Pressemitteilung: 142/2025
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 19.12.2025

Lange Bearbeitungszeiten bei Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Mangel an Gutachter-Ärzten Hauptursache – Erfolgreiche Akquise führt perspektivisch zu Trendwende

Die Bearbeitungszeiten bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sind in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen. Derzeit betragen diese durchschnittlich 10 Monate. Das Landesverwaltungsamt hat Maßnahmen ergriffen, die zu einer spürbaren Verkürzung der Verfahren führen sollen.

So konnten durch gezielte Akquisemaßnahmen neue Ärztinnen und Ärzte gewonnen werden, die das Gutachter-Team verstärken.

Von diesen Maßnahmen verspricht sich das LVwA einen signifikanten Effekt: Die Bearbeitungszeiten sollen sinken. Die langen Bearbeitungszeiten waren für alle Beteiligten, insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine große Belastung.

Die Ursachen sind komplex:

Stark gestiegene Antragszahlen seit 2020
Seit dem Jahr 2020 verzeichnen wir einen Anstieg der Erst- und Neufeststellungsanträge im Schwerbehindertenbereich um rund 30 Prozent. Dieses erhöhte Antragsvolumen wird bislang ohne zusätzliches Personal bewältigt, was zwangsläufig zu Verzögerungen führt.

Gründe für den Antragsanstieg um 30 Prozent

  1. Steuerrechtliche Änderungen: Seit dem 15.12.2020 wird der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz bereits ab einem GdB von 20 gewährt (zuvor ab 25). Zudem wurden die Pauschbeträge deutlich angehoben. Dies hat zu einer Zunahme von Erst- und Neufeststellungsanträgen geführt.
  2. Demografische Entwicklung: Die geburtenstarken Jahrgänge („Babyboomer“) stellen vermehrt Anträge, um einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge zu ermöglichen (ab GdB 50).

Fehlende Ärzte als Hauptproblem

Als größtes Hindernis erwies sich der Mangel an Ärztinnen und Ärzten für die Begutachtung. In den vergangenen zwei Jahren sank die Zahl der Gutachter kontinuierlich. In Kombination mit den stark gestiegenen Antragszahlen entstand somit ein „Flaschenhals“.

Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder versucht, die Lücken zu schließen und um mehr Gutachter geworben. Einzelne Erfolge konnten die Gesamtsituation jedoch bislang nicht entscheidend verbessern.

Mit einem Aufruf im Ärzteblatt konnten zahlreiche Ärztinnen und Ärzte für die Begutachtung gewonnen werden.

 

Ausblick

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit großem Engagement daran, die Herausforderungen zu bewältigen und die Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger zu beschleunigen – und setzen mit den genannten Maßnahmen alles daran, den Rückstand abzubauen. Zudem ist die vollständige Digitalisierung des Verfahrens vorbereitet.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen und wenden uns noch einmal an die Ärzteschaft. Wir suchen weiterhin Verstärkung für unser Gutachter-Team. Bedarf ist nach wie vor gegeben. Interessiert? Dann melden Sie sich gern direkt bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

 

Kontakt:

Oliver Bohn

Referatsleiter

Referat Schwerbehindertenrecht-Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren, LBLiGG

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Maxim-Gorki-Straße 7

06114 Halle (Saale)

 

Tel.: +49 345 514 3203

E-Mail: Oliver.Bohn@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

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