Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung der Stadtmauer Kroppenstedt
Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Die Stadtmauer Kroppenstedt kann mit rund 72.000 Euro grundhaft saniert werden.
Die Stadtmauer von Kroppenstedt in Sachsen-Anhalt ist ein bedeutendes Zeugnis mittelalterlicher Stadtbefestigung und prägt bis heute das Stadtbild. Die Stadtmauer wurde erstmals 1367 in der Hadmerslebener Chronik erwähnt. Sie bestand aus einer doppelten Ringmauer, die bis zu vier Meter hoch war, und war mit mehreren Wehrtürmen sowie drei Stadttoren ausgestattet. Im Jahr 1463 wurde die Mauer durch einen Brand stark beschädigt. Der Wiederaufbau begann 1553 und wurde bis 1585 abgeschlossen. Im Zuge von Modernisierungen wurden 1821 die Tore erweitert und die Torbögen abgerissen.
Der Eulenturm
Ein herausragendes Relikt der Stadtbefestigung ist der Eulenturm, der ehemalige Torturm des westlichen Kirchtores. Er wurde bereits 1367 erwähnt und ist heute noch gut erhalten. Der Turm zeichnet sich durch seine barocke Haube aus und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Heimatmuseum und der Stadtkirche St. Martin.
Unterirdische Gänge
Parallel zur Stadtmauer existierte ein unterirdischer Gang, der den Bewohnern als Fluchtweg bei Gefahr diente. Solche Gänge waren typische Bestandteile mittelalterlicher Stadtbefestigungen und zeugen von den damaligen Sicherheitsvorkehrungen.
„Die Stadtmauer von Kroppenstedt ist somit nicht nur ein architektonisches Denkmal, sondern auch ein lebendiges Zeugnis der Stadtgeschichte. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.
Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:
- das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
- die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
- durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
- das Projekt hat Modellcharakter.
Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.
Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.
Hintergrund:
900.000 Euro Denkmalfördermittel gingen im vergangenen Jahr in den Landkreis Börde. Darunter: die Instandsetzung des Grenzturms am Grenzdenkmal Hötensleben. Hier wurde die Sanierung des Dachs, der Kanzel mit Fenster und die Instandsetzung der Fassaden mit 60.000 Euro unterstützt. Mit rund 370.000 Euro werden Sicherungsmaßnahmen und die Sanierung der Ruine Nordhusen in Hundisburg kofinanziert.
Die übrigen rund 440.000. Euro flossen in weitere verschiedene Denkmalschutzmaßnahmen, die seitens privater Antragsteller, Vereinen, Kirchengemeinden oder Gebietskörperschaften beantragt worden waren.
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