amtsgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung erlassen. Gegen den Strafbefehl wurde durch den Rechtsanwalt des Angeklagten Einspruch eingelegt, so dass der Vorfall nun verhandelt wird.

 

Löffler

Pressesprecher

 

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