Jährlicher Bericht der Heimaufsicht veröffentlicht
Resümee: Immer mehr ambulant betreute Wohngemeinschaften - mehr Mängel und Beschwerden
Insgesamt 507 Prüfungen (2023 – 508) in Pflegeeinrichtungen und gemeinschaftlichen Wohnformen hat die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes im Jahr 2024 durchgeführt. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2024 der Heimaufsicht hervor, der seit heute auf den Internet-Seiten des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht ist. Wie schon mit dem Ergebnis im Jahr 2023 konnte damit die höchste Prüfquote bei den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Regelprüfungen der letzten 5 Jahre bzw. seit 2018 erzielt werden. In einigen Einrichtungen wurden zudem wiederholte und anlassbezogene Prüfungen durchgeführt.
Mängel und Beschwerden: Auch wenn es zahlreiche beschwerdefreie Einrichtungen gibt, werden bei den Prüfungen regelmäßig Mängel festgestellt. Waren es im Jahr 2023 noch 1.145 festgestellte Mängel, erhöhte sich diese Zahl im letzten Jahr auf 1.239. Aber auch die Anlassprüfungen als Folge von Beschwerden von bspw. Angehörigen, Bewohnern oder auch des eigenen Personals erhöhten sich um knapp 15 Prozent auf 915 von 780 im Jahr 2023.
Ein Drittel der festgestellten Mängel fiel hierbei in den Bereich der personellen Anforderungen und mehr als ein Viertel in die Bereiche der Pflege und Betreuung. Die Art der Beschwerden sind ebenfalls in diesem Verhältnis anzusiedeln. Vor dem Hintergrund der Analyse von Mängeln und Beschwerden wird deutlich, dass die Einrichtungen mit zunehmendem Personal- und Fachkräftemangel oder der digitalen Transformation mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur sich großen Herausforderungen zu stellen haben.
„Die Kontrollen unserer Heimaufsicht sind bedeutsam, um die Qualität in den Pflegeeinrichtungen zu prüfen und aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Kontrollintensität auf einem hohen Niveau zu halten.“, so Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht erledigen eine für die Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe, um den Menschen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, ein angenehmes und professionelles Umfeld zu schaffen.“
Beratungen: Die Heimaufsicht berät zudem Bewohner von Einrichtungen, gemeinschaftlichen Wohnformen, Angehörige, aber auch Leistungsanbieter. Die Anzahl der durchgeführten Beratungen lag im Jahr 2024 bei 769, gegenüber 2023 mit 614. Mehr als 80% der Beratungsanfragen kommen von Einrichtungen und Trägern. Diese 642 Beratungen auf Anfrage und 1.239 heimaufsichtliche Beratungen zu festgestellten Mängeln, also in der Summe knapp 1.900 Beratungen im Jahr machen den Aufgabenschwerpunkt und die Arbeitsmaxime der Heimaufsicht deutlich: Beratung vor Überwachung und Anordnung.
In Sachsen-Anhalt gab es 2024 rund 39.000 Pflegeplätze in 686 stationären Einrichtungen. Das sind 2 weniger als 2023. Diese leicht rückgängigen Zahlen sind vor allem in Standortverlagerungen oder Umwandlungen in ambulante Einrichtungen begründet.
„Ein Trend zu mehr ambulanten Einrichtungen verzeichnen wir seit einigen Jahren. Größere Individualität und Selbstbestimmtheit sind dabei ausschlaggebende Argumente bei der Wahl dieser Wohnform. Auch die Ähnlichkeit zum häuslichen Umfeld, die bessere Einbindung sozialer Netzwerke, die Einbindung in das Quartier und die individuellere Wahl von Leistungen und Leistungserbringern sind weitere Gründe.“, so Pleye.
So gab es 2018 112 Einrichtungen mit 1015 Plätzen, 2023 waren es bereits 321 mit 2635 Plätzen und 2024 344 mit 2827 Plätzen. Im Unterschied zu den von einem Träger oder einem Pflegedienst organisierten ambulanten Wohnformen ist die Heimaufsicht für die Pflege in den eigenen vier Wänden, also in einem Betreuten Wohnen oder auch Servicewohnen genannt oder in einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft nicht zuständig.
Weiteres umfangreiches Zahlenmaterial und viele zusätzliche Informationen finden Sie im Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht auf der Website des Landesverwaltungsamtes.
Hintergrund:
Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen nämlich zu Personal, Mitwirkung und den baulichen Mindestanforderungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht).
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