Pressemitteilung: 05/2026
Magdeburg, den 03.02.2026

Europäischen Staatsanwaltschaft erhebt Anklage vor dem Landgericht Magdeburg

Im Januar 2026 hat die europäische Staatsanwaltschaft mit zentralem Sitz in Luxemburg

 

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-public-prosecutors-office-eppo_de

 

eine Anklage vor der 9. Wirtschaftsstrafkammer (29 Kls 1/26) des Landgerichts Magdeburg wegen dem Verdacht der Mehrwertsteuerhinterziehung in Höhe von 20 Millionen Euro erhoben. Die Anklage wurde von einer Staatsanwältin aus dem Büro in Berlin der Europäischen Staatsanwaltschaft verfasst. Hinsichtlich der Einzelheiten erlaube ich mir auf die unten angefügte Pressemitteilung der Europäischen Staatsanwaltschaft hinzuweisen.

 

Fragen zu Pressemitteilung  der Europäischen Staatsanwaltschaft beantwortet deren Pressesprecherin Frau Lidija Globokar.

Für die weitere Pressearbeit zum Ablauf des Strafverfahrens ist wie sonst auch die Pressestelle des Landgerichts Magdeburg zuständig.

 

Die 9. Strafkammer prüft nun im sogenannten Zwischenverfahren, ob und in welchem Umfang die Anklage zugelassen wird. Das Verfahren ist besonders eilbedürftig, da sich einer der Angeschuldigten seit dem 25.06.2025 in Untersuchungshaft befindet.

 

Christian Löffler

Richter am Landgericht

Pressesprecher

 

Pressemitteilung:

 

Ermittlung „Water into Wine“: Fünf Personen wegen Mehrwertsteuerbetrugs in Höhe von 20 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dieselkraftstoff angeklagt (Luxemburg, 29. Januar 2026) – Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) in Berlin (Deutschland) hat vor dem Landgericht Magdeburg Anklage gegen fünf Personen erhoben, die im Verdacht stehen, Mehrwertsteuer in Höhe von 20 Millionen Euro hinterzogen zu haben, sowie gegen zwei von ihnen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Dies ist die erste Anklage der EUStA im Rahmen der Ermittlungen „Water into Wine“.

Wie bereits berichtet, sollen die Angeklagten über zwei Mineralölfirmen in Sachsen-Anhalt sogenannte Designer-Kraftstoffe vertrieben haben, bei denen es sich um chemisch modifizierte Produkte handelt. Diese dieselnahen Produkte unterfallen nicht der Energiesteuer für Diesel; es sei denn, sie werden -wie hier- als Diesel genutzt. Für die Lieferung und zur Verdeckung der Lieferkette wurde eine komplexe Kette von Dreiecksgeschäften über mehrere Unternehmen im Inland und im osteuropäischen Ausland geknüpft.

Den Feststellungen zufolge gelangen die Kraftstoffe -noch als Schmieröl deklariert- über Polen auf den deutschen Markt. In Deutschland werden die Produkte umgefüllt und als Diesel deklariert, um vorzuspiegeln, dass die Energiesteuer entrichtet wurde. Gleichzeitig stellen Scheinfirmen in Deutschland Rechnungen über die angebliche Lieferung von Diesel (nicht Schmieröl) an die Mineralölgesellschaft, mit denen ungerechtfertigt Vorsteuern geltend gemacht werden.

Durch den Einsatz von Scheinrechnungstellern ist zudem die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette gestört und wird die wahre Natur und Herkunft der Produkte verschleiert.

Einer der Angeklagten, der als informeller Geschäftsführer zweier Ölvertriebsunternehmen fungierte, wurde im Juni letzten Jahres festgenommen. Die Steuerbehörden hatten bereits im Juni 2024 Vermögenswerte im Wert von 3,1 Millionen Euro bei den beiden Mineralölunternehmen gesichert.

Der Schaden, der allein durch die im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall „Water into Wine“ stehenden Organisationen in der Zeit zwischen Sommer 2023 und Herbst 2024 entstanden ist, bewegt sich in einem Volumen von mindestens 45 Millionen Euro an hinterzogenen Mehrwertsteuern sowie von über 90 Millionen Euro hinterzogenen Verbrauchsteuern zum Nachteil des deutschen Staats. Auch die Scheinfirmen haben mehrheitlich keine Steuern entrichtet.

Die von der EUStA geleiteten Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit den Steuerfahndungsstellen in Magdeburg, Bayreuth und Berlin, Potsdam sowie den Zollfahndungen Hannover/Magdeburg, Hamburg/Rostock und München geführt.

Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Alle betroffenen Personen gelten bis zum rechtskräftigen Urteil der zuständigen deutschen Gerichte als unschuldig.

Die EUStA ist die unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union. Sie ist für die Untersuchung, Verfolgung und Anklage von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU verantwortlich.

 

 

Lidija GLOBOKAR

EUROPEAN PUBLIC PROSECUTOR’S OFFICE

Press officer

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Anhänge zur Pressemitteilung