Pressemitteilung: 89/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 22.07.2025

Denkmalpflegeförderung 2025

Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung der Kirche in Großgestewitz

Mit einem Fördermittelbescheid über 28.000 Euro besuchte heute der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye die Kirche in Großgestewitz. Im Vorfeld zur 985. Jahrfeier des Dorfes übergab Präsident Pleye die Finanzierungszusage an die Vorsitzende des Kirchspiels Irmhild Kunze.

„Der Kirchbau benötigt eine neue Dacheindeckung. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen der Kirchgemeinde unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Die kleine Kirche kann auf eine stolze Geschichte zurückblicken. Der heutige Bau der Kirche Großgestewitz im gotischen Stil geht auf einen Vorgängerbau von spätestens 1424 zurück. Eine ursprünglich eigenständige Nikolai-Kapelle (von spätestens 1510) bildet heute den nördlichen Anbau. Die Zerstörungen durch den Dreißigjährigen Krieg konnten erst um 1700 beseitigt werden. Empore, Balkendecke, Kanzelaltar und Patronatsloge gehen auf diesen Wiederaufbau zurück. Die 1889 eingeweihte Orgel ist die letzte mechanische Schleifladen-Orgel von Friedrich Ladegast aus Weißenfels.

„Die Jahrhunderte haben Spuren hinterlassen, die beseitigt werden müssen. Die Neueindeckung der Kirche und des Turmes, die mit dieser Zuwendung unterstützt wird, ist dringend erforderlich. Die alte, nicht denkmalgerechte Betoneindeckung ist verschlissen, so dass erhebliche Mengen Feuchtigkeit in das Dachwerk eindringen. Die geförderte Baumaßnahme dient dem langfristigen Substanzerhalt der bau- und kunstgeschichtlich wertvollen Dorfkirche.“, so Pleye während der Veranstaltung.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden. Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

Hintergrund:

20 Mio. Euro gingen im vergangenen Jahr in den Burgenlandkreis. Beispielsweise wurde die denkmalgerechte Sanierung des Wilhelminenstiftes Zeitz und konkret der Umbau des Gebäudes für eine Büronutzung sowie Errichtung einer Wohngruppe mit rund 3,8 Mio. Euro bezuschusst. Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.

Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.

Impressum:


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