Denkmalpflegeförderung 2025: Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierungsvorbereitungen für Schillerpark und Forsthaus in Dessau-Roßlau
Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Die Stadt Dessau-Roßlau erhält einen Sanierungszuschuss über rund 300.000 Euro für verschiedene konzeptionelle Vorarbeiten für anstehende Sanierungen im Schillerpark sowie am Forsthaus in der Oranienbaumer Straße.
Die im nördlichen Teil Dessaus gelegene und ca. 15 Hektar große Parkanlage soll saniert werden. Dafür wird ein Restaurierungs- und Rekonstruktionskonzept erstellt werden. Dieser wird mit rund 53.000 Euro finanziell unterstützt. Im Zuge der anstehenden Arbeiten soll auch die Pergola im Park saniert werden. Das dafür erforderliche Konzept wird mit 10.000 Euro bezuschusst.
„Für das im Stadtteil Mildensee befindliche alte Forsthaus wird ebenfalls eine Sanierung angestrebt. Doch bevor gebaut werden kann, muss geplant und konzipiert werden. Das entsprechende Sanierungs- und Nutzungskonzept sowie die ebenfalls dringend notwendige bautechnische Untersuchung wird mit rund 220.000 gefördert.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.
Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:
- das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
- die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
- durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
- das Projekt hat Modellcharakter.
Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.
Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.
Hintergrund:
2,5 Mio. Euro an Denkmalfördermittel gingen im vergangenen Jahr in die Bauhaus-Stadt. Darunter befindet sich ein besonderes Zeugnis der Industriekultur. Mit rund 500.000 Euro wurde die denkmalrechtliche Sanierung des Daches der Fabrikhalle „Alte Schmiede“ des Triebwagenmuseum in Dessau unterstützt.
Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.
Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.
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