Pressemitteilung: 22/2024
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 04.03.2024

45 Kur- und Erholungsorte in Sachsen-Anhalt im dauerhaften Qualitätscheck

In Sachsen-Anhalt sind derzeit 32 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Erholungsort", 9 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Luftkurort", 3 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Heilbad" und ein Ort als "Kneipp-Heilbad" anerkannt.

Eine immer wiederkehrende Aufgabe des Landesverwaltungsamtes und des Landesfachausschusses für Kur- und Erholungsorte ist die Überprüfung der vergebenen Anerkennungen. Die Überprüfung der Kriterien findet jeweils alle 10 Jahre statt. Das Verfahren wurde allerdings um zusätzliche Prüfkriterien erweitert und sichert so stärker den Erhalt der Qualität und die Vergleichbarkeit der Angebote in den Kur- und Erholungsorten.

„Besucherinnen und Besucher unserer Kur- und Erholungsorte in Sachsen-Anhalt können sich somit darauf verlassen, dass sie die Standards vorfinden, mit denen die Kommunen werben und sie erwarten können. Kurzum, es ist das drin, was auch draufsteht.“, erklärt die Vize-Präsidentin des Landesverwaltungsamtes und in Personalunion auch für die Qualitätschecks zuständige Abteilungsleiterin, Yana Mark.

Die strengsten Voraussetzungen gelten dabei für Heilbäder. Dort müssen natürliche Heilmittel im Boden vorkommen, etwa Thermalwasser, Sole oder Moor. Zusätzlich muss der Ort u. a. auch einen Kurpark und Einrichtungen, in denen die Heilmittel therapeutisch angewendet werden können, vorweisen.

Sachsen-Anhalts Heilbäder erfüllen diese Kriterien und können dabei auf eine lange Tradition und viele Superlative verweisen:

Das seit 1802 bestehende Soleheilbad Bad Salzelmen ist nebenbei das älteste Soleheilbad Deutschlands. Der 1. Deutsche Bädertag fand 1892 in unserem Soleheilbad Bad Kösen statt. Das traditionelle Moor- und Mineralheilbad Bad Schmiedeberg erhielt 2007 noch das Prädikat Kneipp-Heilbad und damit einen seltenen, wenn nicht sogar einzigartigen, dreifachen Prädikatstitel. Als Kneipp-Heilbad hat Bad Schmiedeberg zusätzlich mehrere auf eine kurmäßige Kneipptherapie eingestellte Einrichtungen nachzuweisen.

Luftkurorte wiederum punkten mit besonders reiner Luft, deren Qualität regelmäßig nachgewiesen werden muss. Um diese Luftqualität den Gästen zugutekommen zu lassen, halten Luftkurorte Angebote für körperliche Betätigung und eine erholsame Auszeit vor. Dazu zählen beispielsweise Wander- und Terrainkurwege, Sportanlagen, Liegewiesen oder Informationsangebote. Die gesamte Infrastruktur der Orte soll auf Gäste ausgelegt sein, die im Urlaub auf ihre Gesundheit achten wollen.

Im Vergleich zu den höher prädikatisierten Orten sind die Anforderungen an einen Erholungsort etwas niedriger. Erholungsorte weisen eine landschaftlich und bioklimatisch begünstigte Lage vor. Neben der Beherbergung zeichnet den Erholungsort eine gewisse touristische Infrastruktur, mit Rad- und Wanderwegen sowie touristischen Einrichtungen und ein gepflegtes Ortsbild aus. 

 

Hintergrund

Die Verordnung über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) in der Fassung vom 5. September 2023 regelt u. a., welche Kriterien Orte erfüllen müssen, um die Bezeichnungen verwenden und auch weiterhin führen zu dürfen. Diese Landesverordnung wurde letztes Jahr überarbeitet und u. a. an die aktuellen allgemeinen Grundsätze des Kur- und Bäderwesens angepasst.

Die Prädikate mit dem Zusatz "staatlich anerkannt" werden nach der KurortVO auf Antrag der Kommune nach Prüfung des Landesverwaltungsamtes (genauer: durch die Geschäftsstelle des Landesfachausschusses für Kur- und Erholungsorte in Sachsen-Anhalt) vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vergeben.

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