Pressemitteilung: 38/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 17.04.2025

Lösung gefunden: Betrieb des Fahrgastschiffes „MS Vineta“ an den Ostertagen kann stattfinden

Das Landesverwaltungsamt hat in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen, darunter das Wasserschutzpolizeirevier Dessau und die Untere Wasserbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, ein konstruktives Vorgehen entwickelt, um der Betreiberin der MS Vineta eine Fortführung des Ostergeschäfts mit Fahrten für Fahrgäste auf dem Großen Goitzschesee zu ermöglichen. In der letzten Woche hatten technische Probleme, die eine Gewässerverunreinigung zur Folge hatten, zu einer vorübergehenden Untersagung des Betriebes geführt. Seitens der Wasserschutzpolizei Dessau war ein Weiterfahrverbot für das Fahrgastschiff ausgesprochen worden.

 

„Die Sicherheit des Gewässers und die Einhaltung der Umweltstandards haben oberste Priorität“, Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamts. „Gleichzeitig ist uns jedoch bewusst, wie wichtig das Ostergeschäft für die Betreiberin der MS Vineta und die lokale Wirtschaft ist. Deshalb setzen wir alles daran, eine Lösung zu finden, die es der Betreiberin ermöglicht, insbesondere auch unter Beachtung der Sicherheitsaspekte für die Fahrgäste ihr Geschäft wie geplant fortzusetzen.“

 

Am 14. April 2025 wurde der schadhafte Motor vom Schiff abgebaut, wodurch die Gefahr für das Gewässer gebannt wurde. Unter Einbeziehung der für die „MS Vineta“ zuständigen Zulassungsstelle in Mainz (ZSUK) wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Oster- und Folgetage bis zum 01. Mai 2025 erwirkt. Dies ermöglicht es der Betreiberin, das Fahrgastschiff vorübergehend nur mit dem zweiten verbliebenen Motor zu betreiben.

 

„Wir begrüßen die konstruktive Zusammenarbeit mit der Betreiberin, der Wasserschutzpolizei und den weiteren Behörden.“ so Pleye weiter. Nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die ZSUK Mainz konnte das durch die Wasserschutzpolizei Dessau ausgesprochene Weiterfahrverbot am 16.04.2025 durch das Landesverwaltungsamt - Binnenschifffahrtsbehörde - wieder aufgehoben werden. „Das Ostergeschäft für die MS Vineta kann wie gewünscht stattfinden. Das Landesverwaltungsamt setzt weiterhin auf schnelle und pragmatische Lösungen, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht werden“.

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