Pressemitteilung: 98/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 22.08.2025

Denkmalpflegeförderung 2025:

Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Magdeburg/ Buckau

Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Der Bahnhof Magdeburg/ Buckau kann weiter saniert werden. Mit einem Sanierungszuschuss über rund 460.000 Euro kann das Empfangsgebäude des Bahnhofs denkmalgerecht saniert werden.

Das heutige Bahnhofsgebäude wurde von 1926 bis 1928 errichtet. Es ist ein Ziegelbau mit einem Walmdach, der Eingang bildet ein vierachsiger Risalit mit einem halbrunden Vordach. Es zählte seinerzeit zu den modernsten Bahnhofsgebäuden Deutschlands und steht heute unter Denkmalschutz.

„Die Restaurierungsarbeiten sind anspruchsvoll und umfangreich, Dachkonstruktion, Innenausbau, Heizungsanlage, Sanitärbereich, Boden und behindertengerechte Zugänge – all das muss in Angriff genommen werden. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Restaurierung unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

 

Hintergrund:

1,65 Mio. Euro an Denkmalfördermittel gingen im vergangenen Jahr nach Magdeburg. Darunter eine bedeutende Maßnahme – der Bahnhof Magdeburg-Neustadt. Hier wurde die Sanierung des 1. Obergeschosses mit rund 700.000 Euro unterstützt. Ein weiteres Beispiel ist die Walloner Kirche St. Augustini zu Magdeburg. Hier wurde die denkmalgerechte Sanierung der Fassadenflächen in Angriff genommen, der erste Bauabschnitt wird mit 80.000 Euro finanziert.

Die übrigen rund 870.000. Euro flossen in weitere verschiedene Denkmalschutzmaßnahmen, die seitens privater Antragsteller, Vereinen, Kirchengemeinden oder Gebietskörperschaften beantragt worden waren.

Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.

Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.

Impressum:


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