Pressemitteilung: 72/2024
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 16.07.2024

Jährlicher Bericht der Heimaufsicht veröffentlicht: Das Landesverwaltungsamt resümiert das vergangene Jahr 2023

Mehr Überprüfungen und damit auch mehr festgestellte Mängel – so lässt sich das vergangene Jahr aus Sicht der Heimaufsicht des Landesverwaltungsamt neben weiteren Kernpunkten zusammenfassen. Das ergab der jährliche Bericht der Heimaufsicht, der nun veröffentlicht wurde.

Waren es im Jahr 2022 noch 742 festgestellte Mängel, erhöhte sich diese Zahl im letzten Jahr auf 1.145. Dies resultierte auch aus dem Umstand, dass die pandemische Situation endete und die regelmäßigen Überprüfungen der Heime wieder den Umfang annehmen konnten, wie vor der Corona-Krise.

Aber auch die Anlassprüfungen als Folge von Beschwerden von bspw. Angehörigen, Bewohnern oder auch des eigenen Personals erhöhten sich um knapp 25 Prozent auf 134 von 108 im Jahr 2022. Ein Drittel der festgestellten Mängel fiel hierbei in den Bereich der personellen Anforderungen und mehr als ein Viertel in die Bereiche der Pflege und Betreuung.

„Die Kontrollen unserer Heimaufsicht sind bedeutsam, um die Qualität in den Pflegeeinrichtungen zu prüfen und aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Kontrollintensität wieder auf ein Niveau gebracht zu haben, wie es vor den Pandemiejahren der Fall war“, so Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. „Unsere Kolleginnen und Kollegen der Heimaufsicht erledigen eine für die Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe, um den betroffenen Personen, die auf Hilfe Anderer angewiesen sind, ein angenehmes und professionelles Umfeld zu schaffen.“

In Sachsen-Anhalt gab es 2023 rund 39.000 Pflegeplätze in 693 stationären Einrichtungen. Das sind 12 weniger als 2022. Diese leicht rückgängigen Zahlen sind vor allem in Standortverlagerungen oder Umwandlungen in ambulante Einrichtungen begründet.

„Ein Trend zu mehr ambulanten Einrichtungen verzeichnen wir seit einigen Jahren. Größere Individualität und Selbstbestimmtheit sind dabei ausschlaggebende Argumente bei der Wahl dieser Wohnform. Auch die Ähnlichkeit zum häuslichen Umfeld, die bessere Einbindung sozialer Netzwerke, die Einbindung in das Quartier und die individuellere Wahl von Leistungen und Leistungserbringern sind weitere Gründe.“, so Pleye.

So gab es 2018 112 Einrichtungen mit 1015 Plätzen, 2023 waren es bereits 321 mit 2635 Plätzen.

Weiteres umfangreiches Zahlenmaterial und viele zusätzliche Informationen finden Sie im Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht auf der Website des Landesverwaltungamtes.

Hintergrund:

Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht)

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