Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen
In wenigen Wochen ist Ausbildungsbeginn - Last Minute-Aufruf unseres Integrationsamts für Arbeitgeber
Das Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte junge Menschen" unterstützt Betriebe und Firmen bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Behinderungen. Es verbessert die beruflichen Einstiegschancen junger Menschen mit Behinderung und trägt einen Anteil zur Gleichberechtigung bei.
Zum bevorstehenden Ausbildungsbeginn ruft das Integrationsamt als Bewilligungsbehörde Unternehmen auf, sich über Fördermöglichkeiten zu informieren und die soziale Teilhabe für beeinträchtigte junge Menschen und den Weg in das Berufsleben zu erleichtern. Dabei stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Beratungsangebote
- Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
- Behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Psychosoziale Beratung
Finanzielle Leistungen
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Arbeitsmarktprogramm ab 2016
- "Inklusionsinitiative II - AlleImBetrieb"
- Antrag auf Schaffung eines neuen Ausbildungsplatz
Förderung von Ausbildungsplätzen
Zuschüsse zu Gebühren der Berufsausbildung
Prämien und Zuschüsse zu Kosten der Berufsausbildung
Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Informationen über die konkreten Förderbedingungen erhalten interessierte Unternehmen beim
Landesverwaltungsamt
Ref. 508 – Integrationsamt
Josefine Jacob (stellvertretende Referatsleiterin)
Telefon: +49 345 514-1659
oder online auf der Website des Integrationsamts.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de