Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung des Rittergutes Etzdorf
Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Das Rittergut Etzdorf erhält einen Sanierungszuschuss über rund 15.000 Euro für Erneuerung des historischen Wintergartens. Damit können die Sanierungsarbeiten weitergehen.
Das Rittergut Etzdorf entstand Mitte des 18. Jahrhunderts durch Friedrich Wilhelm I. und wurde ab dem späten 19. Jahrhundert von der Familie Schröder-Etzdorf weiterentwickelt. Neben dem Jugendstil-Herrenhaus gibt es zahlreiche Ziegelstein-Wirtschaftsgebäude. Das imposante Denkmalensemble ist wurde in der Vergangenheit in Privatinitiative saniert.
Die Geschichte Etzdorfs reicht bis ins 9. Jahrhundert zurück. Ab 1732 wurde das Gut königlich-preußisch. 1871 erwarb Friedrich Schröder das Gut, und seit 1934 war es im Besitz von Dr. Max Schröder-Etzdorf, der während des Nationalsozialismus verfolgt wurde, aber das Gut nach dem Krieg erhalten konnte. 1995 kehrte es in Familienhand zurück.
„Heute ist das Rittergut ein Zeugnis der reichen Geschichte unseres Bundeslandes und ein Beispiel für den Erhalt historischer Architektur. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die privaten Sanierungsbestrebungen unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.
Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:
- das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
- die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
- durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
- das Projekt hat Modellcharakter.
Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.
Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.
Hintergrund:
300.000 Euro an Denkmalfördermittel gingen im vergangenen Jahr in den Saalekreis. Darunter befindet sich ein Gutshaus eines Privateigentümers in Petersberg. Mit rund 50.000 Euro konnte die Dachsanierung unterstützt werden. Die übrigen 250.000. Euro flossen in weitere verschiedene Denkmalschutzmaßnahmen, die seitens privater Antragsteller, Vereinen, Kirchengemeinden oder Gebietskörperschaften beantragt worden waren.
Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.
Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.
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