Pressemitteilung: 42/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 25.04.2025

Neues Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft – Mehr Wahlfreiheit für Familien und internationale Vereinfachungen

Ab dem 1. Mai 2025 tritt die umfassende Reform des deutschen Namensrechts in Kraft. Ehepaare, Eltern und Kinder erhalten mehr Flexibilität bei der Wahl von Familien- und Geburtsnamen. Zudem werden internationale Namenskonflikte entschärft, insbesondere für Deutsche im Ausland.​

Wichtigste Änderungen im Überblick:

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist obere Fachaufsicht über die Standesämter des Landes. Diese sind unter anderem zuständig für das öffentliche Namensrecht, etwa, wenn der eigene Vorname geändert werden soll.

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