Landesverwaltungsamt stellt Statistik zur Drohnennutzung und Ordnungswidrigkeiten vor
Drohnenflüge unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl den sicheren Betrieb als auch die Wahrung der Rechte Dritter gewährleisten sollen. Die Genehmigung von Drohnenflügen ist in vielen Fällen erforderlich, auch wenn der Betrieb grundsätzlich ohne spezielle Erlaubnis durchgeführt werden kann. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) spielt hierbei eine zentrale Rolle. Es ist für die Genehmigung von Drohnenflügen zuständig und führt die Aufsicht über den Betrieb in der offenen Betriebskategorie.
Jahr für Jahr zeigt sich ein steigender Trend in der Vielfalt der Anwendungszwecke von Drohnenflügen: Von Hobby und Freizeit über Luftbildaufnahmen, Vermessungen bis hin zu speziellen Anwendungen für die Polizei, Feuerwehr und Landwirtschaft. Besonders im Bereich der Rehkitzrettung und der Forschung spielen Drohnen eine zunehmend wichtige Rolle.
Parallel zu den Genehmigungen führt das LVwA auch eine Statistik zu Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Zusammenhang mit Drohnenflügen eingeleitet wurden. In den vergangenen Jahren gab es einen kontinuierlichen Anstieg der Bußgeldverfahren, was die Notwendigkeit betont, die gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen. Insbesondere 2018 und 2020 gab es mit 42 bzw. 41 Verfahren Spitzenwerte.
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
7 |
17 |
42 |
31 |
41 |
39 |
19 |
20 |
35 |
„Wir legen großen Wert auf die sichere und legale Nutzung von Drohnen“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des LVwA. „Nur wenn alle Drohnenpiloten verantwortungsvoll handeln, kann auch die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Technologie weiter steigen. Unsere Aufgabe ist es, die Balance zwischen Innovation und Sicherheit zu wahren.“
Hintergrund:
Drohnenflüge sind grundsätzlich erlaubnisfrei, wenn sie in der offenen Betriebskategorie gemäß der Durchführungsverordnung (DVO) EU 2019/947 durchgeführt werden. Dazu gehören die Einhaltung der maximalen Flughöhe von 120 Metern und der Betrieb innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten. Allerdings können geografische Gebiete festgelegt werden, in denen besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. In Deutschland regelt die Luftverkehrsordnung solche Zonen. Für den Betrieb in diesen Gebieten ist eine Genehmigung erforderlich. Insbesondere bei spezifischen Aufträgen, wie etwa Vermessungsflügen, müssen die festgelegten Bedingungen möglicherweise angepasst werden.
Das Landesverwaltungsamt stellt Genehmigungen in Form von allgemeinen Erlaubnissen oder für spezifische Anlässe (wie bestimmten Tagen oder Orten) aus. Die Zahlen seit 2016 zeigen einen klaren Rückgang der Anträge in den letzten Jahren, was möglicherweise mit der Erteilung von allgemeineren Genehmigungen zusammenhängt.
In Sachsen-Anhalt, am Flughafen Magdeburg-Cochstedt, gibt es außerdem das Nationale Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrzeuge. Für den dort stattfindenden Drohnenbetrieb hat das LVwA verschiedene Genehmigungen in der offenen Betriebskategorie erteilt. Aktuell ist die Einrichtung einer dauerhaften Geozone in Prüfung.
Weitere Informationen über Drohnenflüge und die zuständigen Genehmigungsverfahren gibt es auf der Internetseite des LVwA.
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