Pressemitteilung: 55/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 23.05.2025

Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung der Hedwigsburg in Prettin

Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Die Hedwigsburg in Prettin erhält einen Sanierungszuschuss über rund 70.000 Euro für die Dachneueindeckung sowie die Renovierung des historischen Treppenhauses. Damit können die Sanierungsarbeiten weitergehen.

Die Hedwigsburg ist ein historisches Gebäude mit einer bewegten Geschichte, die eng mit der sächsischen Kurfürstin Hedwig von Dänemark (1581–1641) verbunden ist. Im Jahr 1617 ließ Kurfürstin Hedwig, Witwe von Christian II. von Sachsen, die Hedwigsburg außerhalb der Ringmauern des Schlosses Lichtenburg errichten. Dieses Bauwerk diente ihr als persönlichen Witwensitz. Während des Dreißigjährigen Krieges spielte Hedwig eine bedeutende Rolle: Dank ihrer dänischen Herkunft und diplomatischen Fähigkeiten konnte sie 1637 erreichen, dass Prettin von Zerstörungen durch schwedische Truppen verschont blieb. 

Die ursprüngliche Hedwigsburg existiert in ihrer damaligen Form nicht mehr. Jedoch wurde 1871 ein denkmalgeschütztes Wohnhaus errichtet, das den Namen “Hedwigsburg” trägt. Dieses Gebäude integriert einen historischen Erker aus der ursprünglichen Hedwigsburg, wodurch ein Teil des alten Bauwerks erhalten blieb. 

Kurfürstin Hedwig war bekannt für ihre Wohltätigkeit: Sie unterstützte Kirchen und Schulen, errichtete Lazarette und setzte sich für die Versorgung der Bevölkerung ein. Ihr Engagement hinterließ in der Region bleibende Spuren. 

„Heute ist die Hedwigsburg ein Zeugnis der reichen Geschichte Prettins und ein Beispiel für den Erhalt historischer Architektur. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

 

Hintergrund:

8,5 Mio. Euro an Denkmalfördermittel gingen im vergangenen Jahr in den Landkreis Wittenberg. Darunter befindet sich das Bahnbetriebswerk in der Lutherstatt Wittenberg - Labetz. Mit rund 500.000 Euro wurde die denkmalrechtliche Sanierung des Lokschuppens, der Anbauten und der Lokwerkstatt gefördert. Das Geld floss dabei in Dacharbeiten, Stahlstützen und Holzbauarbeiten.

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