Pressemitteilung: 06 / 2024
Hansestadt Stendal, den 27.02.2024

Pressemitteilung 06 / 2024

Halle-Attentäter wegen Geiselnahme zu sieben Jahren Haft verurteilt

Stendal/Magdeburg. Die Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal verurteilte den als Halle-Attentäter bekannt gewordenen Stephan B. heute wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren. Im sog. Adhäsionsverfahren entschied sie zugleich über zivilrechtliche Ersatzansprüche der Geiseln. Ihnen wurde u.a. ein Schmerzensgeld von 8000 € bzw 15000 € sowie 2262€ Verdienstausfall zugesprochen. 

Das Gericht unter dem Vorsitz von Simone Henze-von Staden sah es als erwiesen an, dass der inhaftierte Angeklagte am 12. Dezember 2022 in der JVA Burg nacheinander zwei Justizbedienstete mit einem selbst gebastelten Schussapparat bedrohte, als Geisel nahm und sie mit dem Ziel eines Ausbruchs veranlasste, Türen zu öffnen. So gelang es dem Angeklagten, bis zur Fahrzeugschleuse vorzudringen, wo die Flucht wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte.

Die Hauptverhandlung fand im Gebäude des Landgerichts Magdeburg statt, das über einen Hochsicherheitssaal verfügt. Er war bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen den Angeklagten eingerichtet worden. Der jetzige Prozess dauerte 5 Tage. Der Angeklagte zeigte sich darin geständig, zudem konnte der Tatablauf durch Überwachungskameras und die Angaben der Zeugin gut rekonstruiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, hiergegen binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Zum Hintergrund: Stephan B. hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge in Halle zu stürmen und die Gläubigen mit einer selbst gebauten Waffe zu töten. Das Attentat misslang wegen der gut gesicherten Eingangstür. Darauf erschoss der Attentäter aus Frust auf der Flucht eine Passantin und einen Gastwirt. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn deswegen am 21. Dezember 2020 wegen zweifachen Mordes, 68fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese Strafe saß der Angeklagte zum Zeitpunkt der Geiselnahme ab, die Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist.

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